Wandlung N86

  • Deine Sichtweise ist falsch.


    Es gibt einen Kaufvertrag zwischen DIR und dem EBAY-VERKÄUFER. Dazu kommt noch, dass es sich um einen Gebrauchtwarenkauf handelt und wenn der Verkäufer schlau war, hat er die Gewährleistung ausgeschlossen. Du kannst also wenn überhaupt nur von dem Kaufvertrag mit dem EBAY-VERKÄUFER zurücktreten. T-Mobile hat doch überhaupt nichts mit Deinem Handykauf zu tun!

  • Ich habe aber die Rechnung und die zwei getauschten Geräte lauten laut lieferschein von t mobile auf meinen Namen.
    ändert das nix ??

  • die ist nicht verlangt worden jediglich die zwei belege über den Tausch .. so jedenfalls der T mobile mit arbeiter.

  • Wie schon gesagt wurde: Du stehst in keinerlei Vertragsbeziehung mit T-Mobile.
    Wenn, dann müsste schon die Person, die dir das Handy verkauft hat, an T-Mobile herantreten...

  • Zitat

    Original geschrieben von n85
    die ist nicht verlangt worden jediglich die zwei belege über den Tausch .. so jedenfalls der T mobile mit arbeiter.


    Und auf welcher Grundlage soll dann der Kauf rückgängig gemacht werden? Woher weiß der Mitarbeiter, für wieviel Euro das Telefon verkauft wurde? Denn das ist ja der Betrag, der bei Rücktritt vom Kaufvertrag wieder ausgezahlt werden müsste und ggf. gegen den Preis des neuen Handys angerechnet wird.

  • falsche Denkweise.


    Habe heute mit dem t Shop und anderen gesprochen es wird der tatsächliche Betrag von damals bei der Augabe des Handy angeben als ohne Subvention und in der Höhe kann man sich ein neues aussuchen.


    Es gibt also zwei Verträge einmal der Mobilfunkvertrag und einmal der Vertrag übers Handy und der ist übertragbar mit der Zstimmung des ersten Besitzers..

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