Falsche o2 Tarifberatung - Was kann ich unternehmen?

  • Zitat

    Original geschrieben von 1ego1as
    Ist das geltendes Recht, oder nur bei einzelnen Anbietern so geregelt? Quellen wären super.


    Das "geltende Recht" ergibt sich bei Mobilfunkdienstleistungen in aller Regel aus den zugrundliegenden AGB, und nicht aus dem Gesetz.


    Solange nur der Tarif geändert wird, und sich in den AGB keine entsprechende Verlängerungsklausel bei Tarifänderungen findet, bleibt die Laufzeit unberührt, da der bestehende Vertrag nur hinsl. der Tarifierung, nicht aber hinsl. seiner Laufzeit geändert wird.


    Eine pauschale Antwort gibt es daher nicht, zumal derartige Klauseln auch gerne mal an einer Inhaltskontrolle scheitern.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • 1ego1as:


    Es geht hier um o2 und es gibt Tarifwechel und Vertragsverlängerungen.
    Tarifwechsel ändern nichts an der Vertragslaufzeit. Das ist bei o2 fakt.
    Und es ist inzwischen auch Fakt, dass inwzischen keine Tarifwechsel ohne Vertragsverlängerung mehr möglich sind,


    Es ist aber keine festw Regelung. Jeder Anbieter kann abweichendes vorsehen.

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