ZitatOriginal geschrieben von 1ego1as
Ist das geltendes Recht, oder nur bei einzelnen Anbietern so geregelt? Quellen wären super.
Das "geltende Recht" ergibt sich bei Mobilfunkdienstleistungen in aller Regel aus den zugrundliegenden AGB, und nicht aus dem Gesetz.
Solange nur der Tarif geändert wird, und sich in den AGB keine entsprechende Verlängerungsklausel bei Tarifänderungen findet, bleibt die Laufzeit unberührt, da der bestehende Vertrag nur hinsl. der Tarifierung, nicht aber hinsl. seiner Laufzeit geändert wird.
Eine pauschale Antwort gibt es daher nicht, zumal derartige Klauseln auch gerne mal an einer Inhaltskontrolle scheitern.