Ipad2 16 GB für rechnerisch 202 Euro im o2 ip 100 soho @ Handytick

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackPit
    Braver Sliders ;)


    wenn mans so ausrechnet sind die 80€ echt n witz... 160€ sind dann schon wieder recht viel...


    Ja, aber wir waren uns doch alle darüber bewußt. Und es wird immer wieder vergessen, dass viele top Waren bekommen haben. Wenn man über Verluste meckert, dann sollte man Verluste senken. Verkauft die Hardware und schon habt ihr ein fast kostenlose IP100.


    Ich weiß, dass es ärgerlich ist (finde ich auch), aber Fakt ist, dass der Tarifwechsel kein Bestandteil von der AGB war.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]


  • und der O2o ist doch dann ohne mindestvertragslaufzeit oder? d.h. man könnte ihn nach spätestens 24 monaten kündigen oder ist das dann eine VVL?

    Vielen Dank an alle die mir antworten!!!!

  • Vom heutige STand: ja.

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  • Die Wechselbedingungen sind kein Vertragsbestandteil. Die Aussage vom Kundencenter die ich schriftlich vorliegen habe, wird ausreichen. Auf den Kosten kann ich nicht sitzen bleiben, da ich eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenanteil habe.


    Als O2 vor einigen Jahren die Gebühren für Sonderrufnummern und Premiumdienste erhöht hat, habe ich die Kündigung der Verträge (2) auch über den RA durchsetzen müssen, da O2 jeden Kunden an der Hotline versucht abzuwimmeln. Da ich schätze mal 98% einen Rückzieher machen bzw. es einfach hinnehmen.


    Meine Argumentation wird sein, dass mich o2 unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu einem Vertragsabschluss bewegt hat. Ich bin da total entspannt und denke, dass es o2 diesmal erst gar nicht soweit kommen lassen wird...

  • Hallo Leute!


    Habe heute 3 mal bei O2 angerufen.
    Beim ersten mal ging ein Wechsel in den O2O nicht. Auch kann man nicht eintragen das der Wechsel in 6 Monaten erfolgt.
    Beim zweiten mal sagte der MA das er den Wechsel für mich sofort kostenlos vornimmt. Hab aber (noch) keine SMS erhalten wegen den Tarifwechsel.
    Da ich bedauerlicherweise nur wegen ein Vertrag gefragt habe, habe ich ein paar Stunden später noch mal angerufen. Wechsel geht nicht. Auch kann man nicht eintragen das der in 6 Monate erfolgen kann.
    ABER angeblich ist es kein Problem da man später ohne Probleme von ein Laufzeitvertrag in einen Tarif ohne Laufzeit wechseln kann.


    Verstehe die Logik nicht. Von Inkl 100 in O2O soll gehen aber wenn ich Inklu.100 habe und den Blue 100 möchte (dabei sogar mehr zahle) soll das nicht gehen.
    :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von u0159419
    Meine Argumentation wird sein, dass mich o2 unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu einem Vertragsabschluss bewegt hat. Ich bin da total entspannt...


    Deine Nerven hätte ich gerne… :top:

    - Wahrscheinlich ist mehr als möglich und weniger als überwiegend wahrscheinlich -

  • Zitat

    Original geschrieben von u0159419
    Die Wechselbedingungen sind kein Vertragsbestandteil. Die Aussage vom Kundencenter die ich schriftlich vorliegen habe, wird ausreichen. Auf den Kosten kann ich nicht sitzen bleiben, da ich eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenanteil habe.


    Ich bezweifel, dass eine solche Aussage bindend ist.


    Zitat

    Original geschrieben von u0159419
    Als O2 vor einigen Jahren die Gebühren für Sonderrufnummern und Premiumdienste erhöht hat, habe ich die Kündigung der Verträge (2) auch über den RA durchsetzen müssen, da O2 jeden Kunden an der Hotline versucht abzuwimmeln. Da ich schätze mal 98% einen Rückzieher machen bzw. es einfach hinnehmen.


    Da waren die Chancen aber deutlich größer, da sich die Konditionen - die ja Vertragsbestandteil sind - verschlechtert haben.


    Zitat

    Original geschrieben von u0159419
    Meine Argumentation wird sein, dass mich o2 unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu einem Vertragsabschluss bewegt hat.


    Vortäuschung falscher Tatsachen!?


    :D

  • Voräuschung bedingt Vorsatz. Und das kann man da wohl kaum unterstellen. Aber die schriftliche Zusage der Wechselmöglichkeit wird der Anbieter nicht einfach vom Tisch wischen können.

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