Das ist ungefähr genauso sinnvoll wie ne münze werfen. Ich persönlich würde jedoch die münze vorziehen.
Handy verkauft - Später Defekt - Händler erstattet Kaufpreis
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Zitat
Original geschrieben von horstie
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@ Frank: Im Ernstfall müsste Freund einen Gewährleistungsausschluss beweisen. Das wird nicht ganz einfach, nur weil es sich um Freund hendelt.
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Nun ja ... geschenkt. Das ändert aber nichts daran, dass die Gewährleistungsansprüche gegen Amazon an den Freund abgetreten sein dürften und es sich bei der Geltendmachung über den TE dann um eine Gefälligkeit des letzteren handelt. Manche Erstverkäufer stellen sich nun einmal dumm an, wenn derjeige, der die Gewährleitungsansprüche geltend macht, namentlich nicht mit dem Erstkäufer identisch ist.So auch:
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Wovon auszugehen ist, das der TE die RE von Amazon an den Freund weitergegeben hat und dieser ja zunächst selbst versucht hat bei Amazon einen Anspruch geltend zu machen.
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Ich persönlich käme im übrigen niemals auf die Idee, Gewährleistungsansprüche gegen einen Freund geltend zu machen, wenn solche nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Das entspricht zwar nicht der Rechtslage ... aber unter Freunden sehe ich das so. Käme mir mal einer damit, würde der nicht mal mehr zwei Euro für den Bus von mir geliehen bekommen ... es sei denn, es wird zuvor ein schriftlicher Darlehensvertrag verfasst. :p@ Dauerposter:
Deine Ausführungen zu sämtlichen im Sachverhalt verborgenen rechtlichen Problemen mögen durchaus richtig sein. Aber:ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
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Aber letztendlich ist der Drops doch hier bereits gelutscht...
Und dann mag ich einfach nicht mehr weiterdenken.
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von thedarkside2005
Der Rat kommt ja auch von einem Anwalt und nicht von der rsv. Und der verdient an einem Rechtsstreit sehr wohl. Und zwar ob er gewinnt oder nicht.So, hab gerade meine kostenlose Anwaltshotline angerufen und den Fall so dargestellt, als sei ich der gebraucht Handy Käufer. Der Anwalt meinte wir könnten klagen mit Erfolgsaussicht, es wäre Unterschlagung außerdem wäre eine Anzeige bei der Polizei möglich zwecks Strafverfolgung.
Das klingt für mich nach einer ganz normalen Serviceleistung der RSV. Aber egal, back 2 topic

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