Die Frage von Henning bezog sich aber auf separate My-Handy-Verträge, die unabhängig vom SIM-Vertrag sind. Bei den Mit-Handy-Tarifen ist ein einheitlicher Grundpreis für einen einzigen Vertrag.
o2: kein Tarifwechsel mehr bei Laufzeitverträgen ab 02.05.
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Original geschrieben von hrgajek
Gibts immer noch subventionierte Handyverträge, wo das Handy über die vertragliche monatliche Grundgebühr finanziert wird?Sollte dieses Vorgehen nicht restlos durch "My Handy" ersetzt werden?
Dann gäbe es nur noch Verträge ohne Handy und wer ein Handy will, muß einen ggfs. separaten "My Handy" Vertrag ohne SIM-Karte abschließen. Warum ziehen sie das nicht strikt durch? Weil sie nicht wissen, wie sie den Fachhandel dabei "unterstützen" sollen?
IMHO Blue Tarife mit iPhone zum Beispiel.
Man kann das iPhone allerdings auch mit einem Blue Flex Tarif + MyHandy kaufen.
Wobei ich sagen muss ein Handy über Myhandy abzuschließen wird nie ganz ohne zusätzlichem Vertrag in einem O2 Shop abschließbar sein. Ich war ihmho schon aus Spaß in den meisten O2 Shops in Hagen und Dortmund, und dort wollte man das Gerät nicht ohne zusätzliche SIM Karte abgeben. MyHandy + O2o mit IP M hat man sich auch verweigert. Obwwohl man es ja so zum Beispiel auf o2online.de anbietet. Soviel dazu. Es ist und bleibt eben ein Billigheimer! Viel blabla und wenn es dann drauf ankommt geht es nicht. Da lobe ich mir eindeutig die Telekom. Wenn es drauf ankommt wird es dort auch wie gewünscht gemacht. :top:
Aus den Monsterjägern sind ja nun auch wieder Monster geworedn, die man sich da als o2 Kunde selbst ins haus geholt hat. So zieht es sich wie ein roter Faden durch die Mobilfunkhistorie von O2! Aber man kann es sich ja wohl anscheinend leisten....
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Original geschrieben von 535
Und wie ist er dann möglich? Sicher nicht nur aus Kulanz, weil der Kunde und/oder Hotliner so nett ist, diese Wechselmöglichkeit erwächst doch auch aus irgendeiner Regel, Vorgabe und die wird, wie auch Werbung, Vertragsbestandteil sein, oder etwa nicht?Du kannst es als Kulanz ansehen, ja.
Es ist ein freibleibendes Anbegot an den Kunden. Ein Tarifwechsel stellt eine Vertragsänderung darf, denn im Vertrag ist auch der Tarif festgeschrieben.
Und Vertragsänderungen bedürfen beidseitiger zustimmung. o2 kann jedem Kunden einen Tarifwechsel verweigern.. oder die Möglichkeit komplett einstampfen.
Vertragsbestandteil ist ein Tarifwechsel zumindest nicht; nur ein Angebot zur Vertragsänderung. -
Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
Vertragsbestandteil ist ein Tarifwechsel zumindest nicht; nur ein Angebot zur Vertragsänderung.
Dieses Angebot zur Vertragsänderung ist kommt ja nicht aus dem Himmel, ist also irgendwo festgehalten und "dürfte" damit Vertragsbestandteil sein; genauso wie AGB, Werbung etc., richtig?Und wenn o2 es anbot für 50€ zu wechseln, dann sind, aus meiner Sicht, nicht die Kunden schuld die dies (aus)nutzen, sondern o2, die solch eine Möglichkeit bieten. Wie pithein meinte: Warum rechnet man das nicht mal vorher durch?
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Zitat
Original geschrieben von 535
Dieses Angebot zur Vertragsänderung ist kommt ja nicht aus dem Himmel, ist also irgendwo festgehalten und "dürfte" damit Vertragsbestandteil sein; genauso wie AGB, Werbung etc., richtig?Auch "Werbung" wird nicht Vertragsbestandteil. AGB hingegen schon, wenn dies explizit im Vertrag so vereinbart wurde.
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Zitat
Original geschrieben von 535
Dieses Angebot zur Vertragsänderung ist kommt ja nicht aus dem Himmel, ist also irgendwo festgehalten und "dürfte" damit Vertragsbestandteil sein; genauso wie AGB, Werbung etc., richtig?Dann sag mir doch mal wo festgeschrieben ist, dass der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel hat?
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in den Preislisten, diese sind nämlich bindend und dort steht explizit das ein Tarifwechsel nach 6 Monaten möglich ist.
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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Auch "Werbung" wird nicht Vertragsbestandteil.
Laut eines TK-Menschen einst aus dem teltarif-Forum schon - macht auch Sinn, sonst könntest Du in der Werbung straffrei ein Produkt beloblügen.ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Dann sag mir doch mal wo festgeschrieben ist, dass der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel hat?
Und wo steht, daß er es nicht hat? (Ich habe keinen solchen Vertrag mehr mit 2-Jahresbindung.) -
Hier die Preisliste:
http://www.o2online.de/nw/asse…e-mobilfunk-postpaid2.pdfWo steht das jetzt mit dem Tarifwechsel?
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Zitat
Original geschrieben von 535
Und wo steht, daß er es nicht hat? (Ich habe keinen solchen Vertrag mehr mit 2-Jahresbindung.)Nirgends. Also gibt es keine bindende Vereinbarung über Tarifwechsel.
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