Kosten der Krankenbeförderung - Rettungseinsatz

  • Dürfte jeweils zwischen 100€ und 175€ liegen. Also beide Transporte zusammen ~200-350€.


    Auch Rettungswagen können ja Krankentransporte durchführen.


    Arbeite selbst aktiv im Rettungsdienst und konnte auch Einblick in die Abrechnungsstelle nehmen und muss sagen, dass das so bei uns nicht abgelaufen wäre.


    Zum einen ist die Frage, wer den Transport von der Unfallklinik zur Städtischen Klinik bestellt hat und mit welcher Begründung der Transport erfolgen sollte. Weiterhin müsste es zu diesem Transport einen Transportschein (so bläulich) geben. Mit diesem rechnet der Rettungsdienst normalerweise mit den Versicheurngen ab.
    Interessant zu wissen wäre auch, wer den Transport zur Patientin nach Hause "umleitete" und mit welcher Begründung. Wer bestellte den anschließenden Transport von der Wohnung der Pat. zum Städtischen Krankenhaus?


    Kommt mir alles sehr wirr vor.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Die Gebühr pro Transport beträgt jeweils 103,50 €.


    Zwischenzeitlich gibt es Neuigkeiten:
    Wie vorgeschlagen habe ich zunächst noch einmal mit der Kasse telefoniert. Mit der Sachbearbeiterin (bemüht und nett) habe ich einen Weg gefunden: ich soll die Rechnungen auf den Namen meiner Mutter im Original einschicken mit einer kurzen Erläuterung der Sachlage und der Erklärung, dass die Rechnungen noch nicht gezahlt sind.


    Die Sachbearbeiterin der Kasse kennt wohl das Problem mit starrsinnigen städtischen Angestellten. Grundsätzlich gebe es keine Problem mit der direkten Abrechung aufgrund einer nachträglich erteilten Genehmigung. Die Begründung des Bescheids, bei kurzfristig notwendig werdenden Transporten (die vorliegend zudem noch außerhalb der Öffnnungszeiten der Kasse stattfanden) sei eine vorherige Genehmigung erforderlich, sei natürlich Unfug. Die könne es doch gar nicht geben - um zu diesem Ergebnis zu gelangen, müsse man einfach nur sein Hirn bemühen. Zudem existiere ein verbindlicher Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen hinsichtlich sog. "nicht planbarer Patientenfahrten", in denen die Genehmigungen auch nachträglich eingeholt werden können. Dieser sei allen Anbietern von Krankenfahrten bekannt gemacht worden.


    Allerdings würden in einigen wenigen - aber mit einer gewissen Regelmäßigkeit dennoch auftretenden - Fällen Angestellte der Kommunen diese Regelung ignorieren und einfach Gebührenbescheide mit unzutreffenden Begründungen an die Versicherten schicken. Sie persönlich vermute den Grund in einer gewissen "Arbeitsunlust" dieser Personen. Es verursache einfach weniger Arbeitsaufwand, wenn man wie geschehen verfahre, anstatt eine mögliche nachträglich Genehmigung der Kasse in das Abrechnungsverfahren einzubeziehen. :rolleyes:


    Dieser Mutmaßung kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt rein gar nichts entgegensetzen und habe Dienstaufsichtsbeschwerde beim Oberstadtdirektor erhoben und eine kurze Anfrage an die deutsche Vetrtretung der Europäischen Kommision in Wettbewerbssachen gerichtet, wie der Wettbewerbsvorteil kommunaler Krankentransportunternehmer gegenüber privatrechtlich aufgestellten zu rechtfertigen ist.


    Ich erinnere daran, dass schon in vielen Bereichen (Stadtwerke, Sparkassen etc.) Wettbewerbsvorteile von am Markt auftretenden gewerblich tätigen Unternehmungen der öffentlichen Hand beseitigt wurden. Der nationale Gesetzgeber wurde in diesen Fällen angehalten, die zu den Vorteilen führenden Regelungen abzuschaffen bzw. zu modifizieren.


    Für gewerbliche Krankentransporte darf m.E. nichts anderes gelten - hier muss der Grundsatz "Gleiches Recht für Alle" für sämtliche Mitbewerber gelten. Mal Abwarten, was als Antwort eintrudelt.


    Euch danke ich jedenfalls für die fachliche und moralische Unterstützung - diese Angelegenheit war für mich gestern der "Aufreger des Tages". Etwas das mich eher selten überkommt. Ich möchte nicht wissen, wie viele Bürger der so handelnden Kommunen eine Auseinandersetzung scheuen, und die Rechnungen mit der unzutreffenden "amtlichen" Begründung einfach zahlen. Das scheint manche Kommune wenig zu interessieren ... und das Klageerfordernis bei Einwendungen dürfte ein übriges tun. :mad:


    Frankie

  • Mache ich - außer der netten telefonischen Zusage der Kasse gab es bisher aber keinerlei Rückmeldung.


    In der Sache gehe ich davon aus, dass die Mitarbeiterin der Kasse ihr Versprechen auch einlösen wird. Da wird hoffentlich nichts mehr kommen. Die anderen Reaktionen wird man abwarten müssen.


    Bei meinen Recherchen im Internet habe ich herausgefunden, dass einige Kommunen (etwa die Stadt Leverkusen) dazu übergegangen sind, die Kosten für Notfalleinsätze und Krankentransporte stets den (auch gesetzlich) Versicherten in Rechnung zu stellen (und zwar auch in Fällen mit vorheriger Genehmigung). Diese müssen die Kosten dann vorstrecken und sich den Betrag von der Kasse erstatten lassen (unfreiwilliges Kostenerstattungsverfahren). Diesen Kommunen ist es einfach zu lästig, in den meisten Fällen zwei Rechnungen zu schreiben - eine für die Kasse und eine für den Patienten betreffend die Zuzahlung.


    Da schickt man stattdessen eine Gesamtrechnung an den Patienten, der sich dann kümmern muss, dass er seinen Teil von der Kasse zurückerstattet bekommt. In meinen Augen ist diese Vorgehensweise eine Zumutung. Als privat versichertem ist das für mich eine Selbstverständlichkeit - aber schon meine Eltern stünden als gesetzlich versicherte nach Erhalt einer solchen Rechnung erst einmal ziemlich ratlos da. Und ist man zu lange ratlos, steht plötzlich der Vollstreckungsbeamte vor der Tür.


    Frankie

  • Die Story ist krass, sorry aber für mich und mein Verständiss ist für den Hintransport ein Transortschein von der Klinik auszustellen gewesen,da es ein Notfall/Unfall war.Und da die Dame dement ist, waren auch bei den anderen Transporte med.Fachpersonal als Begleitung nötig.


    Droh mit Einschaltung der Akte Redaktion, dann werden sie wach. Habe ich auch schon mal gemacht bei einer sturen Behörde.

    Life is too short to be small.

  • Die Transportscheine vom KH gab es natürlich. Das Problem war nur, dass die Genehmigung der Kasse nach (und nicht vor) dem Transport erteilt wurde.


    Glücklicherweise scheint der Einzelfall geregelt, so dass der Zeitdruck genommen genommen wurde. Jetzt werde ich mal in Ruhe die Antworten abwarten. Öffentlichen Druck hielte ich in diesem Stadium eher für kontraproduktiv.


    Aber vielen Dank für Euren Zuspruch.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Transportscheine vom KH gab es natürlich. Das Problem war nur, dass die Genehmigung der Kasse nach (und nicht vor) dem Transport erteilt wurde.


    Hat dir wer, außer der IMHO zweifelhaften Quelle bei der Städtischen Abrechnungsstelle, das bestätigt?
    Ich sehe das aus meiner RD Vergangenheit so:


    1. Fahrt: Rettungsdiensteinsatz, kein Krankentransport. Da Krankentransport IMHO immer nur nur durch Arzt VOR der Fahrt in Auftrag gegeben wird. Hier lag aber keine ärztliche Einweisung vor (z.B. Hausarzt), sondern es war ja ein akuter Notfall, bei dem die Sanitäter vor Ort entscheiden können: Notarzt nachfordern oder in KH Transportieren
    Da wie gesagt hier ein Rettungsdienst Einsatz ("Gestürzte Person") vorlag, muss hier NIE eine vorherige Zustimmung der Krankenkasse vorliegen. AFAIR unterschreibt hier der diensthabende Arzt der aufnehmenden Klinik den Transportschein, also damit die für die Krankenkasse verbindlichen Verordnung zum Krankrankentransport/Rettungsdiensteinsatz.


    Wenn die also für die erste hinfahrt zur Klinik einen stinknormalen Krankentransport abrechnen wollen und dann jammern dass die keinen normalen Transportschein haben, dann haben sie sich IMHO selbst "beschisssen", da ein (hier gerechtfertigter) und wesentlich teurer Rettungsdienst Einsatz abgerechnet werden könnte. Den Transportschein hätten sie sich wie beschrieben selber im Krankenhaus ausstellen lassen können.


    Die zweite Fahrt von Unfallklinik ins andere Krankenhaus ist ja auch kein selbst gewählte Butterfahrt der Patientin, und somit auch IMHO nicht von der Patientin gegenüber der KK zu vertreten. Hier hat ein Arzt die Verlegung ins andere KH angeordnet, und füllt somit wieder einen Transportschein, diesmal für einen regulären Krankentransport aus. Auch hier hat IMHO die KK nicht zu bewilligen. Allerdings zweifle ich hier ein wenig an der Organisation der beiden KH, schließlich hätte vor der Verlegung erst das Bett prinzipiell abgeklärt werden müssen. Ok, es kann natürlich im Laufe des Tages dazu kommen, dass sich dann während der Aufnahme herausstellt, dass andere Patienten in der Zwischenzeit eingeliefert wurden, die das Bett dringender benötigen.


    Aber auch dann für die dritte Fahrt nach Hause gilt: die muss ein Arzt angeordnet haben. Er muss entschieden haben, dass die Patientin (vorübergehend) entlassungsfähig ist, ob die Patientin ohne geschulte Hilfe (Transportschein für Taxi) oder mit Krankentransport nach Hause gebracht wird. Auch hier ist es ein Arzt, der die Berechtigung hat den Transportschein gegenüber der Krankenkasse anzuweisen. Ich sehe auch hier keinerlei Gründe wann und wo sich hier die Krankenkasse hätte zu Wort melden müssen oder können.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Öffentlichen Druck hielte ich in diesem Stadium eher für kontraproduktiv.


    Würd' ich anders sehen. Muss aber jeder selbst einschätzen.... ob man z.B. in Akte 11-X als "Opfer" dargestellt werden will


    Viel Erfolg Dir auf jeden Fall :top:

  • @ webbiller... ich sehe das genauso wie du.


    Bin seid 20 Jahre exam.Pfleger im Stationären Bereich und bestell die RW und KTW's regelmäßig und derartiges Problem habe ich noch nie erlebt.

    Life is too short to be small.

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