Kosten der Krankenbeförderung - Rettungseinsatz


  • Ich wollte Euch nicht mit allen Merkwürdigkeiten belasten ... aber gut:


    Das Fahrzeug, das die Dame abgeholt hat, habe ich im Gegensatz zum Rücktransport persönlich gesehen. Aus meiner Erfahrung als freiwilliges Mitglied im Sanitätsdienst des DRK würde ich behaupten wollen, dass es ein RTW war. Auf dem Transportschein war demgemäß - zunächst - auch entsprechendes vermerkt gewesen.


    Irgendwer (wer das war, ist wohl nicht feststellbar) hat den Transportschein dann geändert in "Krankenfahrt". Und Frau XY von der FW beharrt darauf, dass laut Angaben im EDV-System ein KTW im Einsatz war. "Für den Laien sei das nicht zu unterscheiden", versicherte sie mir ... mit dem für sie üblichen Zusatz, dass nur sie Recht habe. Was soll ich da noch diskutieren. :rolleyes:


    Die zweite und dritte Fahrt gestalteten sich umgekehrt. Die zweite ging nach Hause, weil kein Bett frei war. Einer Mitarbeiterin dieser offiziellen Pflegeberatungsstellen, die inzwischen involviert war, ist dann wohl der Kragen geplatzt. Nach einigen von ihr geführten Telefonaten stellte sich heraus, dass man nur Opfer eines bedauerlichen Missverständnisses geworden war und dass doch ein Bett zur Verfügung stand. Erst daraufhin erfolgte die dritte Fahrt ins Städtische Klinikum (zwecks Aufnahme).


    Nun ja ... erst einmal dies. Die ganze Geschichte wäre abendfüllend. Neben den bisher benannten Stellen sind noch Polizei, Staatsanwaltschaft und das Straßenverkehrsamt beteiligt (allerdings nicht wegen der Krankentransporte). Aber so ist eben das Leben: Läuft was schief, dann gleich richtig! Ein Paradebeispiel dafür, dass "Murphy's Law" nicht nur ein Klamauk ist. ;)


    Frankie

  • Hammer, die Story macht mich echt wütend die Unfähigkeit und Dummheit einzelner Personen.Man hat auch sonst nix zu tun.
    Ich bewundere deine Ruhe Frank.Ich hätte schon längst diverse Medien plus Bildzeitung informiert und mit dem Honorar die Kohle bezahlt.

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    ... Ich bewundere deine Ruhe Frank. ...


    Für mich war es schon immer einfacher, Angelegenheiten Dritter zu regeln als eigene.


    Während ich früher auch in eigenen Angelegenheiten eine gewisse Distanz wahren konnte, fällt mir das zunehmend schwerer. Und gerade die emotionale Note erweist sich im Rahmen der Problembeseitigung oft als extrem kontraproduktiv.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das Fahrzeug, das die Dame abgeholt hat, habe ich im Gegensatz zum Rücktransport persönlich gesehen. Aus meiner Erfahrung als freiwilliges Mitglied im Sanitätsdienst des DRK würde ich behaupten wollen, dass es ein RTW war. Auf dem Transportschein war demgemäß - zunächst - auch entsprechendes vermerkt gewesen.


    Irgendwer (wer das war, ist wohl nicht feststellbar) hat den Transportschein dann geändert in "Krankenfahrt". Und Frau XY von der FW beharrt darauf, dass laut Angaben im EDV-System ein KTW im Einsatz war. "Für den Laien sei das nicht zu unterscheiden", versicherte sie mir


    Inzwischen werden häufig keine reinen KTW's mehr gekauft sondern Mehrzweckfahrzeuge. Die sind als RTW ausgestattet, werden aber vornehmlich für Krankentransporte eingesetzt. Man kann sie aber bei Bedarf als RTW einsetzen.


    Es kann dann vorkommen, dass irgendeine weniger versierte Dumpfbacke auf dem Transportschein "RTW" ankreuzt weil das MFZ von der Ausstattung her im Grunde einer ist. Im Falle eines Krankentransportes muss aber natürlich trotzdem das angekreuzt werden.


    Es kann gut sein, dass du ein MZF gesehen und für einen RTW gehalten hast - verständlich, die Dinger sehen wie ein RTW aus - aber die Perle von der Feuerwehr sieht einen KTW im System.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Meines Wissens nach definiert doch auch nicht das Fahrzeug die Abrechnungsart sondern der Einsatz.
    Bei meiner Zivizeit im RD sind wir, falls RTW nicht verfügbar, auch mit dem KTW einen Notfalleinsatz gefahren, wurde selbstverständlich dann auch so abgerechnet. Genauso, aber eher seltener, haben wir mit dem RTW auch eine KTW Fahrt gemacht und so auch abgerechnet.
    Das diese Änderung auf KTW stattfand kann ich auch nicht nachvollziehen, da ja eigentlich der Einsatz der ersten Fahrt recht eindeutig war. :confused:


    Trialer

    Rentenretter

  • Wie gesagt, Aussehen des Fahrzeugs ist vollig egal. Der Unterschied zwischen KTW und RTW ist IMHO nur die Mindestausstattung an Medizinischem Material und der Ausbildungsstand der Besatzung. Alle Organisationen die im RD und im Krankentransport tätig sind, haben idr ihre KTW weit über Mindeststandard ausgerüstet, damit im Falle eines Großereignisses genug gut ausgerüstete Fahrzeuge vorhanden sind. Lediglich private kommerzielle Krankentransport Unternehmen krebsen am Minimalstandard rum (dann hat das Fahrzeug AFAIK auch kein Blaulicht).


    Im Zweifel macht also allein der Ausbildungsstand der Besatzung den Unterschied ob das Fahrzeug als RTW (min. ein RettungsAssistent und ein RettungsSanitäter) oder KTW (AFAIR min. ein RettungsSanitäter und ein RettungsHelfer) eingesetzt werden darf.


    Es kommt nicht selten vor, dass auch mit einem RTW ein Krankentransport durchgeführt wird. (Je nach Auslastung der Fahrzeuge, wenn RTW gerade am Krankenhaus frei wird und beim Einrücken zu Schichtende die Fahrt eh auf dem Weg liegt etc.)


    Wie dem auch sei, bei allen drei Fahrten hat IMHO die Krankenkasse "nichts zu melden", da alle Fahrten durch einen Arzt angewiesen sein müssten, im ersten Falle eben nachträglich durch die aufnehmende Klinik. Ich sehe hier überhaupt nicht warum die Rechnung privat ausgestellt werden sollte.


    Das die KK einer Fahrt zustimmen muss, kenne ich höchstens bei Verlegungen in eine ReHa Einrichtung/Kurklinik etc. . Sonderfälle kann es aber auch geben, wenn der Patient darauf besteht ein bestimmtes KH oder z.B. eine Privatklinik anzufahren, denn das ist so eigentlich nicht erlaubt. Gerade ein Rettungseinsatz muss immer im nächstgelegenen (geeigneten) öffentlichen Versorgungszentrum stattfinden.

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    ... Ich sehe hier überhaupt nicht warum die Rechnung privat ausgestellt werden sollte.
    ...


    Wie ich schon geschrieben hatte, sind meinen Nachforschungen zufolge einige Kommunen aus Gründen der Bequemlichkeit dazu übergegangen sämtliche Transporte (ob mit Genehmigung oder nicht) auch bei Kassenpatienten mit Privatrechnung abzurechen. Selbstverständlich mit dem Recht, daraus ohne gerichtliches Verfahren die Zwangsvollstreckung betreiben zu dürfen. Hierzu soll u.a. die Stadt Leverkusen gehören. Bei privaten Anbietern soll es dass - jedenfalls bei der Kasse der Dame - noch in keinem Fall gegeben haben.


    Ein solches Vorgehen setzt der Duisburger Vefahrensweise dann noch die Krone auf!


    In diesen Kommunen sollten gesetzlich Versicherte für Krankentransporte außerhalb von Notfalleinsätzen auf private Anbieter zurückgreifen. Allerdings: Das ahnen die Versicherten wohl nicht. Eine Aufklärung der Versicherten durch die Spitzenverbände der Kassen täte in den betroffenen Kommunen Not.


    Frankie

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