ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von webbiller
...
Wenn die also für die erste hinfahrt zur Klinik einen stinknormalen Krankentransport abrechnen wollen und dann jammern dass die keinen normalen Transportschein haben, dann haben sie sich IMHO selbst "beschisssen", da ein (hier gerechtfertigter) und wesentlich teurer Rettungsdienst Einsatz abgerechnet werden könnte. Den Transportschein hätten sie sich wie beschrieben selber im Krankenhaus ausstellen lassen können.
Die zweite Fahrt von Unfallklinik ins andere Krankenhaus ist ja auch kein selbst gewählte Butterfahrt der Patientin, und somit auch IMHO nicht von der Patientin gegenüber der KK zu vertreten. Hier hat ein Arzt die Verlegung ins andere KH angeordnet, und füllt somit wieder einen Transportschein, diesmal für einen regulären Krankentransport aus. Auch hier hat IMHO die KK nicht zu bewilligen. Allerdings zweifle ich hier ein wenig an der Organisation der beiden KH, schließlich hätte vor der Verlegung erst das Bett prinzipiell abgeklärt werden müssen. Ok, es kann natürlich im Laufe des Tages dazu kommen, dass sich dann während der Aufnahme herausstellt, dass andere Patienten in der Zwischenzeit eingeliefert wurden, die das Bett dringender benötigen.
Aber auch dann für die dritte Fahrt nach Hause gilt: die muss ein Arzt angeordnet haben. Er muss entschieden haben, dass die Patientin (vorübergehend) entlassungsfähig ist, ob die Patientin ohne geschulte Hilfe (Transportschein für Taxi) oder mit Krankentransport nach Hause gebracht wird. Auch hier ist es ein Arzt, der die Berechtigung hat den Transportschein gegenüber der Krankenkasse anzuweisen. Ich sehe auch hier keinerlei Gründe wann und wo sich hier die Krankenkasse hätte zu Wort melden müssen oder können.
Ich wollte Euch nicht mit allen Merkwürdigkeiten belasten ... aber gut:
Das Fahrzeug, das die Dame abgeholt hat, habe ich im Gegensatz zum Rücktransport persönlich gesehen. Aus meiner Erfahrung als freiwilliges Mitglied im Sanitätsdienst des DRK würde ich behaupten wollen, dass es ein RTW war. Auf dem Transportschein war demgemäß - zunächst - auch entsprechendes vermerkt gewesen.
Irgendwer (wer das war, ist wohl nicht feststellbar) hat den Transportschein dann geändert in "Krankenfahrt". Und Frau XY von der FW beharrt darauf, dass laut Angaben im EDV-System ein KTW im Einsatz war. "Für den Laien sei das nicht zu unterscheiden", versicherte sie mir ... mit dem für sie üblichen Zusatz, dass nur sie Recht habe. Was soll ich da noch diskutieren. ![]()
Die zweite und dritte Fahrt gestalteten sich umgekehrt. Die zweite ging nach Hause, weil kein Bett frei war. Einer Mitarbeiterin dieser offiziellen Pflegeberatungsstellen, die inzwischen involviert war, ist dann wohl der Kragen geplatzt. Nach einigen von ihr geführten Telefonaten stellte sich heraus, dass man nur Opfer eines bedauerlichen Missverständnisses geworden war und dass doch ein Bett zur Verfügung stand. Erst daraufhin erfolgte die dritte Fahrt ins Städtische Klinikum (zwecks Aufnahme).
Nun ja ... erst einmal dies. Die ganze Geschichte wäre abendfüllend. Neben den bisher benannten Stellen sind noch Polizei, Staatsanwaltschaft und das Straßenverkehrsamt beteiligt (allerdings nicht wegen der Krankentransporte). Aber so ist eben das Leben: Läuft was schief, dann gleich richtig! Ein Paradebeispiel dafür, dass "Murphy's Law" nicht nur ein Klamauk ist. ![]()
Frankie