In der aktuellen test war ein kurzer Artikel zu unzulässigen Bündelgeschäften bei Ratenkrediten. Hab leider das Heft schon entsorgt, kann mir jemand mit dem Artikel (per Scan oder kurzes Abschreiben des Textes, war ein sehr kurzer Artikel) aushelfen?
Die Aussage war, daß bei vielen Ratenkrediten die zusätzlich abschließbaren Versicherungen gegen Tod und Arbeitslosigkeit im Grunde nichtig sind und jederzeit gekündigt werden können bzw. die angefallenen Kosten gar erstattet werden müssen, bin mir nicht mehr sicher. Es gab da wohl ein Urteil, und die Verbraucherzentralen würden diesbezüglich beraten, wenn man dort den Kreditvertrag vorlegt.
Da so eine Verbraucherzentrale zum Einen ganz schön viel Geld für die Beratung nimmt, und zum anderen die Informationen möglicherweise auch irgendwo im Netz zu finden sind: Hat da jemand Ahnung davon?
Eine Bekannte von mir hat sich vor ein paar Jahren mal einen Kredit andrehen lassen mit exorbitant hohen Nebenkosten (afair im fast mittleren vierstelligen Bereich), u. a. durch ebendiese Versicherungen.
Da sie sicher nicht die Einzige mit einer Kreditlebensversicherung ist, ist das sicher auch für weitere User hier interessant.
Stiftung Warentest: Unzulässige Bündelgeschäfte bei Verbraucherkrediten
- thedarkside2005
- Geschlossen
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Waren dir jetzt die 1,50 Euro zuviel oder die 3 Euro, die der Download des Artikels im Onlineshop von test.de gekostet hätte?
Ich habe dort ja noch nicht einmal den besagten Artikel in den letzten test-Heften gesehen.
Das man aber erst mit Versicherungen abschließt und diese dann gleich widerruft sollte man eigentlich wissen. Wenn man ohne abschließt bekommt man die günstigen Kreditzinsen nicht, wenn man nicht widerruft innerhalb von 14 Tagen zahlt man was man nicht braucht und nur der Bank nützt. Dass die Versicherungen an sich nichtig sein sollen, wäre mir aber neu, denn vielleicht wird ja auch einmal wer todkrank und möchte seine Zinsen für diesen Fall oder seine Erben gestundet oder erlassen haben. -
Schick mir per PN eine Email Adresse dann maile ich dir den Artikel zu. Ich denke mal nicht, dass es gewünscht ist diesen hier zu veröffentlichen?
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Nein, ist es nicht.

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