Headset am Steuer, verboten oder erlaubt?


  • Gesetz oder Vorschrift: Nenne es wie Du willst!
    Ich selbst habe auch noch nix schriftliches darüber gesehen oder gelesen.
    Verschiedene Mobilfunkhändler hatten mir nur davon erzählt.
    Um was es sich letzendlich genau dreht, kann ich auch nur spekulieren.
    Es soll wohl damit zu tun haben, dass die FSEs eine Unfallgefahr darstellen, die nicht mit dem Kfz. fest verbunden sind und bei einem scharfen Bremsmanöver o.ä. lose im Kfz. umherfliegen können
    Das soll der TÜV wohl bemängelt haben.

    - Telekom Business Mobil EINS 100

    - o2 Genion S*


    :)

  • In der Straßenverkehrsordnung steht unter §23:


    Zitat


    Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt,
    wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
    Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
    ausgeschaltet ist.



    Und im Bußgeldkatalog der Polizei Bayern:


    Zitat


    Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein
    Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder
    den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.



    So wie ich das ganze verstehe, geht es immer nur um das in der Hand halten des Telefons/Handys.

  • Zitat

    Original geschrieben von Cyber-Shadow
    So wie ich das ganze verstehe, geht es immer nur um das in der Hand halten des Telefons/Handys.


    So verstehe ich das auch.
    Und würde den entschluß ziehen, daß Headsets mit automatischer (und mit Anahmeknopf, da ich dabei das Handy nicht berühre) erlaubt sind.


    Dann sind auch die Bluetooth Headsets erlaubt, da diese sogra beides haben (automatische Rufahname und Anahmeknopf).


    @ Cyber-Shadow: Wo hast du den den Paragrafen gefunden?


    Gruß
    Dirk

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