Morgen Zeugenaussage bei der Polizei - was beachten?

  • Re: Morgen Zeugenaussage bei der Polizei - was beachten?



    Du scheinst dir ja selber nicht ganz sicher zu sein,- war denn mit den cashcodes alles in Ordnung?

  • Re: Re: Morgen Zeugenaussage bei der Polizei - was beachten?


    Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Du scheinst dir ja selber nicht ganz sicher zu sein,- war denn mit den cashcodes alles in Ordnung?


    Nein, ist schon alles sauber! Ich wollte eigentlich nur mal wissen, wie sowas abläuft. Habe mir selber nichts vorzuwerfen (außer die AGB von Paypal erst nach dem Schaden genauer studiert zu haben). Die Cash-Codes stammen von der Metro und wurden ordentlich erworben.


    Bye, Mike

  • Ich verstehe nicht wirklich, was das mit der Vorladung soll.


    ich habe in meinem Leben schon einige Strafanzeigen erstattet/Strafanträge gestellt. In keinem einzigen Fall kann ich mich an eine Vorladung zur mündlichen Zeugenvernehmung erinnern.


    In vorliegender Angelegenheit erschließt sich mir nicht, welchen Sinn ein "Plauderstündchen" haben könnte. Möglicherweise behauptet der Käufer ja, Deine Codes seien ungültig gewesen und Du bist auch ins Visier von Ermittlungen geraten (nein, ich werde jetzt nicht erörtern, ob solch listiges Vorgehen noch vertretbar ist).


    An Deiner Stelle würde ich zunächst den telefonischen Kontakt zum Sachbearbeiter suchen, mich verwundert zeigen und vorab fragen, welcher Umstand Dein persönliches Erscheinen erfordert - anstelle einer schriftlichen Zeugenaussage. Möglicherweise gibt es ja einen ... :confused:


    Persönlich nehme ich solche Termine im Grundsatz nicht wahr - allerdings sage ich sie freundlicherweise ab und biete eine schriftliche Zeugenaussage an. Letzteres empfiehlt sich insbesondere dann, wenn man ein eigenes Interesse an der Durchführung des Verfahrens hat - was wohl keiner weiteren Erläuterung bedarf. ;)


    In meinen Augen gibt es fast nichts, das man schriftlich nicht mindestens genau so gut erklären könnte, wie mündlich - eher im Gegenteil.


    Frankie

  • Edit: - irrtümliches Zitat gestrichen - auch hier im Forum zeigt sich schon der Vorteil schriftlicher Erklärungen. ;)


    Das selbst geschriebene kann man vor dem Absenden noch einmal in Ruhe überprüfen, fehlende Punkte ergänzen und missverständliche Formulierungen ändern. Diese Zeit nimmt man sich in der Regel nicht, wenn man ein Protokoll zur Unterschrift vorgelegt bekommt. Dann ist man froh, das wenig wohnliche Büro endlich verlassen zu können und weilt mit seinen Gedanken meist schon woanders.

  • Die Polizeidienststelle liegt bei mir um die Ecke. Also werde ich mal hinradeln. Habe da nicht wirklich ein Problem damit und so richtig verwundert bin ich auch nicht.
    Als ich vor einiger Zeit mal Opfer eines Server-Hijackers wurde, hatte ich nach der Strafanzeige auch eine Einladung zur Polizei. Dort wurde der Sachverhalt - trotz ausführlicher schriftlicher Erörterung zuvor - nochmals genau protokolliert.
    Insbesondere wurde abgefragt, wie beispielsweise mein Zugangspasswort beschaffen war...


    Mir ging es eher darum zu erfahren, was ich ggf. vermeiden sollte.
    Ich werde natürlich berichten...


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Solange Du Zeuge bist, wird nicht gegen Dich ermittelt, also sollte das ganze recht Stressfrei sein.


    Das ist jetzt aber Quatsch! Klar wird nicht gegen ihn ermittelt, aber es sollte auch klar sein, daß alles bei der Polizei protokoliert wird und später ggf. durch den Beklagten bzw. sein Anwalt gegen ihn verwendet werden kann. Die Polizei ist doch nicht sein Anwalt, sondern nimmt nur nüchtern Aussagen des Klägers auf. Sobald die Anzeige fertig ist, wird sie dem Beklagten zugestellt und ab da kann sich der Beklagte auch wehren.

  • Nanu man hört nichts sieht nichts ob sie ihn dabehalten haben ? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    Nanu man hört nichts sieht nichts ob sie ihn dabehalten haben ? :D


    Ach...doch, konnte mich grad so rauswinden...war nämlich ne süße Polizistin, daher hat es ein wenig länger gedauert :p
    Im Prinzip alles kein Drama. Musste nur nochmal meine Onlineanzeige ergänzen und ein paar Details wurden noch aufgenommen. Inzwischen wurden auch schon einige Details zum Täter ermittelt und ein paar Dinge mehr habe ich auch in Erfahrung bringen können.
    Alles in allem doch ein recht nützlicher Termin. Die sagt, es wäre (hier?) grundsätzlich so, dass ein Staatsanwalt die Sache erst weiter verfolgt, wenn eine Zeugenvernehmung stattgefunden hat.
    Eine Online-Anzeige wird aber erst zu einer solchen, wenn man die Zeugenbelehrung durchgeführt hat und der Zeuge unterschreibt..
    Mal schauen wie die Sache weiter läuft, vielleicht tut sich ja noch was.


    Bye, Mike

  • Das mit der Online-Anzeige muss ich im Eingangsposting wohl übersehen haben ... eine Möglichkeit, die in meinem Kopf so weit hinten einsortiert ist, dass sie mir das überhaupt nicht in den Sinn gekommen ist.


    Jetzt weiß ich wenigstens, dass von dieser Möglichkeit in der Praxis auch Gebrauch gemacht wird. In diesem Punkt werde ich persönlich wohl auch übermorgen noch der Typ von gestern sein. :)


    Frankie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!