Ich kann (oder will?) es irgendwie nicht glauben, dass Ebay systematisch Vertragsabschlüsse in Fällen suggeriert, in denen tatsächlich gar kein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist. So langsam gehen mir die Argumente aus ... :confused:
Frankie
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Ich kann (oder will?) es irgendwie nicht glauben, dass Ebay systematisch Vertragsabschlüsse in Fällen suggeriert, in denen tatsächlich gar kein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist. So langsam gehen mir die Argumente aus ... :confused:
Frankie
Das ist doch klar daß Ebay sowas macht, dabei fällt ja auch für ebay was ab. Wenn die jedesmal schreiben würden, die Auktion ist ohne Abschluss beendet worden, würden die ja nix verdienen. Außerdem denke ich daß Ebay das Problem mal wieder nicht erkannt hat. Das sind in deren Augen nur Einzelfälle, also kein Grund was zu unternehmen. Man müsste die komplette Software umschreiben, weil die Mails zum Auktionsende bekanntlich automatisch verschickt werden. Also müsste man der Software beibringen, derartigen Fälle zu erkennen. Und das zu programmieren kostet Geld. Nix zu machen kostet nix, und bringt gelegentlich noch was ein. Also warum sollten die was ändern...
Ebay schützt Verkäufer immer weniger. Neulich ersteigerte jemand etwas für 1 Euro, zahlte per pay-pal, dies habe ich überhaupt nicht angeboten, habe noch nie eine pay-pal Zahlung angenommen, habe auch diesmal das Geld nicht angenommen, und der schreibt mir eine negative Bewertung mit dem Zusatz: "Artikelbeschreibung stimmt nicht". Ich schrieb darauf als Kommentar: Lüge, er hat Artikel nie gesehen. Dieser Satz wurde von e-bay entfernt, da ich offenbar das Wort Lüge nicht verwenden darf. Und das ganze, obwohl die Transaktion im beidseitigem Einvernehmen abgebrochen war! Von meinen in fast 10 Jahren erhaltenen 5 negativen Bewertungen sind 4 in etwa so entstanden, lediglich in einem Fall war die negativen Bewertung noch etwas nachvollziehbar, auch wenn ich den Zustand dazu geschrieben habe. (von ca. 600 Bewertungen)
Beschwerden bei e-bay bringen nichts, auch wenn ich manipulierte Auktionen, sei es Artikel auf die ich biete oder wenn jemand bei mir bietet melde, passiert ist noch nie etwas.
Hauptsache versuchen, die Verkaufsprovision einzustreichen.
Gruß boris1968
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Ich kann (oder will?) es irgendwie nicht glauben, dass Ebay systematisch Vertragsabschlüsse in Fällen suggeriert, in denen tatsächlich gar kein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist. So langsam gehen mir die Argumente aus ... :confused:
Frankie
Ich verstehe nicht, warum du der Meinung bist, dass der Vertragsabschluß auch bei Gebotsrücknahme gültig sei. Die AGB finde ich in dem Punkt eindeutig. Es wurde doch jeder von dem zurückgezogenen Gebot überboten. Jeder der Vorbieter erhält dies auch als Email ("Sie wurden überboten" oder so ähnlich).
Ich würde mich auf die AGB berufen und den Artikel nicht verramschen. Allerdings hoffe ich, dass der von horstie genannte "Bekannte" vor Gericht keinen Erfolg haben wird.
Um solchen Betrügern das Leben schwerer zu machen, sollte man seine Bieterhistrorie immer kontrollieren und bei ungewöhnlichen Aktivitäten einschreiten. Am besten wäre es natürlich, wenn man die Auktion kurz nach Abgabe des Gebotsabschirmungsgebotes beendet. Ich glaube zwar, dass der Betrüger nicht zahlen würde, aber immerhin war seine Mühe umsonst.
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum Ebay da nicht gezielter gegen vorgeht. Zwar verdienen sie trotzdem Geld, aber die Provision fällt bei niedrigeren Verkaufspreisen ja auch niedriger aus. Ich glaube aber, dass es schwierig ist, den Betrügern die Gebotsabschirmung nachzuweisen. Ich vermute, dass die drei beteiligten Accounts nicht immer dieselben sind und von unterschiedlichen Personen stammen.
Auch wenn es anscheinend nichts bringt, würde ich solche Vorfälle immer Ebay melden. Könnte mir vorstellen, dass Beschwerden gespeichert bleiben und in Verbindung mit vielen Gebotsrücknahmen irgend wann doch zur Sperrung des Mitglieds führen.
Wieso hälst du eigentlich so große Stücke auf Ebay bzw. Großkonzerne? Manchmal erstaunt mich deren Handeln auch, aber überraschen tut mich da schon lange nichts mehr. Dort arbeiten auch nur Menschen. Zudem sind für die wichtigen Entscheidungen wahrscheinlich nur wenige Mitarbeiter verantwortlich.
ZitatOriginal geschrieben von jerx
Um solchen Betrügern das Leben schwerer zu machen, sollte man seine Bieterhistrorie immer kontrollieren und bei ungewöhnlichen Aktivitäten einschreiten. Am besten wäre es natürlich, wenn man die Auktion kurz nach Abgabe des Gebotsabschirmungsgebotes beendet. Ich glaube zwar, dass der Betrüger nicht zahlen würde, aber immerhin war seine Mühe umsonst.
Genau das mache ich auch regelmäßig. Schauen, wer bietet und gegebenenfalls sperren oder Gebote streichen. Dabei müssen vor allem Null-Bewertungen-Bieter "darunter leiden". Das ist mir dann auch ziemlich egal, denn User mit mehr Bewertungen sind mir lieber und seriöser. Und wenn trotzdem was ist, dann meldet sich der 0-Bewertungsbieter bei mir und ich schalte ihn frei für meine Auktion. Mindestens dreimal war die Vorsichtsmaßnahme erfolgreich: einer hatte 500€ geboten, obwohl realistischer Warenwert nur bei 100€ lag. Und einmal wurde nachträglich seitens ebay vor dem User gewarnt.
Wie viele Stunden/Tage nach Auktionsende kam die Ebay Warnung? Heutzutage erwartet fast jeder Käufer die Ware bereits "gestern", so dass diese Warnung schon sehr zeitnah kommen müsste, um erfolgreich zu sein.
Wenn Ebay beim eingeschränkten Käuferkreis den Ausschluß von Bietern mit (vielen) Gebotsrücknahmen zulassen würde, hätte sich das Problem mMn erledigt.
Solange die Ebay AGB (kein Vertragsabschluß bei Gebotsrücknahme) auch vor Gerichten standhält, finde ich diesen Trick nicht so dramatisch. Ärgerlich ist evtl., dass man eine negative Bewertung vom Betrüger erhält. Allerdings glaube ich, dass man von Ebay eine Löschung der Bewertung verlangen kann.
ZitatOriginal geschrieben von jerx
[...]Ich glaube aber, dass es schwierig ist, den Betrügern die Gebotsabschirmung nachzuweisen. Ich vermute, dass die drei beteiligten Accounts nicht immer dieselben sind und von unterschiedlichen Personen stammen.[...]
Daß man sehen kann, wieviel Gebotsaktivität sich auf einen Käufer bezieht, in welchen Bereichen geboten wird und vor allem, wieviele Gebotsrücknahmen derjenige veranlasst hat ist ja schon etwas. Es sollte aber noch eine - vo außen natürlich wieder anonymisierte - Angabe hinzukommen, mit welchen vermeintlich anderen Bietern jemand zusammen bietet. Dies aus der Datenbank zu extrahieren sollte unproblematisch sein, vielleicht wird's intern sowieso schon gemacht.
Die Lösung ist doch viel einfacher:
Ist kein Geschäft zustande gekommen, darf Ebay keins bestätigen.
Könnte man in diesem "Bid-Shielding" einen kriminellen Akt sehen (durch systematisches Ausnutzen eines Systemsfehlers), wäre Ebay bei einer Straftat sogar Gehilfe (möglichweise in der Form einer Begehung durch Unterlassen).
Ich kann immer noch nicht fassen, was sich hier abzeichnet.
Frankie
Erg.:
Inzwischen begrüße ich, dass zu diesem Thema ein gesonderter Thread eröffnet wurde. Obwohl ich im allgemeinen Ebay-Thread mit gewisser Regelmäßigkeit vorbeischaue, geht dort in der Fülle der Infos einiges an mir vorüber. Das Problem dieses Bid-Shielding war mir völlig unbekannt - für mich ist vorstrellbar, dass mancher Verkäufer hierdurch nennenswerten Schaden erleidet, ohne das überhaupt zu bemerken. Mancher wird das Ganze sicher kopfschüttelnd abhaken.
Für den unerfahrenen Verkäufer eines wertigen Guts kann ein richtiges Desaster die Folge sein.
Ich verstehe nicht, warum eBay diesem Treiben seit Jahren zuschaut. Was spricht denn bitte dagegen, die Möglichkeit zur Gebotsrücknahme zumindest in der letzten Stunde der Auktion zu streichen? Die Abgabe eines Gebotes muss ja immer zweimal bestätigt werden, so dass Tippfehler ziemlich selten sein dürften. Wenn sich der Käufer doch mal irrt - warum auch immer - kann er den Kaufvertrag nach Auktionsende zudem ganz regulär anfechten. Eine gütliche Einigung wird in den meisten Fällen ohnehin möglich sein. Wozu braucht man dann noch die Gebotsrücknahme, die so offensichtlich zu Missbrauch einlädt?
Ansonsten verfahre ich bei höherpreisigen Artikeln auch so, dass ich Gebote von Bietern mit null Bewertungen oder aus dem Ausland kommentarlos lösche. Wenn man dennoch Opfer dieser Machenschaften werden sollte würde ich grundsätzlich empfehlen, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ich halte es für reichlich unwahrscheinlich, dass diejenigen, die so was betreiben, tatsächlich auch noch die Chuzpe haben, den strittigen Kaufvertrag auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Viel schneller und risikoloser ist es doch, sich einfach ein neues Opfer zu suchen. Realistsicherweise riskiert man also allenfalls eine negative Bewertung.
ZitatOriginal geschrieben von jerx
Wie viele Stunden/Tage nach Auktionsende kam die Ebay Warnung? Heutzutage erwartet fast jeder Käufer die Ware bereits "gestern", so dass diese Warnung schon sehr zeitnah kommen müsste, um erfolgreich zu sein.
Du wirst lachen, aber es ist wahr: grob geschätzt nach 10-14 Tage, aber sicherlich nicht zeitnah.
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