Aus Versehen Servicerufnummer angerufen -> 98 EUR

  • Es gab mal eine Regelung, wonach Verbindungen zu Sonderrufnummern bei Überschreitung eines bestimmten Betrags oder Zeitkontingents pro einzelnem Anruf zwangsgetrennt werden mussten - auch um Fälle wie den, den der TE hier schlidert zu vermeiden.


    Dafür ist aber nicht Alice verantwortlich, sondern der Betreiber des Mehrwertdienstes.


    Weil das Recht im TK-Sektor einem ständigen Wandel unterliegt, mögen die Schutzmechanismen inzwischen andere sein.


    Ich empfehle den baldigen Gang zur Verbraucherzentrale, die auch mit den Besonderheiten der örtlichen Rechtsprechung vertraut sein müsste.


    Frankie



    Erg.:
    Wenn ich das Eingangsposting reflektiere, könnte es gut sein, dass die Zeitspanne eine Stunde beträgt und Deine Mutter schon in den Genuss diesers Schutzmechanismus gekommen ist. Stell Dir vor, solche Verbindung besteht mangels Trennung bis der Akku aufgibt ...



    Abgesehen davon:
    Deine Mutter hat - wenn auch durch ein von ihr verschuldetes Versehen - eine Leistung in Anspruch genommen, die der Schuldner dieser Leistung offenbar ordnungsgemäß erbracht hat. Auf Anhieb sehe ich keinen Anlass, warum der Erbringer dieser Leistung dafür keine Vergütung erhalten sollte. Ein fahrlässiges Fehlverhalten Deiner Mutter wird man dem Leistungserbringer kaum anlasten können. So bitter das im Einzelfall auch sein mag.



    Zur Vermeidung künfiger Vorfälle würde ich weniger das Gerät als den Tarif auf den Prüfstand stellen. Meinen - zugegebenermaßen schon älteren - Eltern habe ich zur Vermeidung solcher Szenarien Prepaidkarten verordnet. Denn letztlich bin ich es immer, der im Fall der Fälle die Kohlen aus dem Feuer fischen muss. :p

  • Ich glaube, dass die Zwangstrennung erst nach 60 Minuten erfolgen muss.
    http://www.telespiegel.de/html…der_service-hotlines.html


    Vielleicht ist das sogar geschehen, denn die Gesprächsdauer ist schon sehr nah an dieser Maximaldauer dran. Zufälliges Betätigen der Auflegen-Taste kann ich mir nicht vorstellen.


    Reklamiert habe ich nur, weil die Anwahl der ersten 5 Ziffern für mich nicht in Ordnung ist. Den Sinn kann ich in der heutigen digitalen Welt nicht erkennen. Diese technische Umsetzung führt doch nur dazu, dass man falsch und womöglich teuer verbunden wird. Zudem stufe ich solche Hotlines als Abzocke ein. Da sollte man lieber Scharlatane und Gürteltaschenträgerinnen vor Ort sponsern.


    Ein Wechsel zu Prepaid kommt vorerst nicht in Frage, weil sie erst kürzlich einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen hat. Danach wird es wahrscheinlich wieder ein Vertrag, weil die mMn auch für Wenignutzer günstiger sind. Darüber hinaus muss man sich weniger darum kümmern. Normalerweise stellt sie auch keine Dummheiten mit dem Handy an. Mit der Tastensperre sollten keine weiteren Probleme auftauchen. Wenn sie eines Tages nicht mehr mit einem Handy klarkommt, wäre ein Prepaid Tarif evtl. eine sinnvolle Maßnahme. Dann wird sie aber eher einen ständigen Begleiter als ein funktionierendes Handy brauchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Reklamiert habe ich nur, weil die Anwahl der ersten 5 Ziffern für mich nicht in Ordnung ist.

    Das ist allerdings für Durchwahlen nötig.

  • Verstehe deinen Beitrag nicht. Meinst du, dass eine Verbindung nur bei Anlagenanschlüssen mit Durchwahlen erfolgt? Der Mitarbeiter der Bundesnetzagentur meinte, dass es in Ordnung sei. Alice ließ sich auch nicht auf meine Reklamation ein.

  • Dein Anbieter kann nicht wissen, ob sich hinter der Nummer eine Durchwahl befindet. Das ist schon seit Ewigkeiten so, selbst im Festnetz.

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