Es gab mal eine Regelung, wonach Verbindungen zu Sonderrufnummern bei Überschreitung eines bestimmten Betrags oder Zeitkontingents pro einzelnem Anruf zwangsgetrennt werden mussten - auch um Fälle wie den, den der TE hier schlidert zu vermeiden.
Dafür ist aber nicht Alice verantwortlich, sondern der Betreiber des Mehrwertdienstes.
Weil das Recht im TK-Sektor einem ständigen Wandel unterliegt, mögen die Schutzmechanismen inzwischen andere sein.
Ich empfehle den baldigen Gang zur Verbraucherzentrale, die auch mit den Besonderheiten der örtlichen Rechtsprechung vertraut sein müsste.
Frankie
Erg.:
Wenn ich das Eingangsposting reflektiere, könnte es gut sein, dass die Zeitspanne eine Stunde beträgt und Deine Mutter schon in den Genuss diesers Schutzmechanismus gekommen ist. Stell Dir vor, solche Verbindung besteht mangels Trennung bis der Akku aufgibt ...
Abgesehen davon:
Deine Mutter hat - wenn auch durch ein von ihr verschuldetes Versehen - eine Leistung in Anspruch genommen, die der Schuldner dieser Leistung offenbar ordnungsgemäß erbracht hat. Auf Anhieb sehe ich keinen Anlass, warum der Erbringer dieser Leistung dafür keine Vergütung erhalten sollte. Ein fahrlässiges Fehlverhalten Deiner Mutter wird man dem Leistungserbringer kaum anlasten können. So bitter das im Einzelfall auch sein mag.
Zur Vermeidung künfiger Vorfälle würde ich weniger das Gerät als den Tarif auf den Prüfstand stellen. Meinen - zugegebenermaßen schon älteren - Eltern habe ich zur Vermeidung solcher Szenarien Prepaidkarten verordnet. Denn letztlich bin ich es immer, der im Fall der Fälle die Kohlen aus dem Feuer fischen muss. :p