Hochzeit - Haus komplett Ausnehmen ? Vertrag ? So möglich ?

  • Zugewinngemeinschaft kann man ja gerade per Ehevertrag ausschließen (Gütertrennung).


    Also wenn man das möchte kann man sich gegenüber dem Ehepartner schon weitestgehend absichern.

    Hier stand eine Signatur.

  • Wie ich den TE verstanden habe, reicht es völlig aus, die Zugewinngemeinschaft allein betreffend diese eine Objekt auszuschließen. Will heißen: Es bleibt bei Ermittlung von Anfangs- und Endvermögen unberücksichtigt.


    Das ganze ist dennoch nicht ohne Tücken, die bei Eheschließung nicht absehbar sind.


    Beispiel:
    Was passiert, wenn dieses Objekt nach 10 oder 20 Ehejahren veräußert und durch ein anderes ersetzt wird? Möglicherweise durch ein deutlich größer (oder auch kleiner) dimensioniertes. Daran wird man als Eheschließender im gegenwärtigen Stadium nicht denken - der Notar aber schon. ;)


    Also ... ab zum Notar (nach der Hausaufgabe).


    Frankie

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