Fragen zum Freibetrag (weg zur Arbeit)

  • ich hab einen brutto/netto rechner gefunden, der die pauschbesteuerung kann und hab mir das mal durchgerechnet.


    vorher: 7km


    1750


    jetzt: 40km


    1688



    macht eine Differenz von 62€.


    Soweit ich das verstehe, kann ich mir diese Differenz dann (nicht zu 100%) über die Steuererklärung zurückholen (wegen Kilometergeld).


    soweit richtig?


    Gibt es nicht aber auch eine Weg mir das Kilometergeld schon im Vorfeld zu holen (über einen Freibetrag o.ä)? So das ich dann im Monat kaum eine Differenz habe, aber auch am Ende des Jahres nichts wieder bekomme?

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox


    Gibt es nicht aber auch eine Weg mir das Kilometergeld schon im Vorfeld zu holen (über einen Freibetrag o.ä)? So das ich dann im Monat kaum eine Differenz habe, aber auch am Ende des Jahres nichts wieder bekomme?


    Was für eine Differenz? Das einzige was Du vom zu versteuernden Einkommen abziehen könntest wären die verbleibenen 50 Tage die Du ohne Zuschuss fährst. Dies ist wie mehrfach vorgerechnet aber noch deutlich unter dem allg. Pauschbetrag den jeder AN bekommt. Insofern würden sich diese paar Tage nur steuerlich auswirken wenn Du neben den Fahrtkosten von 600,- € sonstige Werbungskosten von min. 400,- € zusammenbekommen würdest damit diese dann überhaupt angerechnet werden.


    Und dann ist es noch lange nicht so, dass man die Differenz der Werbungskosten zum Pauschbetrag auch in Form einer Erstattung oder eines höheren Nettos wiederbekommt, es wird lediglich das zu versteuernde Einkommen eben nicht um den Pauschbetrag von 1.000,- € sondern um z.B. 1.200,- € oder von mir aus auch 1.500,- € vermindert was im Ergebnis vielleicht 50,- € oder 100,- € mehr an Erstattung am Jahresende ausmacht. Für diese Kleinbeträge gibt es keine Möglichkeit Freibeträge eintragen zu lassen, der Verwaltungsaufwand steht hierfür ja auch in keinem Verhältnis zu Ertrag (auf den Monat gerechnet zwischen 4-8 € mehr Netto).

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Was für eine Differenz? ....


    ich meine die 62€ Differenz, die ich jetzt durch die 33km mehr Fahrtweg habe (siehe oben). Es wäre halt nett gewesen, wenn ich die nicht erst am Ende des Jahres quasi wieder bekomme

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    ich meine die 62€ Differenz, die ich jetzt durch die 33km mehr Fahrtweg habe (siehe oben). Es wäre halt nett gewesen, wenn ich die nicht erst am Ende des Jahres quasi wieder bekomme


    Nochmal: Prinzipiell bekommst Du in Deinem Fall für die Fahrkosten gar nichts wieder, weder über Freibeträge noch im Rahmen der Jahressteuererklärung. Du hast als normaler AN einen Werbungskostenpausbetrag von 1.000,- € im Jahr der gilt immer. Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Also erst wenn Deine Fahrtkosten den Pauschbetrag von 1.000,- € übersteigen wirkt sich das überhaupt für Dich aus.


    Bei 50 Tagen hast Du 600,- € Fahrtkosten die Du als Werbungskosten ansetzen kannst, da diese deutlich geringer als der Pauschbetrag sind würde das FA trotzdem den Pauschbetrag ansetzen. Willst Du hier irgendwas vorab geltend machen müsstest Du den Pauschbetrag plus 600,- € nachweisen können, d.h. belegbare Werbungskosten in Höhe von min. 1.600,- €. Alles was per se unter dem Pauschbetrag liegt (so wie deine restlichen 600,- €) sind nicht als Freibetrag eintragbar.

  • ok, mein Fehler. Ich bin davon ausgegangen / dachte, dass der Freibetrag nichts mit der Pendlerpauschale zu tun hat.


    Ich dachte, egal was da nun wie von meinem AG versteuert wird oder auch nicht, dass ich trotzdem die kompletten 40km als Pendlerpauschale in der Steuererklärung angeben kann und somit noch was zurück bekomme

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Ich dachte, egal was da nun wie von meinem AG versteuert wird oder auch nicht, dass ich trotzdem die kompletten 40km als Pendlerpauschale in der Steuererklärung angeben kann und somit noch was zurück bekomme


    Nein das kann - rein logisch - ja schon mal nicht sein: Du wirst steuerlich nicht belastet weil Dein AG die Steuern für Dich zahlt und dann willst Du trotzdem noch eine Erstattung für nicht gezahlte Steuern geltend machen, so funktioniert das nun mal wirklich nicht.


    Die vom AG gezahlten pauschalierten Steuern fließen in die Steuererklärung des Unternehmens Du selbst kannst im Rahmen Deiner eigenen Steuererklärung auch immer nur das einbringen was Du selbst auch abgeführt hast (also hier max. Fahrtkosten für den nicht vom AG übernommenen Teil welcher ja auch auf Deiner Lohnsteuerabrechnung stehen sollte).

  • eine frage fällt mir noch ein.


    Muss ich jetzt überhaupt extra wieder zum Finanzamt um den Freibetrag wieder austragen zu lassen, oder reicht es meinem AG zu sagen, dass er den eingetragenen Freibetrag nicht verwenden soll?


    danke!

  • Ja, wieder austragen lassen.


    Durch den Freibetrag bist du ansonsten zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.


    GP

  • mir ist mal wieder eine Frage eingefallen.


    Angenommen ich mache eine Steuererklärung. Wieviel Arbeitstage gebe ich an?


    die vollen 230 und das Finzamt errechnet das selber, oder darf ich (wegen der Pauschalversteuerung) nur die Differenz von 50 Tagen (230 - 180) angeben?


    Gruß und danke

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