O2 Tarifwechsel wieder ab August möglich?

  • Ein Wechsel von einem Tarif/Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit in den o2o geht ausschließlich in Form einer VVL. Und die ist eben (offiziell) erst 4 Monate vor Vertragsende möglich.
    Einen Tarifwechsel in den o2o mit Zahlung einer Tarifwechselgebühr gibts nicht mehr.


    Aber man kann ja mal an der Hotline versuchen, ob o2 sich auf eine vorzeitige VVL einlassen würde.

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Es wäre kein Problem, dafür zu "blechen"...

    Geht's dir um Kostenreduzierung oder um die Nummer? Falls letzeres der Fall ist, sollte es ja zumindest irgendwann im ersten Halbjahr 2012 möglich sein, die Nummer aus dem laufenden Vertrag zu kriegen.


    Und dann wird hier wohl blühender Handel mit laufenden Verträgen entstehen, die man dann ggf. unter Zuzahlung an einen Interessenten weitergeben kann. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Aber man kann ja mal an der Hotline versuchen, ob o2 sich auf eine vorzeitige VVL einlassen würde.


    wie wäre das dann - dann eine Verlängerung in den o2o, der aber dann schon ohne Laufzeit ist - oder bekomm ich dann einen 2-Jahre-o2o - der zwar kostenlos von der GG her ist - aber die Nummer gefangen?


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Geht's dir um Kostenreduzierung oder um die Nummer? Falls letzeres der Fall ist, sollte es ja zumindest irgendwann im ersten Halbjahr 2012 möglich sein, die Nummer aus dem laufenden Vertrag zu kriegen.


    Primär um die Nummer. Nur sollte das ganze halt zumindest ein wenig günstiger als die GG sein, d.h. bei 16 Monaten a 20 EUR = 320 EUR wäre ne Zahlung von 200/250 EUR noch OK.


    Bzgl. der Rufnummernportierung aus einem laufenden Vertrag - das ganze scheint sich zu verzögern und nicht so schnell wie erhofft zu kommen. Das glaube ich erst, wenns wirklich beschlossen ist - wäre ja nicht das erste Mal das solch hochkomplexe Sachverhalte auf dem Bürokratieweg verhungern - f...ing Germany... :mad:

  • Naja, die TKG-Novelle ist im Vermittlungsausschuss gelandet, allerdings wegen anderer streitiger Punkte. Das ist doch business as usual, und wird das Inkrafttreten zwar verzögern, aber nicht auf ewig.


    Und mit Bürokratie ("Herrschaft der Verwaltung") hat das nun nix zu tun, siehe auch Gewaltenteilung. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Und mit Bürokratie ("Herrschaft der Verwaltung") hat das nun nix zu tun, siehe auch Gewaltenteilung. ;)


    Das ist ja schön und gut, nur gibt es solche und ähnliche im Ösiland schon seit Jahren - in Deutschland wird wiederum meist ein Riesen-Tamm-Tamm gemacht. Und wirklich komplex/strittig ist das ganze ja nicht wirklich - warum sollte/darf der Kunde mit seiner Nummer nicht machen, was er will - solange er die vertraglich vereinbarten Gebühren bezahlt. Zudem immer noch unverständlich, dass die tollen 0180er-Nummern vom Handy abweichend kosten. Sonst, Widerrufsrecht, muss dem Kunden alles 20x vorgehalten werden, Button-Lösungen im Gespräch - aber einen solchen Missstand zu beheben - keine Anstalten zum Handeln. Aber genut OT. So wie anfangs klang, hätte das bereits Anfang 2012 kommen sollen... Um was es mir geht, von einem "sollte" kann ich mir wenig kaufen ;) Das wollte ich nur ausdrücken.

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    wie wäre das dann - dann eine Verlängerung in den o2o, der aber dann schon ohne Laufzeit ist - oder bekomm ich dann einen 2-Jahre-o2o - der zwar kostenlos von der GG her ist - aber die Nummer gefangen?


    Bei einem Wechseln in den o2 würde die Grundgebühr auf 0 gehen. Die Laufzeit des Vertrages würde aber erhalten bleiben.

  • Gibts dann sonst irgendeine (ggf. Kulanz) Lösung um vorher ein wenig günstiger rauszukommen? Prinzipiell wäre der Laden ja OK - wen das Netz es dort, wo man es bräuchte, auch OK wäre.

  • Also eine VVL vor den 4 Monaten kann man durchaus wohl mal duchbekommen.
    Nur bei einem Wechsel in einen Tarif ohne Grundgebühr wirds natürlich schwieriger.

  • OK - ich dachte immer o2o und VVL widersprechen sich - d.h. ich ging davon aus, dass wenn eine "Verlängerung" oder Umstellung in den o2o erfolgt immer auch zwingend die Vertragslaufzeit dann quasi o2o-bedingt wegfällt.

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