Hallo Leute,
eigentlich ist ja TT nicht gerade auf arbeitsrechtliche Fragen ausgelegt aber durch die große Erfarhung von euch könnte es ja sein, dass der Eine oder Andere mir ein wenig weiterhelfen könnte.
Wir haben vor unser Haus ein wenig in eigenen Regie zu renovieren, da aber doch recht viel Arbeit ansteht wollen wir uns gerne ein wenig Unterstützung holen.
Über einen Bekannten haben wir nun das Angebot bekommen, dass zwei polnische Mitbürger uns relativ günstig zur Hand gehen würden.
Da wir auf keinen Fall Schwarzarbeiter beschäftigen wollen suche ich nun nach einem Weg die beiden Kräfte ordnungsgemäß für uns arbeiten zu lassen. Ein eigenes Handwerksgewerbe für die beiden fällt wohl flach, da man hier, soweit ich das überblicken, kann einen Meisterschein braucht.
Ich stelle mir nun die Frage ob es nicht möglich wäre ein "Dienstleistungsgewerbe" anzumelden. Ob jetzt auf einen von uns oder direkt auf die beiden ist uns egal.
Wo ist hier die Grenzen der Tätigkeiten zum Handwerk zu ziehen?
An Tätigkeiten würden die beiden von Fliesen bis Tapezieren in Zusammenarbeit mit uns Inhabern bzw. Bewohnern arbeiten.
Möglicherweise kommt aber auch eine ganze andere Möglichkeit der Beschäftigung in Frage?
Wäre super wenn jemand was wüsste.
Gruß und schönes WE
Bluewaver