Hund überfahren. Fragen zum weiteren Ablauf.

  • Moin Moin,


    auf dem Weg zu meinen Eltern ist uns heute auf der Landstrasse ein hund vors auto gelaufen.


    Die Insassen blieben glücklicherweise unverletzt, der Hund war sofort tot.


    Mein KFZ ist nun leider nicht mehr fahrtüchtig, da der Kühler beschädigt wurde.


    Die Polizei war vor Ort, Unfallmitteilung wurde aufgenommen. Mein Wagen steht jetzt noch geparkt an der Unfallstelle.


    Kann mir jetzt jemand den weiteren Ablauf schildern, Name und Adresse der hundehalterin sind bekannt. Ich hatte dort auch eben angerufen und nach der Versicherungsnummer gefragt.


    Die Dame möchte nun von mir einen Kostenvoranschlag und würde das dann mit Ihrer Versicherung regeln.


    Ist das der handelsübliche Weg?


    Ich hab jetzt schon die Werkstatt meines Vertrauens angerufen, um den Wagen da später mal abschleppen zu lassen, wäre es dann ratsam ein Gutachten erstellen zu lassen?


    Schöne Grüße


    Stefan

  • Ich weiß nicht, ob das der übliche Weg ist, aber als mir mal mein Hund tot gefahren wurde, wurde der Schaden des PKWs des Unfallfahrers gegen den Wert meines Hundes aufgerechnet, so daß im Endeffekt jeder seinen eigenen Schaden zu tragen hatte.

    Handys: SonyEricsson W890i, K750i, Samsung SM-G920F Galaxy S6, SM-T805 Galaxy Tab S 10.5 LTE, P300, D880, E1080i, B100, Nokia 2610, Motorola V3i Dolce & Gabbana, C121, W156, Siemens SL55, SL45i, C55, Sagem My230x, LG KB770, KP100, GB102, Huawei U8600 (Telekom Move)

  • Die Verursacherin muss den Schaden ihrer Versicherung melden, sofern sie überhaupt eine haben sollte. ;) Die Polizei hat die Verursacherfrage zu Eurem Gunsten festgelegt?
    Dann ist die Halterin als Verantwortliche für den Hund im Regelfall schadensersatzpflichtig mit ihrem Privatvermögen. Wenn sie nicht zahlen kann oder will, dann musst Du mittels eines Anwalts Deine Ansprüche gegen die verantwortliche Hundehalterin durchsetzen.


    Ich würde in die Werkstatt fahren,bzw. mit den Leuten dort sprechen, dass sie einen Kostenvoranschlag machen sollen. Den reichst Du entweder bei der Versicherung der Halterin des Hundes ein oder übergibst ihn der Halterin, falls sie nicht versichert ist. Es gibt leider immer noch Leute, die keine Versicheurng für ihren Hund haben. Falls dann die fallweise vorhandene Privathaftpflicht nicht zahlen sollte (zahlen die überhaupt bei Dingen rund um den Hund?), kannst Du Deinem Geld hinterher rennen.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • @ herold Dass die Tierhalterin nach irhen Angaben eine Versicherung hat Stema doch bereits mitgeteilt - davon ist also auszugehen.


    Ob ein KVA ausreicht oder ein Gutachten erforderlich ist, hängt unter anderem von der ungefähren Schadenshöhe ab und von dem, was Du vorhast. Wenn Du das Fahrzeug so reparieren lassen willst, kann es letztlich reichen, wenn die Versicherung aufgrund des KVA die Repararturfreigabe erteilt (anders als im Kfz-Bereich bleibt allerdings die Halterin selbst offiziell Dein "Gegner"). Wenn Du lieber fiktiv abrechnen willst und sich der Schaden Richtung vierstelligem Bereich bewegt, wird es vermutlich ohne Gutachten nichts werden.


    Ich würde immer empfehlen, das anwaltlich regeln zu lassen, aber da bin ich eben befangen...

  • Wenn die Versicherung von Beginn an zur vollständigen Regulierung bereit ist, würde ich persönlich auf einen Anwalt verzichten. Ich denke, dass der Hundehalterin der Tod ihres Tieres schon genug zugesetzt hat und die Wahrscheinlichkeit einer problemlosen Abwicklung durchaus besteht.


    Auch wenn man selbst am Unfall keine Schuld trägt, hielte ich neben der Frage nach der Versicherungsnummer einige Worte des Bedauerns nicht für unangebracht.


    Aber auch ich bin befangen ...


    Frank

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