Neues Produkt war bereits geöffnet. Anspruch auf Umtausch?

  • Kein Tag ohne Elefantenposting - naja, wäre auch langweilig... :D


    EyesKiller:


    Ich würde sicher nicht soweit gehen, daß ein Verkäufer eine Verpackung nicht öffnen darf, ohne daß das Gerät danach nicht mehr als neu durchgeht. Wäre das so, wären wahrsch. die Hälfte aller Handys, die hier von den kleineren bis mittleren Händlern verkauft werden, gebraucht. :D


    Gebrauchsspuren dürfen aber natürlich keine vorhanden sein. Da Dein Gerät zweifelsfrei schon in irgendeiner Form in Benutzung war, kannst Du es selbstverständlich gegen Erstattung des Kaufpreises im MediaMarkt zurückgeben.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wenn jemand ein Gerät kauft, auspackt, ansieht, ausprobiert und dann wieder zum Händler zurückbringt und sich sein Geld wiederholt so wird der Händler es sicherlich wieder als neu verkaufen. Das kommt in einem Mediamarkt jeden Tag zigmal vor. Was sollten die Händler auch sonst damit tun? Jedes Gerät dessen Packung einmal geöffnet wurde verramschen?


    Kopfschüttel!

  • Gegenfrage: Würdest du ein Handy kaufen und behalten, bei dem kleine Kratzer auf der Akkufachabdeckung sind, es wurde bereits damit telefoniert, du hast Fingerabdrücke auf dem Display etc.? Der (fiktive) Kaufpreis ist dabei eigentlich doch egal, oder?


    Wie sieht es denn mit einer CD aus, die feinste SPuren auf der Oberfläche aufweist, das Booklet hat einige Knicke... Sagst du da auch nichts und bezahlst den vollen Preis?

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Zitat

    Original geschrieben von aXXit
    Wieso sollte er sich mit einer zerkratzten Fernbedienung zufrieden geben?


    Wenn man ein Gerät als NEU kauft - dann sollte es auch NEU sein.


    So seh ich das auch.
    Ich zahle schliesslich mehr dafür, das Gerät als erster nutzen zu können.
    Hab auch grad wegen demselben Problem ein wenig Aerger mit einem recht rennomierten grossen Versender. Ich hab ne Archos Jukebox geordert, das waren dann 3 GB Daten schon drauf, das Gehäuse zerkratz, das Handbuch bekritzelt, usw, usw. Zudem fehlte noch die hälfte des Lieferumfangs.


    Bei sowas versteh ich nur recht begrenzt Spass...


    Aber es ist schon wahr. Viele Konsumenten nutzen das Fernabsatzgesetz schamlos aus, und die Händler können sich nicht mal richtig dagegen wehren. Als Konsument find ich dieses Gesetz zwar schon gut, allerdings sollte man nie die andere Seite ausser acht lassen. Solche Gesetze werden meist so zugunsten der "armen" Verbraucher ausgelegt, dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind:rolleyes:


    WoC hatte (oder hat - keine Ahnung) da mal ne recht passende Signatur hier: Handle so, wie man dich behandeln sollte (zumindest sinngemaess)


    Gruesse


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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