Besuch ihn mal bitte ohne Termin. So ein Zufallsbesuch ist besser. Falls du dir das Gerät anschaust, schau genau auf die Schrauben. Benutzte Schrauben erkennt man manchmal auch! Wenn das Gerät zur Reperatur geht, lass die vom Reperaturdienst bescheinigen, dass das Gerät vorher nicht geöffnet wurde.
Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?
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Wenn du von deinem Gerät sicher bist das es einwandfrei war, würde ich es drauf ankommen lassen.
Oder wie Sliders geschrieben hat. Spontan einen besuch abstatten, aber nicht alleine, immer eine zweite Person als Zeugen dabei haben. -
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
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Zum Rechtlichen: Der Käufer muss im Bestreitensfalle beweisen können, dass bereits in dem Zeitpunkt, indem der Vekräufer den Computer an den Frachtführer übergeben hat die beanstandeten Mängel vorlagen. Das ist in aller Regel ein äußerst schwieriges Unterfangen.
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Hmm ... ich widerspreche Dir ja nur selten und ungern. Aber ist das in den ersten sechs Monaten nicht genau anders herum?Frankie
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Das ganze hier ist ein Privatverkauf. Da kann(!) man das ganze ausschließen....
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Hmm ... ich widerspreche Dir ja nur selten und ungern. Aber ist das in den ersten sechs Monaten nicht genau anders herum?Frankie
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Du sprichst von Fragen der - wohl hier wirksam ausgeschlossenen - Sachmängelhaftung. Die Frage von Transportschäden klärt aber § 447 und da kommt es - zwischen Verbrauchern - lediglich auf den Zeitpunkt des Versandes an.
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Zitat
Original geschrieben von flatty
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Du sprichst von Fragen der - wohl hier wirksam ausgeschlossenen - Sachmängelhaftung. ...
Nö ... ich fasse das Ganze so auf, dass die Gewährleitung nicht ausgeschlossen ist. Denn:Zitat laudanum (=TE):
"Sein Anwalt fordert nun entweder Nachbesserung aufgrund fehlendes Gewährleistungsausschlusses oder Rückabwicklung."Frankie
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Nö ... ich fasse das Ganze so auf, dass die Gewährleitung nicht ausgeschlossen ist. Denn:Zitat laudanum (=TE):
"Sein Anwalt fordert nun entweder Nachbesserung aufgrund fehlendes Gewährleistungsausschlusses oder Rückabwicklung."Frankie
Weil der Anwalt -Spekulation - einen arglistig verschwiegenen Mangel behauptet. Auf der anderen Seite: 95% der eBay Gewährleistungsausschlüsse sind wohl bei genauem Hinsehen unwirksam, ob das dann aber das 08/15 AG das auch so sieht....
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Wie kommst Du darauf? Hast Du die ersten Beiträge im Thread gelesen? Aus denen geht m.E. deutlich hervor, dass die Gewährleitung nicht ausgeschlossen ist.
Frankie
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Lebensnahe Auslegung des Sachverhalts

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