Base 14 tägiges Widerrufsrecht/Was darf ich alles innerhalb dieser Frist machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Rasenmäher
    Manche Gerichte hingegen haben vergleichbare Klauseln für unwirksam erklärt:
    http://www.internetrecht-infos…f-von-mobilfunkvertragen/


    Die Mobilfunker tendieren halt dazu, alles mögliche in ihre AGB zu schreiben, eben aus einem Grund: viele Kunden glauben, dass es schon seine Richtigkeit hat. Nur: geltendes Recht können sie damit nicht aushebeln.


    Deswegen gibt es auch Gerichte dafür, eben gegen die Richtlinien anderer Firmen vorzugehenwenn Anklage erhoben wird.


    Aber zum Thema zurück, es steht schwarz auf weiss, dass Base soetwas nicht duldet.

    Tanti Saluti - Il dado è tratto.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bella Italia
    Deswegen gibt es auch Gerichte dafür, eben gegen die Richtlinien anderer Firmen vorzugehenwenn Anklage erhoben wird.


    Schöner wäre es natürlich, wenn nicht jeder Anbieter einzeln verklagt werden müsste, um geltendes Recht durchzusetzen. (Man wird doch nochmal träumen dürfen :D :D)


    Zitat

    Aber zum Thema zurück, es steht schwarz auf weiss, dass Base soetwas nicht duldet.


    Das ist nun die Frage: Laut Statuten ist das so. Nur wie sieht es in der Praxis aus? Vielleicht pocht man bei Base dann doch nicht so sehr auf die Einhaltung der eigenen Regeln? (Mangels eigener Erfahrungen mit Base ist diese Frage durchaus Ernst gemeint :) )

  • Zitat

    Original geschrieben von Rasenmäher
    Vielleicht pocht man bei Base dann doch nicht so sehr auf die Einhaltung der eigenen Regeln? (Mangels eigener Erfahrungen mit Base ist diese Frage durchaus Ernst gemeint :) )


    Vielleicht wenn wäre gleich Konjunktiv, er kann es ja mal ausprobieren und dann postet der Glückliche wie es ausgegangen ist. :)

    Tanti Saluti - Il dado è tratto.

  • Wie schon oben gesagt: das was sich Firmen ausdenken (vgl. Klarmobilentscheidung bzgl. genau dieser SIM Karten Nutzung innerhalb der 14 Tagen Widerrufsfrist) muß nicht mit dem aktuellen Recht vereinbar sein. Einige Firmen lassen es darauf ankommen. Und wenn ihr dem "Geschreibsel" von Firmen mehr glaubt als dem euch zustehenden Recht gem. BGB, dann seid ihr selbst schuld für eure Unwissenheit. Ein Beweis für "mein" Recht finde ich nicht in der BASE Widerrufsbelehrung, sondern im Gesetz. Noch ein: Wo kein Kläger, da kein (E+) Opfer. :top:


    Ein anders Beispiel: wenn ein Händler Neuware per Internet verkauft, und nach 8 Monaten ein Garantiefall eintritt und das Gerät repariert werden soll, dann verweist der Händler auf seine AGB (und nichts anderes sind Widerrufsrecht mit eigenen Angaben beim Verkäufer auch) und sagt, nö, bei mir gibts immer nur 6 Monate ab Verkauf. War schon immer so und steht auch drin. Hat man ja mal unterschrieben. Glaubt das heut noch jemand?


    Soviel zu der hier wieder mal exemplarisch aufgezeigten Verklärtheit, dass das was Unternehmen uns als Verbraucher vordiktieren offenbar zu Ungunsten des kleinen Kunden die Unternehmen stärkt.
    Und dann suchen einige Recht zu bekommen von dem, den sie "verklagen"? Sehr schlau! Da passt ein viel benutztes Wort" warum nun die SIM nicht benutzt werden darf: isso. Viel Spass noch beim argumentieren ala Bild.de

  • Es ist schon leicht asozial angehaucht wenn Leute nur mal so ein Vertrag machen wollen es "missbrauchen" und dann nicht mehr haben wollen, sowie Leute, die sich Kleidung kaufen ein Paar mal tragen und sie wieder zurückschicken und ihr Geld zurück verlangen.


    Ich bin total dafür dass es ein Gesetz gegen "Schmarotzer" bald mal gibt.

    Tanti Saluti - Il dado è tratto.

  • Bezahlen muss er seine Gespräche schon, das heißt nicht 14 Tage gratis telefonieren.
    Und wenn er nächstes mal bei E-plus abgelehnt wird, kann er dazu ja was im Schufa-Thread schreiben.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Außerdem reden wir hier vom Base Vertrag, also ohne Grundgebühr.


    Wie dem auch sei, ich glaube nicht, dass es hier Schmarotzer im Bereich "Vertrag aktivieren-danach wiederrufen" gibt. Erstens muss man das bezahlen, was man genutzt hat und zweitens muss man das eh alles innerhalb von 2 Wochen abwickeln - also echt kein großer Anreiz, nur um mal günstig telefonieren zu können. Da können Prepaid wie fonic echt mithalten.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Bella Italia
    Es ist schon leicht asozial angehaucht wenn Leute nur mal so ein Vertrag machen wollen es "missbrauchen" und dann nicht mehr haben wollen, sowie Leute, die sich Kleidung kaufen ein Paar mal tragen und sie wieder zurückschicken und ihr Geld zurück verlangen.


    Ich bin total dafür dass es ein Gesetz gegen "Schmarotzer" bald mal gibt.


    Ich weiss ja nun nicht, was das mit der Frage zu tun hat. Geht am Thema völlig vorbei. Der Threadersteller hat meiner Meinung nach völlig zu Recht eine Frage gestellt deren Bedeutung durchaus gegeben ist. Oft stehen in AGB´s und dergleichen Sachen drin, die sehr merkwürdig sind und rechtlich nicht haltbar. Man denke an den Gebrauch von "flat" für Volumenpakete. Gab es eine Abmahnung gegen einen Verwender. Andere Mobilfunkanbieter verwenden das immer noch. Ausserdem hat bisher auch niemand etwas von asozial und Schmarozern erwähnt.
    Ein Gesetz gegen Schmarotzer ist völlig sinnbefreit! Wenn man einen Vertrag schließt, dann gibt man seine Daten preis. Dann kann der Vertragspartner die Leistung ohne weiteres einfordern und eintreiben. Dafür gibt es in Deutschland seit Jahrhunderten zivile Methoden. Z.B. Mahnung, Gericht, etc.
    Auch ist ein solches Gesetz übertrieben, da es offenbar in Zeiten von Schufa und Co. nur noch wenige Möglichkeiten gibt das auszunutzen. Schon garnicht in größerem Umfang. Und wenn sich gegen Schufa & Co ein Unternehmer hinwegsetzt (Stichwort: Kredite für alle, 0% Finanzierung, etc.), dann ist es das Unternehmerrisko. Ganz normal in unserer Gesellschaft. Und andere Gegenstände über größere Entfernung als Unternehmer absetzen, da scheint es sich doch durchaus zu lohnen, wenn man Sachen zurücknimmt. Kunden müssen überzeugt werden. Ist ein Kalkulationsrisiko des Unternehmers. Er muss es ja so nicht verkaufen. Dann lässt er halt sowas. Zwingt ja keiner irgendjemanden als Unternehmer nur diese Dinge zu verkaufen. Und Abnutzungen an Klamotten ist jetzt nicht üblich die einzufordern, kann man aber problemlos machen!


    Also alles ein wenig OT.

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