Base 14 tägiges Widerrufsrecht/Was darf ich alles innerhalb dieser Frist machen?

  • Eine weitere Frage ist, ob man Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache leisten muss.


    Dabei gilt: Wenn man die Sache nur prüft, so wie man es im Laden hätte tun können --> kein Wertersatz. Wenn man die Sache wie ein Eigentümer bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt --> Wertersatz.


    Die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte wollen den Nachteil ausgleichen, den Onlinekäufer gegenüber Käufern im Laden haben, wo sie sich das Produkt anschauen und in die Hand nehmen können. Sie wollen aber nicht weitergehende Rechte einräumen. Das Widerrufsrecht dient insbesondere nicht dazu, dir zu ermöglichen, 14 Tage lang das Netz zu testen, denn das könntest du bei Kauf im Laden auch nicht tun.


    Wenn du also die SIM-Karte raus brichst, einlegst, die Folien vom Handy abziehst, etc., könnte E+ hierfür Wertersatz verlangen. Ob sie das tun, ist eine andere Frage.

  • Pauschal kann man wohl sagen, sobald die Karte sich ins Netz eingebucht hat wird es schwierig bis unmöglich das ganze zu widerrufen.

  • Selten soviel Unsinn gelesen.


    §312d III regelt eindeutig und ist zwingendes Recht, von daher kann BASE in seine Widerrufsbelehrungen schreiben was sie wollen, dadurch wird es nicht richtig.


    Zunächst müsste BASE erst auf ausdrücklichen (d.h. durch eindeutige und gesondert von sonstigen Vertragsmodalitäten zu erklärende Zustimmung) Wunsch des Verbrauchers mit der vorzeitigen Ausührung der Dienstleistung begonnen haben, woran es hier schon fehlende dürfte.


    Zum anderen erlischt das Widerrufsrecht nur dann vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten bereits vollständig erfüllt wurde. Dies scheidet bei einem Dauerschuldverhältnis wie einem Mobilfunkdienstvertrag von vornherein vor Ablauf der Mindestvertraglaufzeit aus.


    Das Widerrufsrecht besteht damit bis zu seiner Verfristung auch bei Nutzung der SIM fort.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Pauschal kann man wohl sagen, sobald die Karte sich ins Netz eingebucht hat wird es schwierig bis unmöglich das ganze zu widerrufen.


    Sofern sich deine Aussage darauf bezieht, dass die Mobilfunkanbieter sich in der Praxis querstellen, dann hast du vielleicht Recht. Wie aber andere hier bereits dargestellt haben entspricht dies aber keinesfalls der derzeitigen Rechtslage. Mit genügend Ausdauer, Geduld und etwas Kleingeld bekommt man dieses Recht auch gegenüber den Anbietern durchgesetzt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Im gegenzug bekommt man aber vermutlich nie wieder einen Vertrag bei dem Anbieter ;)


    Glaub ich nicht mal unbedingt. Die Mobilfunker wissen schon ganz genau, was sie "verbrechen". ;)

  • Auch viele zahlungsproblematische Kunden die immer auf die letze postalische Mahnung zahlen sind Abschusskandidaten und bekommen keinen neuen Vertrag.

    Tanti Saluti - Il dado è tratto.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bella Italia
    Auch viele zahlungsproblematische Kunden die immer auf die letze postalische Mahnung zahlen sind Abschusskandidaten und bekommen keinen neuen Vertrag.


    Das ist klar. Aber nicht gleich jeder, der sein Recht gegenüber dem Mobilfunker durchsetzt, kommt zwangsläufig auf die Abschussliste.

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