Eine weitere Frage ist, ob man Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache leisten muss.
Dabei gilt: Wenn man die Sache nur prüft, so wie man es im Laden hätte tun können --> kein Wertersatz. Wenn man die Sache wie ein Eigentümer bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt --> Wertersatz.
Die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte wollen den Nachteil ausgleichen, den Onlinekäufer gegenüber Käufern im Laden haben, wo sie sich das Produkt anschauen und in die Hand nehmen können. Sie wollen aber nicht weitergehende Rechte einräumen. Das Widerrufsrecht dient insbesondere nicht dazu, dir zu ermöglichen, 14 Tage lang das Netz zu testen, denn das könntest du bei Kauf im Laden auch nicht tun.
Wenn du also die SIM-Karte raus brichst, einlegst, die Folien vom Handy abziehst, etc., könnte E+ hierfür Wertersatz verlangen. Ob sie das tun, ist eine andere Frage.