Beiträge von 1160

    So schwer ist Eure Position nicht zu verstehen, keine Sorge.


    Wir können das Ding auch variieren: In einem Mehrfamilienhaus versäumen mehrere Mieter, den Zugang zu ihren Heizkostenzählern zu ermöglichen. In Folge dessen müssen diese die kostenpflichtigen Drittbesuche zahlen. Und nun wirst Du erleben, dass jeder einzelne die volle Anfahrt zahlt, obwohl nur ein Ableser erscheint. Das kann man nennen wie man will, aber eine Zusammenfassung ist nicht üblich, erst recht kein 1:1 Zusammenhang zwischen Aufwand, Kosten und der Umlage/Aufteilung/Rechnung. So plump wie es klingt, es wird einfach als separat betrachtet.

    Zitat

    Original geschrieben von Dingens


    Der Sachverhalt ist aus meiner Sicht vollkommen klar:


    Und aus der Sicht des Möbelhauses: ohne Anfahrt ist keine Schadenbeseitigung möglich. Dass jetzt der Mieter zufällig gleichzeitig die Leute im Haus hat spielt doch keine Rolle.


    Ansonsten kannst Du auch in der Kfz-Werkstatt reklamieren, dass das Auslesen eines Steuergeräts mehr als die Arbeitsleistung kostet, die 1000 Kunden vorher haben schon das Diagnoseteil jeweils anteilig bezahlt.

    Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Danke! Ist wohl besser, wenn du gehst. Schlona hat dir auch nur erklären wollen, wie der Sachverhalt war, wie so manch anderer auch.


    Aus welchem Loch kommst du denn gekrochen? Hast nicht einmal etwas hier geschrieben und dann sowas. Brauchst aus naheliegenden Gründen auch nicht antworten.
    Eure Diskussionskultur ist abartig schlecht.

    Zitat

    Original geschrieben von Imp-Markus
    Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen warum du darauf bestehst dass für eine nicht erbrachte Leistung abgerechnet werden kann.


    Weil Du und die anderen immer noch nicht begreifen, dass Ihr nach Kosten abrechnen wollt. Ihr redet immer nur von Leistung, sprecht aber von Kosten, ohne es mitzubekommen. Ohne den Mieteranteil wäre die 2. Anfahrt so oder so fällig gewesen. Das Resultat (die Leistung) wäre das gleiche. Das ist der kleine Unterschied. Und nicht: für eine zweite Rechnung kommt pauschal als Strafe eine zweite Anfahrt hinzu. Davon hab ich nie geredet.


    Zitat

    Original geschrieben von Imp-Markus
    Drum sollte ja auf beiden Rechnungen der Posten auftauchen:
    Anfahrtspauschale anteilig 50%


    Schön, das ist jetzt nach Anzahl der Beteiligten aufgeschlüsselt, warum nicht nach Arbeitsstunden, sofern diese nicht identisch sind? Oder nach Anteil an der Rechnungssumme?

    So viel zum Thema, sich über andere lustig machen...
    Dann beantworte doch mal die zwei ganz einfachen Fragen:


    Erscheint die Anfahrt nur einmal auf einer der zwei Rechnungen für das Möbelhaus, zahlt also das Möbelhaus die gesamte Anfahrt. Warum eigentlich? Damit der Mieter sich die Anfahrt für seinen Teil der beauftragten Arbeiten spart?


    Und andersrum dito, zahlt der Mieter die Anfahrt, schenkt er sie dem Möbelhaus.


    Und dann immer schön beachten, dass die Anfahrt als Pauschale nicht die angefallenen Kosten berücksichtigt. Das nur für den Fall der 50/50 Aufteilung auf zwei Rechnungen.


    Ja dit ist lustig, wah. Bitte möglichst mit viel LOL und smileys antworten :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    1160: Wieder tolle Argumente und Erkärungen/Antworten auf vorangegangene Nachfragen. :top:


    Dann setz Dich mal mit dem auseinander, was ich schrieb. Und ich habe nicht geschrieben, Gegenstand der Diskussion ist die isolierte Betrachtung von Anfahrtskosten. Du argumentierst vollständig an mir vorbei, machst Dich lustig und erwartest, dass ich es noch 5mal in epischem Ausmaß beschreibe?! Sorry, das wird nicht stattfinden.