Beiträge von 1160

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    Original geschrieben von Imp-Markus
    Ich würde von meinem Maler erwarten, dass er mir dann am Ende des ersten Tages sagt "Bin jetzt doch schneller fertig geworden, wird also sogar etwas günstiger als im Kostenvoranschlag".
    Ich schau dann so :eek: und sag :top: "Coole Sache" und steck ihm nen 10er zu, damit er sich noch ne ordentliche Brotzeit kaufen kann nach dem Arbeitstag


    Spitzenmäßig :top:
    Dafür das der schneller fertig wird, bekommt er weniger Geld. Und am nächsten Tag sitzt er rum, weil er ja verplant war.


    Zitat

    Original geschrieben von Imp-Markus
    Stell dir vor dein Fahrzeug wird in die Werkstatt geschleppt, der Meister sagt "Xy ist kaputt, müssen wir austauschen, kostet xxx€". In Wirklichkeit ist das Problem dann mit ner Reperatur für xx€ behoben.
    Ist es dann für dich auch ganz normal, dass die Werkstatt den Wert des KVA abrechnen darf?


    Das ist ein anderer Sachverhalt. Es geht nicht um die Frage: muss ich zwei Cheeseburger zahlen, wenn ich nur einen bestellte und aß. Ihr habt das Problem noch nicht erfasst.

    Wenn der Möbelmarkt die Rep selbst beauftragt hätte und diese separat durchgeführt worden wäre, wäre dann die 2. Anfahrt ok?
    Geht es um die Anfahrt oder um die Leistung in ihrer Gesamtheit? Wie gesagt, mit Rosinenpicken kommt man nichts durchs Leben. Irgendwann spricht sich das rum und niemand wird mehr was anbieten. So einfach wie die Sache auf den ersten Blick aussieht, ist sie nicht.


    Nun lass doch mal die Hose runter: gibt es einen Anspruch auf 2. Rechnung, ja oder nein :)


    Alternativ: Maler M streicht für 2€/qm die Tapete, Angebot lautet: 2 Tage, 2 Anfahrten. M ist am ersten Tag fertig, ändert das was am Totalbetrag?


    Ansonsten könnte es einfach daran liegen dass das Finanzamt es merkwürdig findet, dass Arbeiten ohne Anfahrt stattfanden.

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    Original geschrieben von jabrokoss
    Das halte ich allerdings für ein Gerücht - wieso sollte ich für eine, nicht erbrachte, Leistung zahlen?


    Darum gehts doch nicht, die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen eine 2. Rechnung erstellt wird.
    Die Position "Anfahrt" an sich ist nichts anderes als eine Worthülse für einen Betrag in €, genauso wie Überführungskosten beim Autokauf usw. Wer das eine will, muss das andere mögen.

    Jetzt sag mir nicht, dass Dir Mobilfunk mit Internet keine 50€ im Monat wert ist.
    Es ist doch wirklich absurd, alles nur über den Preis zu vergleichen. Hätte es damals keine Kunden gegeben, die in den 90ern 60DM Grundgebühr ohne eine Inklusivminute bezahlt hätten, würde es in D überhaupt keinen Mobilfunk geben. Und damals war auch kein subventioniertes Handy dabei.

    Bleib mal ganz entspannt Junge.


    Wenn Du zB eine 60/60 Taktung im Tarif hast zahlst Du auch mehr als geleistet wurde, wenn Du nicht volle Minuten abtelefonierst. Du hast diese Art der Abrechnung schlicht vereinbart, oder sie wurde Dir "vereinbart".
    Wenn die Anfahrt 1km lang ist kostet sie innerstädtisch vermutlich genausoviel wie eine 20km lange. Wenn es draußen nur Kännchen gibt, gibts draußen keine Tasse Kaffee. Wenn es Rechnung nur mit Anfahrt gibt, gibt es Rechnung nur mit Anfahrt. Entscheidend ist nur, dass es vorher wie auch immer vereinbart wurde.