Handwerkerkosten nach Rechnungsteilung höher->rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Super Einstieg, der nächste auf der Igno-Liste. Ich glaub ich bin dann weg, hier steht kaum noch was...


    ich hoffe die "Anfahrten" die Du hier verteilst sind alle kostenlos...

    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Danke! Ist wohl besser, wenn du gehst. Schlona hat dir auch nur erklären wollen, wie der Sachverhalt war, wie so manch anderer auch.


    Aus welchem Loch kommst du denn gekrochen? Hast nicht einmal etwas hier geschrieben und dann sowas. Brauchst aus naheliegenden Gründen auch nicht antworten.
    Eure Diskussionskultur ist abartig schlecht.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Moin
    ich habe lange hier im Geplauder nichts mehr geschrieben, aber das ist schon sehr unterhaltsam.
    Der Sachverhalt ist aus meiner Sicht vollkommen klar:
    Auf die Rechnung kommen erbrachte (und nicht nicht erbrachte, aber vereinbarte, oder sogar weder vereinbarte noch erbrachte) Leistungen. Wenn eine Leistung (Anfahrt) nur einmal erbracht wird, kann man sie auch nur einmal abrechnen. Wenn man sie auf 2 Rechnungen verteilen will, dann halt 50/50 anteilig.


    Alles andere entbehrt aus vielerlei Hinsicht jeglicher Grundlage.


    Wie jemand mit über 600 Beiträgen sich hier so disqualifizieren kann oder einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht, ist mir nicht ganz klar, aber ich würde empfehlen, jetzt mal nicht auf unsere Diskussionskultur zu schimpfen, sondern den Ball sehr flach zu halten.
    Danke und Grüße
    Der Dingens

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Ohne den Mieteranteil wäre die 2. Anfahrt so oder so fällig gewesen.


    Es gab ja nie eine 2. Anfahrt, die daher auch nicht abgerechnet werden kann.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Aus welchem Loch kommst du denn gekrochen? Hast nicht einmal etwas hier geschrieben und dann sowas. Brauchst aus naheliegenden Gründen auch nicht antworten.
    Eure Diskussionskultur ist abartig schlecht.


    Oh, gnädiger Herr Troll. Ich bitte vielmals um Verzeihung, daß mich ihr an geistigen Diarrhö grenzendes Geschreibsel mich zunächst zutiefst belustigt und dann einfach nur noch genervt hat.


    Und wenn hier User angegangen werden, deren Meinung auch der meinigen weitestgehend entspricht, werde ich sicher nicht tatenlos zusehen, wie diese hier angegangen werden.


    Das ganze hat auch nichts mit Diskussionskultur zu tun, denn der einzige, der sich einer ernsthaften (!) Diskussion entzieht, hört auf den Nick 1160... Oder kannst du mir hier aufzeigen, an welcher Stelle von deiner Seite auf den berechtigten Hinweis eingegangen wird, daß es nur wegen einer zweiten Rechnungsstellung keine automatische (und nicht gerechtfertigte) Anfahrtspauschale geben kann?


    Sofern zwei Anfahrten stattgefunden hätten, wäre auch das doppelte Berechnen korrekt gewesen, diese gab es jedoch nicht.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Dingens


    Der Sachverhalt ist aus meiner Sicht vollkommen klar:


    Und aus der Sicht des Möbelhauses: ohne Anfahrt ist keine Schadenbeseitigung möglich. Dass jetzt der Mieter zufällig gleichzeitig die Leute im Haus hat spielt doch keine Rolle.


    Ansonsten kannst Du auch in der Kfz-Werkstatt reklamieren, dass das Auslesen eines Steuergeräts mehr als die Arbeitsleistung kostet, die 1000 Kunden vorher haben schon das Diagnoseteil jeweils anteilig bezahlt.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Moin
    ich glaube, Du hast es nicht verstanden:
    Die Anfahrt fand ja statt, aber eben nur einmal. Daher kann ich die auch nur einmal abrechnen. So, wie er es auf der ersten Rechnung auch getan hat. Wenn er wirklich 2x eine Anfahrt durchgeführt hätte, hätte er die beiden Anfahrten auch schon auf der ersten Rechnung drauf haben müssen. Nun war er aber nur einmal da, daher habe ich diese Aussage von Dir

    Zitat

    Ohne den Mieteranteil wäre die 2. Anfahrt so oder so fällig gewesen.


    schon nicht zuordnen können.


    Da für die Arbeiten nur eine Anfahrt nötig war, diese auf der ersten Rechnung auch so berechnet wurde, ist ja klar, dass bei einer Splittung der Rechnung 50/50 gemacht wird.
    Grüße
    Der Dingens

  • So schwer ist Eure Position nicht zu verstehen, keine Sorge.


    Wir können das Ding auch variieren: In einem Mehrfamilienhaus versäumen mehrere Mieter, den Zugang zu ihren Heizkostenzählern zu ermöglichen. In Folge dessen müssen diese die kostenpflichtigen Drittbesuche zahlen. Und nun wirst Du erleben, dass jeder einzelne die volle Anfahrt zahlt, obwohl nur ein Ableser erscheint. Das kann man nennen wie man will, aber eine Zusammenfassung ist nicht üblich, erst recht kein 1:1 Zusammenhang zwischen Aufwand, Kosten und der Umlage/Aufteilung/Rechnung. So plump wie es klingt, es wird einfach als separat betrachtet.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Komisch, genau so etwas (es war der Schornsteinfeger, der die Heizungen auf ihre Abgase und Sicherheit überprüft) war bei uns im Haus der Fall und da ich im Vorstand der Eigentümer bin, hatte ich sogar Rechnungseinsicht.


    Der Schornsteinfeger kam 2x, jeweils angekündigt. Für das erste Mal berechnete er eine Anfahrt und teilte dann durch 6. Bei der zweiten Anfahrt, es fehlten nur noch 2 Wohneinheiten, wurde dann die Anfahrtspauschale nochmals durch 2 geteilt. Finde ich korrekt und fair.


    Deine Ausflüchte sind schon interessant zu lesen...

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

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