Handwerkerkosten nach Rechnungsteilung höher->rechtens?

  • Man merkt, dass du dich persönlich angegriffen fühlst, denn niemand hat hier "LOL" o.ä. geschrieben, geschweige denn mit Smileys um sich geworfen (max. 1 pro Posting).


    Entweder hat er die Anfahrtspauschale auf eine der beiden Rechnungen auszuweisen oder eine, wahrscheinlich die gerechteste Lösung, 50/50-Aufteilung.


    Richtig, die Anfahrt als Pauschale übersteigt meist die anfallenden Kosten. Es steht ja auch außer Frage, dass er seine Anfahrtspauschale bekommt, aber weshalb sollte er zweimal die Leistung (es ist und bleibt immer noch eine Leistung, die Anfahrt muss vollzogen sein) abrechnen können.
    Wäre es eine Rechnungspauschale oder eine Auftragspauschale (auch wiederum ein Grenzfall, ob zwei Aufträge erteilt wurden) sähe der Fall anders aus.


    Beantworte doch mal bitte die Fragen in Pitters Post.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Drum sollte ja auf beiden Rechnungen der Posten auftauchen:


    Anfahrtspauschale anteilig 50%


    :top:


    Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen warum du darauf bestehst dass für eine nicht erbrachte Leistung abgerechnet werden kann.
    Der einzige Grund den ich verstehen könnte, wäre dass du ein verärgerter Handwerker bist der das auch so handhabt und seine Praxis gängig machen möchte :mad:
    Oder dass in der Anfahrtspauschale eben alle möglichen anderen Dinge einfach mit eingerechnet werden, z.B die Zeit für Rechnungsstellung etc zuhause. Da ist der Handwerker dann halt der angeschissene wenn er mal 2 Rechnungen für 1 Auftrag erstellen muss, ist er aber selbst schuld wenn er das einfach so in dieser Pauschale "unterschmuggelt"


    Zitat

    Und dann immer schön beachten, dass die Anfahrt als Pauschale nicht die angefallenen Kosten berücksichtigt. Das nur für den Fall der 50/50 Aufteilung auf zwei Rechnungen.


    Natürlich tut sie das nicht, deswegen ist es eine PAUSCHALE. Da aber nicht die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden, sondern eben jene Pauschale, wird eben diese Pauschale 50/50 aufgeteilt.


    Außerdem sollte der Handwerker die Pauschale ja so wählen, dass sie in den meisten Fällen eben möglichst Deckungsgleich zu den tatsächlich angefallenen Kosten ist - sonst macht der Handwerker bei der Kalkulation was falsch!


    Um wieder auf mein KfZ Beispiel zu kommen:
    Wenn bei deinem Auto dann doch nur ne Kleinigkeit gewechselt wird, stehen die Arbeiter in der Werkstatt an den weiteren Tagen auch ohne Arbeit rum :rolleyes: blöd gelaufen


    Und auch hier werden Pauschalen verwendet, z.B fürs Reifenwechseln 20€. Das ist nunmal ne Pauschale bei der die Werkstatt im Normalfall ihre Kosten gedeckt hat und entsprechend Gewinn macht, weil 1 Mann ca 4-5 solche Reifenwechsel pro Stunde schafft, das macht dann 80-100€ Umsatz pro Stunde.
    Ich hatte aber auch schon einen Reifenwechsel da haben 2 Mann über 4h gebraucht, plus zwischendrin immer wieder mal Hilfe von einem dritten, teils nem vierten Mann. Da habe ich auch nur die Pauschale von 20€ bezahlt. In diesem Fall warens also nur ~2€ Umsatz pro Stunde - ist halt blöd gelaufen!
    Dafür gibts halt auch Tage an denen der Azubi mal 7 Reifenwechsel pro Stunde schafft.


    Wenn ich jetzt ein Auto zusammen mit meiner Frau hab und wir uns den Reifenwechsel teilen wollen, dann zahlen wir ja auch nicht JEDER 20€ sondern jeder anteilig nur 10€

  • Zitat

    Original geschrieben von Imp-Markus
    Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen warum du darauf bestehst dass für eine nicht erbrachte Leistung abgerechnet werden kann.


    Weil Du und die anderen immer noch nicht begreifen, dass Ihr nach Kosten abrechnen wollt. Ihr redet immer nur von Leistung, sprecht aber von Kosten, ohne es mitzubekommen. Ohne den Mieteranteil wäre die 2. Anfahrt so oder so fällig gewesen. Das Resultat (die Leistung) wäre das gleiche. Das ist der kleine Unterschied. Und nicht: für eine zweite Rechnung kommt pauschal als Strafe eine zweite Anfahrt hinzu. Davon hab ich nie geredet.


    Zitat

    Original geschrieben von Imp-Markus
    Drum sollte ja auf beiden Rechnungen der Posten auftauchen:
    Anfahrtspauschale anteilig 50%


    Schön, das ist jetzt nach Anzahl der Beteiligten aufgeschlüsselt, warum nicht nach Arbeitsstunden, sofern diese nicht identisch sind? Oder nach Anteil an der Rechnungssumme?

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Dann halt anders, warum entstehen durch die Erstellung der zweiten Rechnung Kosten in Höhe von einer Anfahrt?


    Die erste, gemeinsame Rechnung war ja korrekt berechnet, alle Arbeiten und eine Anfahrt. Beim "Reklamieren", zwei Rechnungen waren ja bei Auftragsvergabe ausgemacht, kam die zweite Rechnung ebenso mit dem Punkt "Anfahrtspauschale". Weshalb? Weshalb haben sich die Kosten um 30€ erhöht?

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  • Es gilt, was vorher abgemacht wurde - in dem Fall durch RE des A an B belegt. Also: Eine vereinbarte Fahrtkosten-Pauschale und die erbrachte Leistung. (EIN Auftrag, zwei RE). Wenn dieser Auftrag nun wie vereinbart per Teilrechnung (nach angefallenem Aufwand) gesplittet wird, dann darf die Summe der beiden Rechnungen nicht höher sein als der ursprüngliche Auftragswert.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Mit dem Adressaten der 2. Rechnung, dem Möbelhaus, hat der Rechnungsleger keine Vereinbarung getroffen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Mit dem Adressaten der 2. Rechnung, dem Möbelhaus, hat der Rechnungsleger keine Vereinbarung getroffen.


    Falsch, Adressat beider Rechnungen ist A. A reicht die zweite Rechnung als Nachweis ans Möbelhaus weiter.

    Gruß

  • Super Einstieg, der nächste auf der Igno-Liste. Ich glaub ich bin dann weg, hier steht kaum noch was...

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Super Einstieg, der nächste auf der Igno-Liste. Ich glaub ich bin dann weg, hier steht kaum noch was...


    Danke! Ist wohl besser, wenn du gehst. Schlona hat dir auch nur erklären wollen, wie der Sachverhalt war, wie so manch anderer auch.

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