Man merkt, dass du dich persönlich angegriffen fühlst, denn niemand hat hier "LOL" o.ä. geschrieben, geschweige denn mit Smileys um sich geworfen (max. 1 pro Posting).
Entweder hat er die Anfahrtspauschale auf eine der beiden Rechnungen auszuweisen oder eine, wahrscheinlich die gerechteste Lösung, 50/50-Aufteilung.
Richtig, die Anfahrt als Pauschale übersteigt meist die anfallenden Kosten. Es steht ja auch außer Frage, dass er seine Anfahrtspauschale bekommt, aber weshalb sollte er zweimal die Leistung (es ist und bleibt immer noch eine Leistung, die Anfahrt muss vollzogen sein) abrechnen können.
Wäre es eine Rechnungspauschale oder eine Auftragspauschale (auch wiederum ein Grenzfall, ob zwei Aufträge erteilt wurden) sähe der Fall anders aus.
Beantworte doch mal bitte die Fragen in Pitters Post.