Gebaeudeversicherung des Vermieters haftet fuer Wasserschaeden an Eigentum?

  • Nun gut ... zwischenzeitlich hatte ich Gelegenheit, Literatur einzusehen.


    Die verschuldensunabhängige Haftung des §536a BGB bezieht sich wohl lediglich auf "anfängliche Mängel". Die dem Wasseraustritt zugrundeliegende Fehlfunktion müsste dann ihre Ursache in einem fehlerhaften Zustand haben, der schon bei Übernahme der Mietsache bestanden hat.


    Frankie



    Edit:
    Ich muss mir leider eingestehen, dass Sachverhalte, die ans "Eingemachte" des Zivilrechts gehen, bei mir im präsenten Wissen inzwischen doch Lücken offenbaren ... die ich hier im TT wieder füllen kann. Ein omnipotentes Forum halt ... :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Meiner Meinung nach haftet die Versicherung nicht für Schäden, die sich möglicherweise, unter Umständen, wahrscheinlich in der Zukunft wertmindernd auf einen Artikel auswirken werden, sondern vielmehr für derzeit entstandene Schäden.


    Un da vermute ich einen geringen Sachwert für eine Umverpackung


    Schau doch mal bei ebay, da werden doch massenhaft Verpackungen ohne Inhalt angeboten. :cool: :D *SCNR*

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