Tarif-Relaunch: congstar stellt neues "Turbo-Tarif"-Portfolio vor

  • Ich konnte einen Wechsel in den neuen Tarif vor einer Woche zwar vornehmen, steht aber bis heute im Kundenbereich als "bestellt" dirin, der Tarifwechsel wurde also bis heute nicht vollzogen. Was ist da eigentlich los bei Congstar, nicht einmal ein Tarifwechsel funktioniert da in angemessener Zeit?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Im Forum schreiben sie, dass die Umstellung 14 Tage dauert und begründen dies mit neuen AGBs. Kapiert habe ich das allerdings nicht wie das zusammenhängen soll.

  • Ich habe im anderen Thread schon mal den Verdacht geäußert, das könnte mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht, das man bei Aufgabe der Tarifumstellung hat, zusammenhängen. Würde man widerrufen und der Tarif wäre schon umgestellt, würde das die Geschäftsprozesse bei Congstar wohl vollends zum Erliegen bringen. Vielleicht beugt man dem vor und wartet erst diese 14 Tage ab.

  • Hier die Begründung eine Moderators aus dem Congstar- Forum: "ein Wechsel von der neuen Tarifgeneration in die alte ist nach der Umstellung technisch nicht mehr möglich, daher hast du 14 Tage Zeit, dir das genau zu überlegen. Und es geht ja um einen Tarifwechsel, keine Neubestellung, daher keine weiteren 14Tage Widerruf nach dem Wechsel."

  • Nach einem online oder per Telefon vorgenommenen Tarifwechsel hat man selbstverständlich ein Widerrufsrecht wie bei einem Neuabschluss. Wenn Congstar einen hierüber nicht in Textform informiert, läuft noch nicht einmal die 14tägige Widerrufsfrist, d.h. man kann auch später noch widerrufen.


    Insofern besteht kein Unterschied zwischen einem Vertragsabschluss und einer Vertragsänderung. Die im Forum gegebene Info ist :flop:

  • Ich war bisher auch der Meinung, dass die 14- tägige Widerrufsfrist nicht ab Bestellung läuft, sondern von dem Tag an wo man die Ware oder die Leistung erhält.

  • Ich habe heute meine Tarifumstellung, die ich vor einigen Tagen beantragt habe, per Mail bestätigt bekommen. Im Anhang waren diverse PDFs, darunter eine Widerrufsbelehrung. Zitat:


    Zitat

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
    (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform [...] Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen
    Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Ich war bisher auch der Meinung, dass die 14- tägige Widerrufsfrist nicht ab Bestellung läuft, sondern von dem Tag an wo man die Ware oder die Leistung erhält.

    Hier: Weder noch. Die Frist läuft ab ordnungsgemäßer Belehrung, bei einem Kaufvertrag aber nicht vor Lieferung der Ware. Bei einem Dienstvertrag (wie einem Mobilfunkvertrag) ist also tatsächlich die Belehrung ausschlaggebend, nicht der Beginn der Leistung (weil ja keine Ware geliefert wird).


    Da hier offenbar eine Widerrufsbelehrung mit der Bestätigungsmail kommt, passt es mit 14 Tagen dann doch. Hatte die Aussage aus dem Forum zunächst so verstanden, dass hier nach Ansicht von Congstar überhaupt kein Widerrufsrecht besteht und die 14 Tage "Überlegungsfrist" sozusagen aus Kulanz gewährt würden.

  • Vielen Dank. Das wußte ich noch nicht.
    Richtig kompliziert wird es dann wahrscheinlich, wenn ein Kaufvertrag mit einem Dienstvertrag gekoppelt ist, z.B. ein Handy zusammen mit einem Mobilfunkvertrag.

  • Nicht wirklich. Wenn man sie als verbundene Verträge nach § 358 BGB ansieht (Mobilfunkvertrag "finanziert" Handykauf), dann beseitigt der Widerruf des Handykaufvertrages auch den Mobilfunkvertrag, selbst wenn bei letzterem die 14-Tages-Frist bereits abgelaufen sein sollte.


    Wenn die Verträge aber als unabhängig anzusehen sind (keine Subventionierung, wie z.B. bei o2 my Handy), dann könnte es tatsächlich so sein, dass der Mobilfunkvertrag nicht mehr zu widerrufen ist, wenn das Handy kommt.

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