Wer haftet bei Verlust einer unversicherten Rücksendung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Ich als Käufer handle bei Rücksendungen so:
    Sofern ich selber die Rücksendekosten tragen muss, wähle ich für die Rücksendung die gleiche Versandart wie der Verkäufer (also eine Warensendung geht als Warensendung zurück, ein Paket als Paket). So hätte man zumindest eine Argumentation warum die Rücksendung unversichert erfolgte.
    Trägt aufgrund des Warenwertes der Verkäufer die Rücksendekosten frage ich stets nach, wie der Verkäufer die Rücksendung gerne abgewickelt hätte.


    So handhabe ich das auch.
    Es ist aber so, das ein gewerblicher VK das Transportrisiko trägt.
    Dein Kunde sollte aber eine Quittung über den gezahlten Portobetrag haben.

  • Ob Quittung oder Zeuge ist völllig egal. Der Käufer muss Beweisen, dass er die Sache an die Post übergeben hat. Ab diesem Zeitpunkt trägt beim Verbrauchsgüterkauf der VK das Risiko. Auch ein "Auffordern" zum Versenden o.ä. ist nicht nötig, wie bereits richtig vermutet wurde. Schließlich ist der Käufer bei der Ausübung des Widerrufsrechts nicht auf den good will des Käufers angewiesen. Dieses wird einfach durch Rücksendung der Ware ausgeübt.


    Das Problem, dass der Käufer unversichert verschickt, lösen viele größere Verkäufer so, indem sie direkt ein Paketformular der Sendung beilegen. Danach muss man nur noch über die Rücksendekostenabrechnen, aber zumindest ist die Sache versichert. Wer das als VK nicht macht, muss eben mit dem Risiko leben. Das ist der Preis für den Verkauf via Internet.

  • Ich sende ja sonst immer einen Paketschein an den Kunden als PDF. Wenn dieser aber nicht fragt bzw anzeigt, daß er gerne zurücksenden muss, kann ich das ja nicht wissen..Zusammenfassend ist also zu sagen, ich habe Pech gehabt, der Käufer hat vermutlich noch die Ware und ich zahle drauf?;)


    Grüße


    P.S. Ja bin gewerblicher Verkäufer

    Impressum: Einfachmalsparen - Andreas Zimmermann - Bärensteiner Straße 8 - 01277 Dresden
    Tel.: 035131406902 - Fax.: 035131406903 - Email: info@einfachmalsparen.de
    Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmen - Steuernummer: 203/292/08053 Finanzamt Dresden I

  • Zitat

    Original geschrieben von the_hunny
    Ich sende ja sonst immer einen Paketschein an den Kunden als PDF.

    Warum als PDF? Soll sich ein Kunde wegen einer Rücksendung extra einen Drucker kaufen? :eek:


    Zitat

    Original geschrieben von the_hunny .....P.S. Ja bin gewerblicher Verkäufer


    Dann sollte man in seinen AGB`s deutlich darauf hinweisen, dass Rücksendungen ausschließlich versichert erfolgen müssen! ;)

  • Zunächst würde ich prüfen, ob zum Zeitpunkt der behaupteten Rücksendung überhaupt noch die Möglichkeit der wirksamen Ausübung des Widerrufrechts gegeben war (Stichwort: offene Widerrufsfrist). Dass sonst ein Ausnahmetatbestand vom gesetzlichen Widerrufsrecht gegeben war, ist äußerst unwahrscheinlich (um welchen Gegenstand geht es denn?)


    Sollte mit der behaupteten Rücksendung noch eine Ausübung des Widerrufsrechts möglich gewesen sein, ist der Käufer für die Vornahme der Rücksendung immer noch beweisbelastet. D.h., er muss im Fall der Fälle nachweisen können, dass er die Sendung auch aufgegeben hat (wie bereits dargelegt, mit allen Beweismitteln möglich, die die ZPO kennt).


    Dass hier jemand einen Prozessbetrug riskiert, halte ich eher für unwahrscheinlich. Von welchen Werten reden wird?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Dann sollte man in seinen AGB`s deutlich darauf hinweisen, dass Rücksendungen ausschließlich versichert erfolgen müssen! ;)


    Und sich deswegen einem nicht unerheblichen Abmahnrisiko aussetzen? Für dieses Geld können viele Kunden unversicherte zurückschicken und die Ware verloren gehen...


    Du kannst dem Verbraucher nicht einmal vorschreiben, dass er nicht unfrei zurückschicken darf. Das bedeutet in der Praxis, dass der Unternehmer pro Unfrei-Rücksendung 15€ Versandkosten zu tragen hat (sofern kraft vertraglicher Auferlegung in bestimmten Konstellationen nicht der Verbraucher zur Tragung der Rücksendekosten verpflichtet ist).

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ach sind 50€ EK..Ich habs erstattet..Egal was ich dem erzähle, am Ende will er Recht behalten und sich deswegen vor Gericht treffen..eher nicht..Trotzdem danke für die vielen Infos!


    Grüße

    Impressum: Einfachmalsparen - Andreas Zimmermann - Bärensteiner Straße 8 - 01277 Dresden
    Tel.: 035131406902 - Fax.: 035131406903 - Email: info@einfachmalsparen.de
    Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmen - Steuernummer: 203/292/08053 Finanzamt Dresden I

  • Aber hier einen Thread aufmachen...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wenn ich mir über die rechtliche Lage nicht bewusst bin, da es für mich absolutes Neuland war..Wieso nicht?


    Grüße

    Impressum: Einfachmalsparen - Andreas Zimmermann - Bärensteiner Straße 8 - 01277 Dresden
    Tel.: 035131406902 - Fax.: 035131406903 - Email: info@einfachmalsparen.de
    Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmen - Steuernummer: 203/292/08053 Finanzamt Dresden I

  • Ich verstehe nur nicht, wieso du dann den Betrag vorschnell erstattest mit der Würdigung "Ach sind 50€ EK".

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!