Guten Abend,
leider weiß Tante google da auch nichts gescheites zu.
Meine Frage : Besteht rechtlich ein Anspruch darauf, ein per SIM-Lock gesperrtes Handy nach 2 Jahren entsperrt zu bekommen vom Betreiber ?
Ist der Satz" kann nach 2 Jahren ... entsperrt werden" auf der Verpackung eine zugesicherte Eigenschaft, besteht gesetzlich ein grundsätzlicher Anspruch auf Freischaltung nach 2 Jahren oder nicht?
Oder auch : Ist ein Händler verpflichtet, sich bei einem SIM-Lock Gerät nach 2 Jahren um die Entsperrung zu kümmern, wenn der Kunde das wünscht ?
Eigentlich würde ich ja sagen Nein, das Handy funktioniert ja problemlos mit der mitgelieferten Karte und hat somit keinen Mangel der eine kostenlose Reparatur oder Wandlung begründen würde, funktionieren tut es auch mit Lock, man kann ja schließlich telefonieren etc.
Kann mir jemand das mal näher erläutern bzw. die rechtliche Seite erläutern ?