Telekom - Umzug mit bestehendem Vertrag

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem mit der Telekom.
    Ich bin gerade dabei umzuziehen und wollte ursprünglich meinen bestehenden Vertrag, der noch bis zum 15.12.2012 läuft mitnehmen. Laut Informationen der Telekom-Hotline ist dies so nicht möglich, es müsse ein neuer 2 Jahres-Vertrag abgeschlossen werden. Darauf habe ich natürlich keine Lust.
    Ich hab mich im Internet ein wenig informiert und heraus gefunden, dass seit Kurzem das neue Telekommunikationsgetz in Kraft getreten ist. Dieses sagt aus, dass bei einem Umzug der bestehende Vertrag, so wie er ist mitgenommen werden kann.


    Ich habe nochmals angerufen bei der Telekom, die wussten zwar davon, können es aber wohl systembedingt nicht umsetzen. Man empfahl mir ein Schreiben aufzusetzen.


    Das habe ich am 28.03.2012 auch getan. Seitdem warte ich auf eine Antwort der Telekom.


    Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich mich nun verhalten soll? Im Moment sieht es so aus, dass ich in der neuen Wohnung bereits wohne, ohne Internet und Festnetz. In der alten Wohnung läuft noch alles wie gehabt.


    Es kann doch nicht sein, dass die Telekom so lange benötigt auf ein Schreiben zu antworten, obwohl ich in diesem Schreiben eine Frist gesetzt habe und dass die Telekom sich weigert die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Das Gesetz ist ja nicht erst seit gestern bekannt.


    Wenn ich den neuen 2-Jahres-Vertrag vorerst abschließe, den alten Anschluss abschalten lasse, habe ich dann eigentlich ein Sonderkündigungsrecht? Wenn die Telekom sich nicht bald äußert, würde ich den Umzug anmelden, neuen Vertrag abschließen und sofort kündigen, wenn die sich entschieden haben.


    Ich bin für jeden Tip dankbar.

  • Moin!


    Das war doch 'ne Änderung der letzten TKG-Novelle, oder?
    Die ist leider immer noch nicht unterschrieben und erschienen, vielleicht am Mittwoch.


    MfG
    MrFX

  • Moin!


    Wurde leider durch den Bundespräsidentenwechsel "verschleppt"...
    Der muß das erst unterschreiben, dann wird es veröffentlicht und ab diesem Zeitpunkt ist es gültig.


    MfG
    MrFX

  • Aha....hmm...ok.


    Erstmal vielen Dank für deine Mühe.


    Wie sieht es aus, wenn ich jetzt den neuen Vertrag auf Grund des Umzuges abschließe, hab ich dann ein Sonderkündigungsrecht wenn das Gesetz in Kraft getreten ist?

  • Moin!


    Ich glaube nicht, das Sonderkündigungsrecht besteht wohl nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.


    Wenn bei dir das neue Gesetz greifen soll, kannst du eigentlich nur warten, bis es in Kraft tritt.


    MfG
    MrFX

  • Wenn ich heute den "neuen Vertrag" abschließen würde und das Gesetz tritt innerhalb von 2 Wochen in Kraft, könnte ich doch von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder?

  • Ich hänge mich hier mal dran.


    Umzug ist am 1.9. - Vertrag läuft aber noch bis 27.11.
    Ist mittlerweile ein Umzug ohne Verlängerung der Vertragslaufzeit möglich?

  • Das Gesetz ist mittlerweile rechtskräftig - die Frage ist, ob die Anbieter mittlerweile in ihren Systemen die entsprechenden "Prozesse" haben um das ganze auch durchzuführen...

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