Während der ersten 6 Monate der 2jährigen Garantie kannst Du im Defektfall nach Deiner Wahl entscheiden, ob der Verkäufer das Gerät nachbessern soll oder Du ein Neues möchtest. Darüber hinaus ist der Verkäufer während der gesetzlichen Garantiezeit stets für die Behebung von Fehlern zuständig (wobei nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers eintritt) - ein Verweis der Hotline auf die S///-Hotline ist also nicht statthaft.
P800, erst eine Woche alt und schon hinüber?
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Danke für die Info.
Werde den Morgen mal direkt die gesetzliche Lage aufs Auge drücken.
Und von wegen im Mobilfukbereich wird dies anders gehandhabt (ein kurzer Kommentar eines eplus Mitarbeiters). Solle diedoch zusehen, wie ich an ein Gerät komme, welches funzt.Gruß
Kenji -
Zitat
Original geschrieben von Kenji
Und von wegen im Mobilfukbereich wird dies anders gehandhabt (ein kurzer Kommentar eines eplus Mitarbeiters).
Da würde ich dann höflich, aber bestimmt nach dem werten Namen fragen und mit einer schriftlichen Beschwerde bei seinem Vorgesetzten drohen...
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Hallöchen bigblue007.
War gestern im eplsu shop. Habe dort mit ner netten Dame gesprochen, die mir versucht hat ein Neugerät anzukarren. Da aber eplus selber Probleme mit der Belieferung der Gerät e hat. wirds wohl noch einen Tag mindesten sdauern, bis ich ein P800 wieder mein eigen nennen kann.
Danke für Deine Unterstützung.
Gruß Kenji
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