Europäische Schuldenunion - ist der Politik überhaupt noch zu trauen?

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Auch kredit(tilgungs)forderungen zwischen staaten dürften irgendwann verjährt sein, oder ?


    Und wenn nicht verjährt, dann verwirkt, oder ?


    Sie werden auch da nichts mehr bekommen. Sie haben über Jahrzehnte diese Zwangskredite nicht mehr eingefordert und damit eigentlich den Anspruch verlorern. (verwirkt) Freiwillig zahlt da der deutsche Staat eh nicht, also müßten sie den Klageweg durch die Instanzen wählem, das kann dann Jahre dauern bis entgültige Urteile fallen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Auch kredit(tilgungs)forderungen zwischen staaten dürften irgendwann verjährt sein, oder ?


    Und wenn nicht verjährt, dann verwirkt, oder ?



    Verjährung?Verwirkung?


    Zuerst einmal sollte das Londoner Schuldenabkommen von 1953 bekannt sein,gepaart mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 als abschließende Regelung zu allen Reperationen.


    http://www.sueddeutsche.de/pol…d-ohne-suehne-1.2395518-2


    Folgerichtig gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür und letztendlich werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Verjährung, falls es in beiden Staaten Gesetze zur Verjährung von Forderungen gibt
    Hier z.B. 30 Jahre Verjährungsfrist.


    Und du bist sicher, dass es diese "Verjährungsfrist" auch im Völkerrecht gibt? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Und du bist sicher, dass es diese "Verjährungsfrist" auch im Völkerrecht gibt? ;)


    Mir ist schon klar, dass z.B. deutsche Gesetze nicht in Griechenland gelten.
    Ich kenne auch die Staatsdefinition und kann auch 3 nichtstaatliche Völkerrechtssubjekte aufzählen ;).


    Drum habe ich ja geschrieben, dass die Forderung verjährt ist, wenn in beiden Staaten eine Verjährungsregelung existiert.

  • Applied: Natürlich nicht. Sonst wären Verträge auch bei jedem Regierungswechsel quasi nichtig. Das Problem ist eher die Einforderung. DESHLAB haben wir die Probleme.


    Zudem werfen hier immer noch User die Reparationsforderungen mit der Zwangsanleihe zusammen, was falsch ist. Die Zwangsanleihe und deren folgerichtige Bezahlung dürfte relativ unstrittig werden, das wird die Zeit zeigen.


    BTW:
    Von wegen nicht eingefordert: Zuletzt hatte Griechenland 1995 (also vor! dem! Euro!) eine Verbalnote(!*) an die Bundesregierung zugestellt, die wieder einmal die Bezahlung der Zwangsanleihe und die fälligen Reparationszahlungen einforderte.



    *Daraus können durchaus völkerrechtliche Verträge entstehen.



    BTW2: Ich weiß gar nicht, warum sich hier plötzlich User über die Griechen aufregen. Viel eher sollten sich alle die an die Nase fassen, die die Partien und Politiker gewählt haben, die uns die Probleme letzten Endes beschert haben. Das Abstimmungsverhalten ist ja nachvollziehbar. Das genau diese Politiker (Regierung) JETZT groß tönen, dass die Griechen alle blöd, faul und dumm sind, und deshalb die Kohle nicht zurückzahlen, ist an Peinlichkeit fast nicht mehr zu überbieten. Mit Ausnahme, in diesen Tenor mit einzufallen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Mir ist schon klar, dass z.B. deutsche Gesetze nicht in Griechenland gelten.


    Drum habe ich ja geschrieben, dass die Forderung verjährt ist, wenn in beiden Staaten eine Verjährungsregelung existiert.


    Es geht nicht darum, ob in beiden Staaten eine zivilrechtliche Verjährungsfrist existiert.
    Es geht darum, ob im Völker-/internationalen Recht überhaupt eine Verjährung existiert.


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990


    ...an dem Griechenland, wie der Name sagt, gar nicht beteiligt war?
    (Auch wenn ich die bei Wikipedia-Artikel zitierte Quelle Kempen gelesen habe, dass Griechenland diesen "konsentiert" habe)

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69 Von wegen nicht eingefordert: Zuletzt hatte Griechenland 1995 (also vor! dem! Euro!) eine Verbalnote(!*) an die Bundesregierung zugestellt, die wieder einmal die Bezahlung der Zwangsanleihe und die fälligen Reparationszahlungen einforderte.


    *Daraus können durchaus völkerrechtliche Verträge entstehen.


    Wenn das so war (wenn Griechenland immer wieder gefordert hat), dann ist m.E. eine Verjährung unterbrochen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    Zudem werfen hier immer noch User die Reparationsforderungen mit der Zwangsanleihe zusammen, was falsch ist. Die Zwangsanleihe und deren folgerichtige Bezahlung dürfte relativ unstrittig werden, das wird die Zeit zeigen.



    Tja,nur leider ist das die herrschende Meinung der Rechtswissenschaftler dazu. ;)


    Wenn man sich die Begründung dazu durchlesen würde,dann könnte man vielleicht nachvollziehen,warum genau diese Zwangsanleihe nicht als Kredit von 2 souveränen Partner geschlossen worden ist und auch so nicht gewertet werden kann,sondern zu den allgemeinen Kriegsschulden gezählt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Es geht nicht darum, ob in beiden Staaten eine zivilrechtliche Verjährungsfrist existiert.
    Es geht darum, ob im Völker-/internationalen Recht überhaupt eine Verjährung existiert.


    Eine zivilrechtliche Verjährung wäre ein sehr starkes Argument für eine völkerrechtliche Verjährung.


    Blöd ist nur, dass es kein "Völkerrecht" im Sinne eines von allen Völkern unterzeichneten Dokumentes gibt.
    Möglicherweise wird im konkreten Fall der EuGH entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Eine zivilrechtliche Verjährung wäre ein sehr starkes Argument für eine völkerrechtliche Verjährung


    Die Verjährung im Völkerrecht ist nach herrschender Meinung zumindest eines: Umstritten.
    Es ist keinesfalls ein "sehr starkes" Argument in dem Sinne, dass da "ziemlich sicher" etwas verjährt wäre.


    Siehe hier beispielsweise eine Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Zwangsanleihe (v.a. 4.2):


    http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/37432060/1/data.pdf



    PS: Last but not least würde ich - auch wenn man eine Art "Verjährung" bejaht - angesichts dessen keineswegs von einer Frist von "30 Jahren" ausgehen, nur weil diese "zufällig" so im deutschen Zivilrecht so steht. Auch nicht, wenn es im griechischen Zivilrecht zufällig ebenso viele Jahre wären. Es scheint eher eine abwägende Beurteilung im Sinne einer im jeweiligen Falle individuellen "angemessenen" Zeitdauer nötig zu sein.

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