Internetrecht: Rücksenderecht bei ungenutzten Mobilfunkvertrag

  • Kurze Frage:


    Das Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz (14 Tage nach Kauf) gegenüber dem INTERNEThändler ist leider abgelaufen.


    Aber es besteht doch ein Rückgaberecht der UNGENUTZTEN Sim gegenüber dem Provider oder ?


    Also kann ich das Ding sofort nach Eingang bei mir gleich zurückschicken ? Und entstehen dann keine Kosten aus die Rücksendekosten für versicherten Versand ?


    Abschweif:


    Im Grunde ist der Vertrag aber noch nicht einmal unterschrieben. Der Internethändler hat aber online meine Daten erfasst sodaß eine unterschriftreife pdf erzeugt werden konnte. Und ich werde vielleicht sehen billig da raus zu kommen, weil durch einfache Datenübermittlung aber fehlender Unterschrift noch kein konclusives Handeln.


    Aber meine Frage betrifft jetzt eher dem RÜCKGABERECHT gegenüber dem Provider als letztes Mittel.


    Es ist praktisch ein SIM-Only=Dienstleistungsanteil und sehr wenig Hardware. Es ist praktisch nur ein billiger Stick dabei der natürlich gleichzeitig zurückgeht.

  • Das einem gestzlich zustehende Widerrufsrecht beträgt in der Regel 14 Tage. Diese Frist beginnt allerdings nicht vor dem Erhalt der Ware zu laufen. Sollte man keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, läuft die Frist 4 Wochen. Die Nutzung oder Nicht-Nutzung hat damit nichts zutun.


    Abschweif:
    Du wirst bei der Datenaufnahme wohl die AGBs akzeptiert haben, wo sowohl das Widerrufsrecht, als auch die Daten zum Vertragsabschluss festgehalten sind.


    Meiner Meinung nach kannst du nur auf Kulanz hoffen, aber diesbzgl. würde ich mir keine Hoffnung machen.

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

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