§ 46 I TKG - keinen interessierts (Nahtloser Wechsel)

  • Na ja ... ich bin auf bestem Wege ... wie weit ich zwischenzeitlich gekommen bin, mag vielleicht verschieden beurteilt werden können. ;)


    Zudem kommt es auf den Punkt an, von dem man startet ... und von dem bin ich tatsächlich schon ein ganzes Stück entfernt! Die Welt besteht nicht nur aus Telefonen ...


    Gut's Nächtle


    Frank

  • Danke für Eure Gedanken / Tipps.


    In der Tat gilt wohl diese 1-Tages-und-dann-wieder-anschalten-Frist erst 7 Monate nach Inkrafttreten, dieses Dokument hatte ich bisher nicht gefunden. Aber es bleibt ja bei Satz 1: Wenn Vodafone nicht die Voraussetzungen geschaffen hatte, durfte Alice gar nicht erst abschalten, oder verstehe ich das Gesetz da falsch?



    Eure Kiritk zu "wie kann man bloß" kann ich teilweise nachvollziehen. Dass es - rein praktisch -Probleme geben kann, ist wohl bekannt. Ich ging aber tatsächlich davon aus, dass das über § 46 I wenigstens schnell zu lösen wäre. Der letzte Anschlusswechsel wurde tatsächlich mit zwei Parallelanschlüssen für ein paar Wochen durchgeführt. Aber mal ehrlich: Muss es der Kunde sein, der immer mitdenkt und für die Fehler der Anbieter sorgt? Daher wird nun schön der Ärger durch weitere Pendelei de Mitarbeiter gedämpft und nachher versucht, das Ganze abzurechnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Muss es der Kunde sein, der immer mitdenkt und für die Fehler der Anbieter sorgt? Daher wird nun schön der Ärger durch weitere Pendelei de Mitarbeiter gedämpft und nachher versucht, das Ganze abzurechnen.


    Wieso glaubst du denn, dass dir bei einem Privatanschluss, den du gewerblich nutzt (so habe ich das verstanden), solche Kosten erstattet werden? Dafür gibt es doch Business-Anschlüsse.

  • Die AGB sehen keinen Ausschluss für eine unternehmerische/gewerbliche Nutzung vor (ausgenommen: Gewerbliche Überlassung von Leistungen [Hotspot,Callshop...]).
    Die Pflicht des 46 I TKG ist auch unabhängig davon, ob ein Verbraucher oder Unternehmer Kunde ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Die Pflicht des 46 I TKG ist auch unabhängig davon, ob ein Verbraucher oder Unternehmer Kunde ist.


    Die Pflicht streite ich gar nicht ab. Aber Mehrkosten und Verdienstausfälle werden bei Privatkundenanschlüssen mit Sicherheit nicht erstattet.

  • Wenn wir hier Support für ein weltweites Maschinenbauunternehmen durchführen, wegen des Ausfalls 20 Kraftwerke in der ganzen Welt still stünden, würde ich das noch einsehen (zumal da eh Haftungsbegrenzungen in den AGB sind), aber ärgerlich ist es auch so. z.B. Privat gescaltete Zeitungsannonce für Wohnungsvermietung (kostet in größeren Städten mal gerne 60-100 EUR), dazu noch der Mietausfall, wenn man sie nicht unter die Leute bekommen SOLLTE. Dann noch das Telefonat in die USA, dass nun statt <10ct/Min vom Simply-Handy 1,99 EUR /Minute kostet..


    Auch bei Privatkunden können da für ein paar Tage schon nette Sümmchen zusammenkommen.


    Dein Gefühl teile ich jedoch, nur: Wo steht was dazu?

  • ;-) Da wäre dann das Ende der Fahnenstange erreicht ;-)


    Bei TT gab's oft nette Anregungen, x (x>=4) Augen sehen nun mal mehr, als nur 2

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