Ist ein O2 Handy über My Handy mein Eigentum

  • Ich hoffe das paßt hier rein.


    Ein Arbeitskollege sprach mich gerade an, ob ich sein iPhone 4S in TT verkaufen könne.


    Er hat das Gerät über O2 mit einem Vertrag erhalten, dass Gerät wird aber monatlich über 24 Monate bei O2 abbezahlt. Ist das Gerät sein Eigentum, darf er es verkaufen, oder muß er es komplett bei O2 vor dem Verkauf bezahlen, da es erst dann sein Eigentum ist.


    EDIT: Ich bat meinen Arbeitskollegen gerade bei O2 nachzufragen, wie die Sache sich verhält.
    O2 meinte, dass er mit dem Gerät machen könne, was er wollte.

  • Gehört o2.




    Kann ich den O2 My-Handy-Vertrag vorzeitig auflösen?
    Ja, der O2 My-Handy-Kaufvertrag kann vorzeitig aufgelöst werden. Bitte schicken Sie uns dazu einen Brief oder ein Fax mit dem Betreff „vorzeitige Vertragsauflösung O2 My Handy“ an folgende Adresse:

    Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
    Kundenbetreuung
    90345 Nürnberg

    Fax: 01805 57 17 66 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 0,42 €/Min.)

    Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie einen Brief, der die zu zahlende Restsumme beinhaltet sowie Informationen zur weiteren Vorgehensweise enthält.


    7. Wem gehört das Gerät während der Laufzeit?
    Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von O2. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen an Dritte oder sonstige unberechtigte Verfügungen zu Lasten des Eigentums von O2 sind unzulässig.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Naja verkaufen kannst du es ja. Ich gehe mal davon aus, dass er dann mit dem Geld, welches er für das Handy bekommt, den O2 MyHandy Vertrag abzahlt. Dann bittet er um die vorzeitige Auflösung und kann dann zeitgleich, mit Verkauf des Handys das Geld an O2 überweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von svb88
    Naja verkaufen kannst du es ja.

    Er darf es aber rechtlich nicht verkaufen.

    [Small]Apple iPhone 5 @ Telekom Complete Mobil L mit Handy DTAG | Music Streaming | Speed Option LTE
    Apple iPad mini/ Nokia Lumia 820 @ Telekom MultiSIM
    Speedport LTE @ Telekom MultiSIM
    Samsung Galaxy Note II LTE @ Telekom BFMIC
    Speedport W723V @ Call & Surf Basic IP 5.1
    [/small]

  • Es geht ja nicht darum, ob o2 was merkt oder dagegen hat. Der "Käufer" kann kein Eigentum an dem Handy erlangen. Das ist das eigentliche Problem. o2 könnte die Herausgabe vom "Käufer" verlangen, dann wären Handy und Geld weg.
    ;-)
    Gruß
    afo

  • Zitat

    Original geschrieben von afo
    Es geht ja nicht darum, ob o2 was merkt oder dagegen hat. Der "Käufer" kann kein Eigentum an dem Handy erlangen. Das ist das eigentliche Problem. o2 könnte die Herausgabe vom "Käufer" verlangen, dann wären Handy und Geld weg.
    ;-)
    Gruß
    afo


    der käufer muss beim vertragsabschluss damit rechnen das der verkäufer der eigentümer des gerätes ist. andernfalls kann er wiederrum an den verkäufer herantreten und auf die rückgabe des geldes pochen. andererseits muss o2 erstmal beweisen das der käufer das handy auch wirklich gekauft hat, kann ja jeder kommen und irgendwas behaupten. viel spass dabei :-)


    verkauf das handy nicht, er ist nicht eigner.

  • Sagt doch schon §1006BGB, dass beim Weiterverkauf die Vermutung bedeutet... Ist aber ein anderes Problem.


    Ist doch klar abgegrenzt. Abzahlungsvertrag ist nicht Kaufvertrag mit sofortiger vollständiger Zahlung. Problem ist halt, was passiert, wenn das Gerät verkauft wird, mehrere offene Zahlungen noch im Raum stehen und der Erstkäufer keine Kohle hat. Strafanzeige, usw. sind die bekannten Folgen.
    Die hier aufgezeigten praktischen Problemfälle mit Nachvollziehbarkeit bei Weiterverkauf etc. sind spannend, aber etwas entfernt von der ursprünglichen Frage. Eigentümer ist bis zur vollständigen Abzahlung der Verkäufer.

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