Also ich habe nichts dagegen ![]()
Mal im Ernst:
Wenn beide Parteien damit einverstanden und zufrieden sind spricht nichts dagegen. Letztendlich müsst "ihr Händler";) dann nur sicher sein, dass jeder, der bei Euch bestellt diese Regelung akzeptiert.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern:top:
Ihr könnt doch zum Beispiel die manchmal anzutreffenden TT-Preise an die Bedingung des TT-Gesetzes knüpfen;) .
Gruß
Chris