Kündigung Telekommunikationsvertrag: muß jede Option seperat gekündigt werden

  • Muß bei einem Telekommunikationsvertrag eine Option (z.B. Quickstart bei Alice) seperat gekündigt werden ?


    Ich habe in 2.2011 einen Alice-DSL-Vertrag abgeschlossen und bei Vertragsabschluß die Quickstartoption angekreuzt.


    Hatte den DSL-Vertrag zum 30.03. erolgreich gekündigt.


    Es werden jedoch weiterhin mtl. 19,90 abgebucht.


    Das Nachfragen bei Alice ergab, daß das Geld für die Quickstartoption eingezogen wird.


    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, daß Optionen durch Kündigung des Vertrags mitgekündigt werden.


    Leider habe ich bei meinen Handyverträgen keine Optionen. Aber ich wäre nie auf die Idee gekommen jeden Vertragsanteil einzeln aufzuzählen etwa so:


    S.g. D. und Herren,


    ich kündige meinen Handyvertrag zum Ablauf der 24 monatigen Vertragslaufzeit, zusätzlich Kündige ich die Wochenendlat, das 100-SMS-Paket, sowie den Preisvorteil für Roaming in der EU.


    Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbes....




    Also ich bin jetzt wirklich verwirrt. Ich dachte Optionen sind durch die Kündigung des Vertrags mitgekündigt und laufen nicht als selbstständiger Vertrag weiter.


    Andernfalls wäre das von vornherein ja leicht als eigenständiger Vertrag mit eigener Kunden/Vertragsnummer kenntlich zu machen oder irre ich mich da ?

  • Danke ür Deinen VF Link ich habe mir den Vodafone-Link auch schon komplett durchgelesen.


    Es ist dort aber immer noch ein unklar ob die Sache, die sich VF ausgeheckt hat und Alice noch einfach schnell aufspringt zulässig ist.


    Man müßte mal die AGBs beider Provider durchlesen.


    Und es wird evtl. auch Spezialforen geben in denen sich Alice-geschädigte reingefuchs haben.


    Mein Anliegen habe ich auch in so nem Art Alice-Forum gebracht:
    http://www.hansenet-user-forum.de/viewtopic.php?f=68&t=28824


    Aber es interessiert keinem. Dagegegen fuchsen wir uns hier im TT wirklich in die Materie.

  • Die Sachlage ist doch einfach:


    War Dir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses klar, dass Du zwei Verträge abgeschlossen hast oder nicht. Wenn nicht, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wurde diese Tatsache versteckt (dann könnte man das anfechten) oder ein "normaler Mensch" hätte es erkennen müssen (z.B: wenn mehrere Unterschriften geleistet wurden).


    Darüber kann man sich vortrefflich streiten. Da es sich aber um relative geringe Beträge handelt fehlt vielen Richtern, Rechtsanwälten und Co. die Motivation eben dieses zu tun.


    Insofern bleibt der übliche Weg:
    1. Schriftliche Beschwerde einreichen - bei Vodafone reicht das um den Vertrag zu beenden (allerdings nicht rückwirkend - was den Streitwert aber endgültig so klein werden lässt dass sich niemand mehr dafür interessiert)
    2. Man kann die Öffentlichkeit zu Hilfe holen (Akte, WDR markt, BILD, etc.)
    3. Man kann die Sachen zurück buchen und sich auf das Mahnverfahren einlassen


    Insofern: Such dir eine Option aus und leg los...

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