Rechtsfrage: Nummer erfolgreich portieren lassen ohne Anschlussinhaber zu sein

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ich bin bei euch hier richtig und jemand von euch kann mir weiterhelfen. Ich habe eine rechtliche Frage.
    Der Zusammenhang ist recht komplex, ich versuche es einfach zu erklären. Es geht dabei um ein Problem
    das ich für meine alleinstehende Mutter, Frau K, lösen muss.
    Frau K, 60 Jahre, hat ein Wohnhaus. Seit 40 Jahren ist sie bei der Telekom mit einem Festnetzanschluss
    und der Nummer sagen wir 06344-1243.
    Jetzt möchte Sie die unten frei gewordene Wohnung vermieten. Frau K ist in solchen Dingen nicht besonders fit
    und lässt sich überreden dass der neue Mieter, Frau D, einen neuen Telekom Komfort Anschluss abschliesst.
    Frau K´s Anschluss wird gekündigt und Frau D übernimmt die 1243 auf ihren neuen Komfortanschluss. Frau D
    bekommt insgesamt drei Nummern. Zwei Nummern nutzt sie selbst (959596 und 959597), Frau K nutzt jetzt
    ihre alte 1243 über diesen Komfortanschluss. Zur Nutzung dieser überweist Frau K monatlich 20€ an den neuen Mieter.


    Jetzt kracht es, Frau D möchte ausziehen. Sie kündigt den Komfortanschluss und in einem Brief stellt sie
    Frau K die 1243 mit vier Wochen Frist „nicht mehr zur Verfügung“. Im Anhang zu dem Brief legt Frau D
    die Kündigungsbestätigung zum 31.10.2013 von der Telekom.
    Frau K braucht jetzt wieder einen Telefonanschluss. Sie ruft bei Vodafone an und erklärt ihre Lage. Vodafone
    schlägt eine Rufnummernportierung der alten 1243 vor. Bereits am Telefon erklärt Frau K dass sie nicht
    der Anschlussinhaber ist, wohl aber die Kündigungsbestätigung von Frau D hat. Vodafone schickt alles zu,
    Frau K unterschreibt alles und Vodafone akzeptiert und gewährt die Basispreisbefreiung bis zum 31.10.2013.


    Frau D schreibt vier Wochen später einen Brief und spricht von Betrug. Sie fordert den Widerruf der Portierung
    der 1243 Nummer. Nicht weil sie die Nummer selber nutzen möchte. Sie möchte Frau K schaden weil sie von
    dem Bonus bei Vodafone weiss. Die beiden Parteien sind schon arg verzankt und jetzt geht es um jeden Euro.
    Frau K ruft bei Vodafone an und erklärt die Situation. Vodafone schaut ins System und sagt
    „Wir haben das okay für die Portierung von der Telekom, mehr interessiert uns nicht“. Wenn sie
    die Rufnummernportierung widerruft fällt auch die Basispreisbefreiung weg. Das möchte Frau K natürlich vermeiden.


    Fragen:
    Wer ist hier im Recht?
    Hat Frau K wirklich einen Betrug begangen?
    Die Kündigungsbestätigung wurde von Frau D ja freiwillig an Frau K zugestellt, die enthaltenen Daten wurden
    nicht gestohlen oder ähnliches. Auch hat Frau K in guten Gewissen gehandelt und bereits bei Antragstellung
    darauf hingewiesen dass sie nicht der Anschlussinhaber ist. Offensichtlich hat die Telekom der Portierung
    zugestimmt ohne Frau D anzuschreiben oder ähnliches. Wie würdet ihr an Frau K´s Stelle handeln? Es geht
    immerhin um knapp 360 Euro!


    Ich danke euch schonmal im Vorraus für eure Antworten..

  • Ist K die Nummer wichtig? -> Dann monetäre Einigung mit D


    Der Anschluss gehört D, da hat K Pech gehabt. "Betrugs" Gefasel von D würde ich in dem Fall ignorieren, entweder D widerruft oder nicht, oder glaubst Du da interessiert sich ein Staatsanwalt für? Lässt sich mit monetärer Einigung sicher eher erreichen, das Ziel. Wenn D bockt oder irre Ansprüche stellt, kann D widerrufen.



    Hätte sich W nur eher um K`s Anschluss gekümmert, das Konstrukt ist unklug gewesen.;)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Keep Cool!
    Das ist kein Betrug. Wenn Frau D den Anschluß gekündigt hat, hat sie doch auch die Nummer aufgegeben. Da macht die Telekom jetzt noch ein Portierungsgeschäft und fertig ...

    Smartphone: O2 Blue All-in-S mit Roaming Flat & WSG
    Ausland: Cerafon, SimQuadrat, Truphone

    Nostagie: Genion, o2o,

  • Zitat

    Ist K die Nummer wichtig? -> Dann monetäre Einigung mit D


    Nein, ist sie nicht. Die "temporäre" Nummer von Vodafone (die vielleicht permanent wird..) ist zwar 6-Stellig, aber leicht zu merken.


    Zitat

    Hätte sich W nur eher um K`s Anschluss gekümmert, das Konstrukt ist unklug gewesen.


    Das ist allerdings wahr :) Wäre ich damals mit einbezogen worden hätte ich niemals so einer bescheuerten Lösung zugestimmt.


    Okay dann werden wir jetzt Frau D antworten das sie bitte selber die Portierung widerruft. Vielleicht hat Mr.Cool recht
    und die Nummer ist bereits aufgegeben und eine Portierung nicht mehr möglich.
    Falls sie doch noch portieren kann bin ich auf die Reaktion von Vodafone gespannt. Die werden dann nachträglich
    die Basispreisbefreiung in Rechnung stellen, weil dann das OKAY der Telekom auf einmal NOT OKAY im System wird.
    Ist das überhaupt dann in Ordnung? Vielleicht hätten wir den Vertrag erst gar nicht bei Vodafone abgeschlossen, wenn
    es nicht ein Jahr eine Basispreisbefreiung gegeben hätte? Können die dann überhaupt rückwirkend Geld verlangen?


    Gruß & Vielen Dank für eure Antworten
    Wolfgang

  • Was hat die Basispreisbefreiung mit der Portierung zu tun? War das Bedingung? D würde ich gar nichts schreiben, sondern aussitzen. D kann ein Gericht bemühen, der Anwalt wird sich freuen bei dem Streitwert.


    Da kommt in 99,9% sowieso nur heisse Luft bei raus. Leute die drohen machen meist nichts, die taffen Jungs (und Mädels) hauen ohne Vorwarnung mit der juristischen Keule drauf.


    Was mich interessieren würde: In welchem Forum holt sich D gerade Ratschläge, für diesen hypothetischen Fall ? :D

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Ich habe heute nochmal bei Vodafone angerufen. Die Basispreisbefreiung ( 12 x 30 Euro ) ist an die Portierung
    der Rufnummer gebunden. Ohne Portierung keine Befreiung, so hat man es mir am Telefon erklärt. Leider muss
    ich bei Frau D von der tafferen Sorte Mensch ausgehen, hat sie doch gleich einen Anwalt für das Schreiben bemüht.
    Eine Kopie des Schreibens ist schon unterwegs zu mir, wenn es da ist kann ich den genauen Wortlaut posten. Und
    um welchen Streitwert geht es vor eventuellem Gericht überhaupt? Frau D hat keinen geldwerten Vor- oder Nachteil
    durch den Widerruf der Portierung, sie könnte nur in einem Jahr die Nummer nutzen - wovon ich nicht ausgehe. Ihr
    Recht ist es vielleicht, was mich sauer macht ist eben das sie damals meine Mutter bequatscht hat zu so einem Blödsinn
    und jetzt noch sowas..

  • Irgendwie bereiten mir solche Thread-Themen immer wieder Besorgnis.

    Zuerst gab es das erste nahtlose Stahlrohr - zuletzt war es das erste Digitale Private Mobilfunknetz!


    Und jetzt der grösste Mobilfunkkonzern!


    Veni Vidi Vici - Vodafone D2

  • Ist die Portierung schon erfolgt oder soll sie noch erfolgen? Wenn die Nummer schon drüben ist, ist die Sache doch durch.


    Ich würde da gar nichts machen. Mal unabhängig von der Rechtslage und der technischen Machbarkeit einer Rückübertragung wird hier kein Amtsrichter deiner Mutter die Nummer wieder wegnehmen und diese einer ehemaligen Mieterin geben, die die Nummer nie genutzt hat. Dann kann es nur um Schadensersatz gehen. Aber da gibt's auch nichts, weil der Mieterin kein Schaden entstanden ist.


    Das weiß auch der gegnerische Anwalt. Kein Anwalt ist so dumm, dass er hier einen Betrug annehmen würde. Also alles nur geblufft.

  • Zitat

    Irgendwie bereiten mir solche Thread-Themen immer wieder Besorgnis.


    Du kannst mir glauben das auch ich sehr besorgt bin. Absolut "besorgt", sprich fertig
    ist meine Mutter, hat sie doch in ihrem ganzen Leben noch kein Brief von einem Anwalt mit
    solchen Anschuldigungen bekommen.


    Zitat

    Ist die Portierung schon erfolgt oder soll sie noch erfolgen?


    Für Vodafone ist der Portierungsantrag bei der Telekom erfolgreich gewesen. Der steht bei
    Ihnen im System auf "okay" sagte mir der Herr von der Hotline. Also für die ist das Thema
    erledigt. Wirklich portiert wird sie allerdings erst am 31.10.2013, erst dann läuft der Telekom
    Vertrag aus.

  • So hab jetzt den Brief des Anwalts bekommen. Liest sich doch ein wenig härter als ich das am Telefon
    verstanden habe. Ich werde den Textanfang etwas verfremden ohne den Inhalt zu verändern, ich hoffe damit
    kann ich ein auffinden durch eine Suchmaschine erschweren..
    ...
    Un%$ere_Man&antschaft_hat-Ih$nen die Ruf-num-mer 06344-1243 zur Nutz-ung zur Ver_fügung ge$tellt. Der Anschluss wurd seites unserers Mandanten gekündigt und Ihnen die Nutzung untersagt. Im Rahmen der schriftlichen Untersagung überreichte unser Mandant Ihnen auch eine Kopie der Kündigungsbestätigung der DTAG vom 21/06/12. Die in der Kündigungsbestätigung enthaltenen Daten haben sie offensichtlich zur Veranlassung genommen zu lasten unseres Mandanten einen Portierungsauftrag zu erteilen. Aufgrund ihres Verhaltens ist meiner Mandantschaft ein erheblicher Schaden entstanden. Wir fordern sie auf den Portierungsauftrag unverzüglich zu widerrufen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das der Widerruf fristgebunden ist. Andernfalls sind wir gehalten unverzüglich gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Darüber hinaus sind wir gehalten wegen des Verdachtes des Betruges gegen sie Strafanzeige zu stellen. Wir fordern sie auf das Widerrufsschreiben und die Widerrufsbestätigung uns unverzüglich zur Kenntnis zu reichen.


    Wenn ich ehrlich bin kann das schon etwas Angst machen. Was ich nicht verstehe ist der angeblich "erhebliche Schaden"
    von Frau D. Wir haben die Portierung der uralten vierstelligen Nummer 1243 meiner Mutter beantragt, die anderen beiden
    sechstelligen Nummern von Frau D haben wir nicht angefasst. Gibt es nicht eigentlich eventuell sowas wie Gewohnheitsrecht nach
    40 Jahren Nutzung? Alles in allem bin ich unschlüssig ob hier echt einfach abgewartet werden sollte. Es wurde allerdings auch
    keine genaue Frist gesetzt. Bei meinem Anruf bei Vodafone wäre ein Widerruf auch jetzt nach fast zwei Monaten sofort möglich
    gewesen laut Hotline, also eine Frist scheint da nicht zu verstreichen.

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