Lächerlich!
Strafanzeige wird mit ziemlicher Sicherheit kurz danach eingestellt. Die Unter-Vermietung eines Telefonanschlusses macht den Inhaber u.U. zum Telekommunikationsanbieter und mit dem Brief ist die Überlassung der Nummer (Inhaber ist doch K
verbrieft. Man könnte also zum Gegenschlag ausholen - Portierung von "Anbieter Frau D" gemäß TKG. Vorteilhaft ist hier die vorherige Nutzung von K.
Wenn das meine Familie wäre - ich würde zum Gegenschlag ausholen. Aber hier kann weder eine Beratung erfolgen, noch ist es das richtige Forum dafür. Stell das doch mal bei 123Recht rein