Vertragsrecht: Unterschied Auftragsbestätigung und AGBs

  • Möchte mal allgemein Fragen was konkret eine Auftragsbestätigung ist wenn die Vertragsmodalitäten doch in den AGBs festgelegt sind.


    Normal ist doch, daß ich einen Antrag zu dem gleichzeitig die AGBs ausgehändigt bekomme unterschreibe und an den Vermittler (oft in doppelter Ausführung zurückschicke). Wobei man nach Rücksprache mit dem Vermittler nur den auszufüllen Teil in Papierform zurück sendet (damits noch für 55Cent Porto geht).


    Als Auftragsbestätigung hätte ich ja sowas eine Zusammenstellung der Eingabedaten (also Kontrolle obs die Vertragsarbeier richtig vom Formular richtig abgetippt haben) vermutet aber nicht die komplexe Zusatzinformation die AGBs haben. Und AB soll mir natürlich mitteilen, daß mein Vertrag akzeptiert wurde.


    Bsp. mein Alice-Vertrag:
    Habe Datum 29.01. einen Vertrag unterschrieben am 11.02. hatte ich anscheind die Auftragsbestätigung (leider ist das Schriftstück momentan nicht auffindbar...ich habe nur meinen Antrag).
    Jetzt wo es Probleme gibt heißt es vom Provider lapidar, daß ich die Auftragsbestätigung vom 11.02. zu berücksichtigen hätte und damit mein Problem beantwortet sei.


    Ich bin relativ verwirrt. Normalerweise bekomme ich doch zum Antrag die AGBs ausgehändigt (und die dann doch eigentlich noch die Spanne bis Einreichungsschluß gelten sollten).


    Jetzt wird der Begriff Auftragsbesgtätigung ins Spiel gebracht.


    In einer Auftragebestätigung sehe ich vielleicht auch den Hinsweis bezüglich der Rechtsaufklärung bezüglich Verbraucherschutz (also Widerspruch, Rückgabemöglichkeiten) aber es werden doch nicht komplexe Sachverhalte dargestellt ?

  • Da hast Du recht. Der AGB Verwender macht ein Angebot etwas zu erwerben. Dann gibst Du ein Angebot nach den seinerzeit aktuellen ABG´s an den Verkäufer ab und der nimmt es dann an. Die Auftragsbestätigung hat damit nichts mehr zu tun, denn der Vertrag wurde bereits geschlossen. Wenn dann neue ABG´s ins Spiel kommen gibt es zwei Wege: entweder ABG Änderung, die man widerrufen kann bzw. nicht annehmen kann oder der Verkäufer will noch einen Vertrag mit Dir schließen.
    Bei Alice hat man aber eine merkwürdige Auffassung von Sprache und Kundenservice. Von daher würde ich mich, wenn es ok ist, streiten und auf dein Recht pochen. Oder ein Sonderkündigungsrecht in den Raum werfen. Wenn das eine Option für Dich ist. Ich zumindest habe offline und online Alice als ziemlichen Sauhaufen erlebt. :flop:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!