Möchte mal allgemein Fragen was konkret eine Auftragsbestätigung ist wenn die Vertragsmodalitäten doch in den AGBs festgelegt sind.
Normal ist doch, daß ich einen Antrag zu dem gleichzeitig die AGBs ausgehändigt bekomme unterschreibe und an den Vermittler (oft in doppelter Ausführung zurückschicke). Wobei man nach Rücksprache mit dem Vermittler nur den auszufüllen Teil in Papierform zurück sendet (damits noch für 55Cent Porto geht).
Als Auftragsbestätigung hätte ich ja sowas eine Zusammenstellung der Eingabedaten (also Kontrolle obs die Vertragsarbeier richtig vom Formular richtig abgetippt haben) vermutet aber nicht die komplexe Zusatzinformation die AGBs haben. Und AB soll mir natürlich mitteilen, daß mein Vertrag akzeptiert wurde.
Bsp. mein Alice-Vertrag:
Habe Datum 29.01. einen Vertrag unterschrieben am 11.02. hatte ich anscheind die Auftragsbestätigung (leider ist das Schriftstück momentan nicht auffindbar...ich habe nur meinen Antrag).
Jetzt wo es Probleme gibt heißt es vom Provider lapidar, daß ich die Auftragsbestätigung vom 11.02. zu berücksichtigen hätte und damit mein Problem beantwortet sei.
Ich bin relativ verwirrt. Normalerweise bekomme ich doch zum Antrag die AGBs ausgehändigt (und die dann doch eigentlich noch die Spanne bis Einreichungsschluß gelten sollten).
Jetzt wird der Begriff Auftragsbesgtätigung ins Spiel gebracht.
In einer Auftragebestätigung sehe ich vielleicht auch den Hinsweis bezüglich der Rechtsaufklärung bezüglich Verbraucherschutz (also Widerspruch, Rückgabemöglichkeiten) aber es werden doch nicht komplexe Sachverhalte dargestellt ?