Frage zu einem Vertrag über freie Mitarbeit

  • Moin,


    habe nun einen erneuten Vorschlag erhalten:


    Zitat

    1. Der freie Mitarbeiter darf auch für Dritte tätig werden. Eine Tätigkeit für einen Dritten, welcher in unmittelbarer oder mittelbarer Konkurrenz zum Unternehmen steht, muss dem Unternehmen vor Vertragsabschluss sowie stets aktuell mitgeteilt werden.
    2. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, nicht in Wettbewerb zum Unternehmen zu treten, durch Einrichtung oder Erwerb eines derartigen Unternehmens oder durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Unternehmen. Dies gilt nicht im Rahmen des an der Börse notierten Aktienhandels der privaten Vermögensvorsorge.
    3. Vorstehendes Wettbewerbsverbot erstreckt sich auf ganz Europa und umfasst die gesamte Vertragslaufzeit, sowie den Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages.


    Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, ob eine Mitarbeit in einem Unternehmen auch eine Beteiligung ist... . Es geht dem Unternehmen darum abzusichern, dassl man sich nicht deren Kunden unter den Nagel reisst.


    greetz

  • Eine wesentliche Frage dürfte auch sein, ob ich es mir denn leisten kann, so einen Vertrag zu unterschreiben. Wenn der zukünftige Kunde einem alle anderen interessanten Einkunftsmöglichkeiten von vorneherein zunagelt, dann muss auch genug Asche dabei herumkommen, dass ich davon leben kann. Für den Kunden ist es natürlich schick und leicht, in den Vertrag hineinzuschreiben, dass man nirgendwo anders im Wettbewerb arbeiten darf, aber das muss dann schon ganz genau nach Branche oder konkretem Wettbeweber aufgeschlüsselt sein, weil genau genommen steht jede Firma irgendwie im Wettbewerb zu allen anderen.


    Solche Wettbewerbsklauseln kosten den Kunden normalerweise richtig Geld, denn er muss Dir auch den Schaden ersetzen, der entsteht, falls Du nach Beendigung Deines Beschäftigungsverhältnisses nicht zum Kokurrenten wechseln darfst, weil die Sperrfrist noch läuft. Da muss unbedingt ein Fachmann für Arbeitsrecht drüberschauen, dass Du da nicht mit dem gesetzlichen Minimum abgespeist wirst. Solche Wettbewerbsklauseln sind nicht unumstritten, da sie manchmal einem Berufsverbot gleichkommen.

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