Frage zu einem Vertrag über freie Mitarbeit

  • Moin,


    ich habe das Angebot für eine Firma im Rahmen einer freien Mitarbeit zu arbeiten. Wieviel Aufträge die Firma mir vermittelt, steht jedoch in den Sternen. Die Firma an sich macht einen serösen Eindruck auf mich.
    Nun hatte ich einen "Vertrag über die freie Mitarbeit" zugeschickt bekommen.
    Dort war ein §x "Konkurrenzverbot" drinne:


    Zitat

    1. Der freie darf auch für Dritte tätig werden. Ausgenommen hierfür ist eine Tätigkeit für einen Dritten, welcher in unmittelbarer oder mittelbarer Konkurrenz zum Unternehmen steht.
    2. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, nicht in Wettbewerb zum Unternehmen zu treten, sei es durch entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit oder durch Einrichtung oder Erwerb eines derartigen Unternehmens oder durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Unternehmen. Dies gilt nicht im Rahmen des an der Börse notierten Aktienhandels der privaten Vermögensvorsorge.
    3. Vorstehendes Wettbewerbsverbot erstreckt sich auf ganz Europa und umfasst die gesamte Vertragslaufzeit, sowie den Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages.


    Als ich dies las, bat ich, den § streichen zu dürfen. Als Freier Mitarbeiter möchte ich evtl. auch für andere Firmen in diesem Bereich tätig werden. Ich telefonierte dann mit der Geschäftsleitung, die das nachvollziehen konnte, und mir nun eine modifizierte Version zuschickte


    Zitat

    1.Der freie darf auch für Dritte tätig werden. Eine Tätigkeit für einen Dritten, welcher in unmittelbarer oder mittelbarer Konkurrenz zum Unternehmen steht, muss dem Unternehmen vor Vertragsabschluss sowie stets aktuell mitgeteilt werden und muss vom Unternehmen explizit akzeptiert werden.
    2 und 3 s.o. s.o.


    Mir sind solche Einschränkungen im Rahmen einer freien Mitarbeit gänzlich neu. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass "meinem Kunden" es gänzlich nicht zu interessieren hat für wen ich noch eine Dienstleistung erbringe. Die seperate Datenschutzvereinbarung bleibt davon unverletzt.
    Und mit der Änderung bin ich auch nicht glücklich. Was besteht denn, wenn mein Kunde es nicht akzeptiert, wenn ich für einen Mitbewerber tätig werden will :rolleyes: .
    Außerdem will ich mich bei Mitbewerbern von dem Unternehmen auf feste Einstellungen bewerben. Das dürft ich so dann ja gar nicht, und das drei Jahre lang. Mein Gefühl sagt mir, dass das auch alles eigentlich nicht in den Vertrag für einen freien MA gehört. Was sagt Ihr dazu? Habt Ihr solche Klauseln (als freie MA's).


    greetz

  • ist diese klausel auf den zeitraum der beschäftigung oder auch noch danach abgestellt?


    ich würde das so ändern lassen, dass du während der mitarbeit in dem unternehmen nicht noch gleichzeitig bei der konkurrenz arbeiten kannst. so kannst du dich natürlich woanders bewerben, musst dann aber hald den vertrag mit dem ersten unternehmen kündigen, wenn du woanders anfangen willst.


    je nachdem was das unternehmen so macht, kann ich durchaus nachvollziehen, dass man nicht jemanden im haus haben will, der zugleich bei der konkurrenz arbeitet...

  • Re: Frage zu einem Vertrag über freie Mitarbeit


    Zitat

    1.Eine Tätigkeit für einen Dritten, welcher in unmittelbarer oder mittelbarer Konkurrenz zum Unternehmen steht, muss vom Unternehmen explizit akzeptiert werden.
    2. Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, nicht in Wettbewerb zum Unternehmen zu treten, sei es durch entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit oder durch Einrichtung oder Erwerb eines derartigen Unternehmens oder durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Unternehmen. Dies gilt nicht im Rahmen des an der Börse notierten Aktienhandels der privaten Vermögensvorsorge.
    3. Vorstehendes Wettbewerbsverbot erstreckt sich auf ganz Europa und umfasst die gesamte Vertragslaufzeit, sowie den Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages.


    Aus meiner Sicht geht 3.) gar nicht (Wettbewerbsverbot bis 3 Jahre nach Beendigung des Vertrages [!]).
    Sofern das ein Arbeitsvertrag wäre, würde jedes Arbeitsgericht diesen Vertrag dem Arbeitgeber um die Ohren hauen (so eine den Arbeitnehmer schädigende Wettbewerbsklausel muß explizit gegen Extra- Vergütung kompensiert werden)


    Dazu kommt noch bei Dir, daß keine Mindest- Auslastung für Dich garantiert ist. Du hast also evtl. gar nix zu tun, und darfst Angebote der Konkurrenz bis 3 Jahre später nicht annehmen :confused: . Wovon träumt der Auftraggeber eigentlich nachts?


    Ich kann Dir nur raten, den Vertrag nicht ohne Rechtsberatung abzuschließen.


    Meine Meinung: Entweder die stellen Dich mit Gehalt in Vollzeit ein (und dann arbeitest Du nur für die), oder die lassen es bleiben. Die 3- jährige Wettbewerbsklausel muß Dir extra vergütet werden, sonst hält sie evtl. einer Prüfung durch das Arbeitsgericht nicht stand. Keine Rechtsberatung!

  • Moin,
    stanglwirt
    Nr 3 (Wettbewerbsverbot für 3 Jahre) steht weiterhin im Vertrag.
    Wie schon geschrieben, sehe ich das im Kontext einer "freien Mitarbeit" anders. Aber schon mal gut zu lesen, dass Du das nachvollziehen kanst. Bin auf weitere Meinungen gespannt.


    greetz


    Edit: zu langsam. THX auch an Goyale
    Ich sehe es aus dem Bauch heraus auch so wie Du, fest anstellen machen die aber nicht. Die Tätigkeit an sich finde ich aber ganz spannend, und bis ich wieder eine Festanstellung habe, könte ich mir vorstellen, so zu überbrücken.

  • Ich nehme an, du bist als Handelsvertreter nach HGB eingestellt?


    Diese Konkurrenzverbote sind nicht zulässig und unwirksam, du kannst sie also ruhig unterschreiben.
    Gerade das Wesen einer selbständigen Tätigkeit ist es ja, nicht an einen Auftraggeber gebunden zu sein.


    Ansonsten müssten sie dir ein Gehalt zahlen, ansonsten schrammt das ganze hart an der Scheinselbständigkeit.


    Das alles wurde auch schon Ende der 90er Jahre bei der HGB-Novelle durchgeklagt und ist absolut rechtssicher. Damals durften einige Vertriebsbuden für solche Verträge dem betroffenen Scheinselbständigen die Sozialbeiträge bis zur Verjährungsfrist nachzahlen, weil die Arbeits- und Sozialgerichte bei so einer Sache davon ausgingen, dass der "Arbeitnehmer" wie ein Gehaltsempfänger an das Unternehmen gebunden ist.


    Die Urteile kann ich mal raussuchen, müssten inzwischen alle im Netz stehen.


    Ich kann mich noch an die Zeit entsinnen, war damals nebenberuflich im Vertrieb. Eines morgens rief der Chef ganz nervös an, wir sollten alle den gleichen Tag noch antraben, es gäbe neue Verträge. Anstelle von 5 Seiten Text, was wir alles dürften und was nicht, gab es nur noch eine knappe Seite mit der Tätigkeitsbeschreibung, das wars dann *ggg*



    Kannst du also ruhig unterschreiben und im Zweifelsfall sogar zu deinen Gunsten nutzen :)


    Betriebsgeheimnisse, Kunden und Arbeitsmaterial dieses Auftraggebers darfst du natürlich nicht für andere einsetzen, das sollte klar sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz Ich sehe es aus dem Bauch heraus auch so wie Du, fest anstellen machen die aber nicht. Die Tätigkeit an sich finde ich aber ganz spannend, und bis ich wieder eine Festanstellung habe, könte ich mir vorstellen, so zu überbrücken.


    Nochmal mein dringender Rat: Lasse den Vertrag anwaltlich prüfen. So eine Erstberatung kostet Dich vielleicht 200€, und Du hast Rechtssicherheit.

  • @StefanH3 ich bin nicht als Handelsvertreter eingestellt. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag zur freien Mitarbeit. Ich würde als Diplom Sozialarbeiter eine Dienstleistung für das Unternehmen erbringen.
    Goyale Thx auch für Deinen Rat. Eine juristische Einschätzung kann ich mir z.Zt. nicht leisten. Letztendlich ist sie für mich auch nicht kampfentscheidend, da ich auf ein juristisches Spiel z.Zt. keine Lust habe, und auch für die Zukunft zumindest keines wissentlich provozieren will.


    Mir ging nur beim Lesen der veränderten Version nochmals der Puls hoch, weil ich das platt gesagt einfach für Murks halte. Allerdings gab es dazu in der Familie auch andere Wahrnehmungen, und daher wollte ich einfach noch mal mehr Meinungen dazu hören. Und ich habe mich nun auch innerlich dazu entschieden, dass egal wie eine juristische Einschätzung ausfallen würde, ich nur etwas mit gutem Gewissen unterschreiben werde. Von daher teile ich dem Cheff gleich noch einmal mit, dass ich diesen Vertrag so nicht gegenzeichnen werde. Entweder die Konkurrenzklausel fliegt raus, oder ich werde nicht für diese Firma tätig werden können. Außerdem widerspricht sich imho nun in der aktuellen Version auch Punkt 1 und 2 ;).


    greetz

  • Lass Dir entweder die Kunden, für die Du noch tätig werden willst, freigeben. Oder eben andersrum die Konkurrenz, für die Du nicht tätig werden sollst, ausschließen.


    Sonst wird keiner von Euch Beiden glücklich.


    Ich kann nachvollziehen, dass Dein potentieller Auftraggeber nicht will, dass Du gleichzeitig für ihn und die direkte Konkurrenz arbeitest.


    Alternativ könnte auch gehen, dass bei Abruf der Leistungg, die von Dir aktuell erbracht wird, das Konkurrenzverbot gilt.


    Biete doch auch eine enge Verschwiegenheitsvereinbarung an.


    Die Handelsvertretervermutung kam sicher aus dem Punkt 2 der Vereinbarung.


    Wenn die den Kram da drin stehen haben wollen, dann geht es entweder gut. Weil sich keiner an die Vereinbarung gebunden fühlt und alles freigegeben wird, weil die Vereinbarung ein Muster ist, was immer genommen wird aber hier nicht passt. Oder sie machen dann richtig Stress, weil gesucht und dann auch was gefunden wird.

  • Moin,


    thx für Deinen Beitrag. Ich glaube allerdings, dass weder die genau wissen, wen sie ausschliessen wollen, noch weiss ich, wer als Auftraggeber zukünftig für mich interessant werden kann.
    Und falls mir die Tätigkeit zusagt, und ich durch diesen Auftraggeber nicht ausgelastet bin, möchte ich die Freiheit haben, mir zusätzliche Auftraggeber suchen zu können. Insbesondere dann, wenn ich mich dafür schon teilselbstständig mache.


    greetz

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