Regional Frage! Berlin Kleiner Waffenschein

  • Ich hab mal eine Frage zum Kleinen Waffenschein in Berlin :
    Wo muß man hin gehen und was muß man mitbringen ?


    Gruß


    Ninja6


    PS:für alle außerhalb Berlins : Man muß jetzt in Berlin für eine Gaspistole, egal welches Kaliber, einen " Kleinen Waffenschein " haben.

  • Ein wenig eigeninitiative !;)


    http://www.berlin.de hätte das gebracht:


    12. "Kleiner Waffenschein"



    Der kleine Waffenschein ist die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen)außerhalb befriedeten Besitztums. Die Erlaubnis wird unbefristet erteilt und gilt allgemein für das Führen von Gas- und Schreckschusswaffen.


    Die Gebühr hierfür beträgt 50,- €.

    Antragsformular zum Download (pdf-Datei, 190 KB)
    (Das ausgefüllte Formular muss per Post eingesandt oder persönlich abgegeben werden. Eine Antragstellung per Mail oder Fax ist nicht möglich.)

    Zuständig für die Bearbeitung dieser Anträge ist dann die neu errichtete Außenstelle der Wáffenbehörde:



    LKA 522
    Pablo-Picasso-Str. 2
    13057 Berlin
    Tel.: 5474 - 47 122 / - 47 130
    Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 09.00 bis 15.00 Uhr

    Quelle: http://www.berlin.de

  • Re: Regional Frage! Berlin Kleiner Waffenschein


    Zitat

    Original geschrieben von Ninja6


    PS:für alle außerhalb Berlins : Man muß jetzt in Berlin für eine Gaspistole, egal welches Kaliber, einen " Kleinen Waffenschein " haben.


    Nicht nur in Berlin - in ganz Deutschland.


    In kleineren Städten wird der ganz regulär vom Ordnungsamt ausgestellt. Kosten überall: 50 EUR.

  • Hey Leutz,


    ich hab aus persönlichen Gründen auch nen Waffenschein beantragt,
    ich finde das ganze lächerlich und Geldmacherei wenn man nicht grade
    ein seitenlanges Vorstrafenregister hat, dann kann JEDER den WS beantragen.
    Besser hingegen finde ich dann schon den großen Waffenschein.
    In Mannheim (320000 Einwohner) z.B. haben gerade mal 8 Personen
    nen richtigen Waffenschein der zum führen der scharfen Waffe in der
    Öffentlichkeit berechtigt.


    Das finde ich dan schon besser!



    Gruß


    Justin

  • Nur? Da habe ich in meinem Bekanntenkreis ja mehr Leute mit Waffenschein. Wobei, daß sind alles Jäger, vielleicht ist es bei denen auch noch ein bißchen anders.

  • Die haben eine WBK (Waffenbesitzkarte) und keinen Waffenschein. Der Waffenschein würde Dich berechtigen, Deine Waffe immer am Mann zu tragen, das tut die WBK für Jäger nicht...;)

  • Bevor der ganze Heckmeck bzgl. Waffenschein/Waffenbesitzkarte wieder losgeht, einfach mal hier nachschlagen.... aber bitte: schlagt mich nicht wegen der besch.... Werbung die auf der Seite erscheint ;)


    Vielleicht sollte man Zeitungsredakteure und Filmemacher auch mal von dem Link unterrichten, denn was die zu dem Thema beitragen, fällt unter "schlecht (garnicht) recherchiert"...


    Gruss
    Jens

  • Re: Re: Regional Frage! Berlin Kleiner Waffenschein


    Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Nicht nur in Berlin - in ganz Deutschland.


    Echt? Davon habe ich ja gar nichts mitbekommen. Ich besitze schon seit Jahren eine Schreckschusswaffe und benutze die zu Silvester. Muss ich eine solche Erlaubnis beantragen?


    Grüße


    Jako :cool: :cool:


    EDIT: Habe im neuen Waffengesetz mal nachgelesen und dort steht:


    Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen
    Unterabschnitt 1 - Erlaubnispflicht


    Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. In Unterabschnitt 3 sind die Schusswaffen oder Munition aufgeführt, bei denen die Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird.


    Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs


    1.


    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz


    1.1


    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;


    1.2


    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;


    1.3


    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;


    1.4


    Munition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen;



    [...]


    Quelle

    Medizinmann und Mitglied Nr.2 des S///-Lampenbesitzer-Clubs!!!

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