Beitrag für gesetzl.Krankenkasse plötzlich erhöht - was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von lisari
    Hätte die frühere Einschaltung eines Anwalts möglw. die Vollstreckung (ohne Titel!) verhindert?


    Warum ohne Titel? Titel ist hier der Verwaltungsakt, der zur Zahlung aufgefordert hat (§ 66 Abs. 4 SGB X). Im Übrigen hat hier ein Widerspruch durchaus aufschiebende Wirkung (§ 62 SBG X i.V.m. § 80 Abs. 1 VwGO). Irgendwas ist hier also gewaltig schief gelaufen.

  • Es hat weniger damit zu tun wer da das Schreiben verfasst als vielmehr, in welcher Abteilung es bearbeitet wird.
    Ich habe den Eindruck, dass die normalen 'Sachbearbeiter' eher einen Call-Center-Status haben. Da greifen augenscheinlich auch personelle Sparmaßnahmen :flop:
    Erst mit anhängiger Klage befassen sich Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis mit Deinem Fall.


    Es braucht bei Krankenkassen keinen Titel! Die behaupten einfach, dass die Forderung existiert und können damit vollstrecken (siehe Erläuterung von kues). Das geht daher extrem schnell, da keine Wartezeiten bei Gericht o.ä. anfallen.
    Im Gegensatz dazu musste ich mich bei Gericht 'anstellen'. Es ist gewissermaßen eine Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherten.
    Mein Fehler war, dass ich erst (vergeblich) auf die Antwort der TKK wartete...


    Ich würde jetzt nicht darüber diskutieren, was de jure 'ein Titel' ist (bin kein Anwalt ;) ). Fakt ist, dass kein Widerspruch irgend etwas aufgehalten hat.
    Beim ersten 'Beitragsrückstand' bin ich auch noch von einem Irrtum ausgegangen und hatte nur um Prüfung und Korrektutr gebeten - war sicher ein Fehler aber man denkt ja erst mal nichts Böses.

  • Also, entweder kündigen und wechseln, oder kreativ werden und sich bei nem bekannten in einem geringfügigen beschäftigungsverhältnis anstellen lassen nebst günstiger KV. Oder in der uni einschreiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Smartshopper
    Also, entweder kündigen und wechseln, oder kreativ werden und sich bei nem bekannten in einem geringfügigen beschäftigungsverhältnis anstellen lassen nebst günstiger KV. Oder in der uni einschreiben.


    Super Tipp. Wenn das die Krankenkasse herausbekommt darf der TE dann zukünftig nicht nur all Beitrage zzgl. Zinsen zurückzahlen, sondern hat auch noch ein Strafverfahren an der Backe. :flop:

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