Zur Information:
"Vom 1. Februar bis 31. März 2013 kann eine CombiCard (Mobilfunk) zu einem bestehenden Hauptvertrag im Rahmen des MNP-Prozesses (Mobile Number Portability) nicht gebucht werden.
Hintergrund:
Derzeit ist in den Buchungsportalen nur eine Portierung zum Vertragsende möglich. Das bedeutet, dass bei der Buchung einer CombiCard als Zusatzvertrag die Bindefristen der Hauptkarte und der CombiCard sehr weit auseinander liegen können. Die Bearbeitung wäre nur mit erheblichem manuellem Aufwand möglich, darüber hinaus kann es zu rechtlichen Konsequenzen gemäß TKG §46 für die Telekom führen.
Ab April ist es in den Privatkunden Neugeschäftsportalen möglich, auch Portierungen zum nächstmöglichen Termin durchzuführen. Dadurch besteht dann das Problem der unterschiedlichen Bindefristen nicht mehr und die Buchung der CombiCard ist möglich."
Quelle: Telekom Händler-News