base bewirbt Note 10.1 + Flat für 20 € mit 3 Freimonaten - aber verkauft es nicht!

  • Zitat

    Original geschrieben von aggy
      tmmd: Aber ein Händler ist verpflichtet, nur Angebote zu bewerben, die er prinzipiell auch bereithält - sonst fängt er sich sehr schnell Abmahnungen ein.


    Prizipiell ja, aber er muß es nicht an alle verkaufen. Wenn mir als Händler dein Nase nicht passt, bekommst das halt nicht zu den Konditionen.

  • Danke@migolf:


    Das befreit mich vom (selbst befürchteten) Verdacht neben weißen Mäusen auch noch fantasierte Angebote zu sehen.


    tmmd: Das geht am Thema vorbei: Base will das ANgebot nicht an mich nicht verkaufen, es will es an niemanden verkaufen. Es bewirbt es, wie dank migolf nun nachprüfbar ist, und sagt Interessenten dann, es gebe ein solches Angebot nicht. Und das nennt man in Deutschland unlauteren Wettbewerb.


    ot @ migolf: Für die Zukunft: Wie muss ich es anstellen einen Screenshot hier reinzustellen? Danke!


    aggy

  • Zitat

    Original geschrieben von aggy
      tmmd: Aber ein Händler ist verpflichtet, nur Angebote zu bewerben, die er prinzipiell auch bereithält - sonst fängt er sich sehr schnell Abmahnungen ein. Es geht nämlich in Deutschland nicht an, mit Phantasieangeboten Kunden in seine Läden und auf seine Webseiten zu locken, und dann zu sagen: Ich verkaufe Ihnen das gerne, aber teurer.

    Du glaubst ernsthaft, was Dir die glitzernde, bunte Werbewelt alles unterjubeln will :confused:
    Es gäbe etliche andere Beispiele, wo etwas angeboten wird, das man in Wirklichkeit gar nicht kaufen kann. Das ist doch ganz normal und alltäglich. Mich ärgert bspw die ganze Elektro-Auto-Werbung, obwohl kein deutscher Hersteller ein solches Serienmodell im Angebot hat... oder die alternativen Energiemodelle unserer 4 Monopolisten.. oder die vielen 'Gesund-Produkte' der Lebensmittelindustrie... oder...
    Es geht doch bei den Bannern nur darum, die Kunden in den Shop zu locken. Wenn dann nur Einer von Hundert einen Vertrag abschließt, geht die Rechnung vermutlich auf.
    Da der Unterhalt von TT auch von diesen Klicks bestritten wird, ist es aber nett von Dir, wenn Du da öfter mal draufklickst - auch wenn's sinnlos ist ;)
    In diesem Sinne: Willkommen in der Wirklichkeit :p

  • Gallium: Der Unterschied ist: Es gibt keine Werbung für ein Elektro-Auto-Modell zum Preis von 29.990 € - und wenn Du in den Laden gehst sagen sie Dir: Ja, da kommen aber noch Reifen, Batterie und Sitze zu. Hier aber gibt es ein sehr konkretes, sehr detailliertes Angebot.


    aggy

  • Es liegt mir fern, die Werbeindustrie zu verteidigen aber es sei einfach daran erinnert, dass Werbung stets ein unverbindliches Angebot ist. Erst wenn beide Vertragsparteien eine gemeinsame Leistungsbeschreibung akzeptieren, kommt ein Vertrag zustande.


    Um es noch deutlicher zu machen:
    Wenn Du in einem Online-Shop mit Deinem Warenkorb zur Kasse gehst, ist der Verküufer damit noch nicht verpflichtet, Dir die Sachen zu verkaufen.
    Genauso wenig kannst Du Dich auf die Preis-Etiketten am Regal in einem real-existierenden Supermarkt berufen.


    Mal ganz abgesehen davon, dass die wenigsten Käufer überhaupt bemerken, dass an der Kasse ein ganz anderer Preis erscheint als am Regal stand.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium

    Um es noch deutlicher zu machen:
    Wenn Du in einem Online-Shop mit Deinem Warenkorb zur Kasse gehst, ist der Verküufer damit noch nicht verpflichtet, Dir die Sachen zu verkaufen.
    Genauso wenig kannst Du Dich auf die Preis-Etiketten am Regal in einem real-existierenden Supermarkt berufen.


    .


    Ich weiss das wohl, siehe Diekussion mit tmmd. Aber ein Anbieter ist nicht berechtigt ein Angebot zu bewerben, und dann zu sagen: Ich verkaufe das niemandem, allerdings jedem der es haben will teurer als beworben. Das nennt man unlauteren Wettbewerb.

  • Das ist doch aber gebräuchliche Praxis :rolleyes:
    Auch bei Banken oder Versicherungen bekommt nicht jeder die beworbenen Produkte zu den in der Werbung genannten Konditionen (ich behaupte sogar niemand). Die Beispiele ließen sich endlos fortsetzen.
    Moralisch gesehen magst Du sicher Recht haben aber wir sind hier auf der Erde, wo das grüne Gras wächst und nicht die Posaunen-Engel...
    ...oder kurz und knapp:
    Du wirst das 'Werbeversprechen' nicht einklagen können, selbst wenn Du es schon im Warenkorb hättest.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium


    ...oder kurz und knapp:
    Du wirst das 'Werbeversprechen' nicht einklagen können, selbst wenn Du es schon im Warenkorb hättest.

    Du bist schon wieder neben dem Thema: Ich behaupte nicht, dass ich das Angebot einklagen kann. Ich stelle fest, dass es unlauterer Wettbewerb ist, so zu werben. Ich mache das öffentlich, damit das gebaren dieses Anbieters bekannt wird, vllt wende ich mich auch an den Verbraucherschutz, weil die - anders als ich - das abmahnen können (das könnten auch die Wettbewerber tun, was sie schön bleiben lassen werden, weil sie alle solche Schoten bringen).


    Wenn Du solches Werbeverhalten für alltäglich hältst, bitte ...

  • Zitat

    Original geschrieben von aggy
    Wenn Du solches Werbeverhalten für alltäglich hältst, bitte ...

    Mir fällt da gerade kein Anbieter ein, der das nicht so macht... oder könntest Du ein Vorbild in Deinem Sinne benennen.

  • Überraschung


    Überraschung! Auskunft vom Base Social Media Service (die kriegen da Beschwerden ohne Ende):


    Zitat

    nun zu deinem Anliegen: Das ist kein Drittanbieter... warum dir das gesagt wurde, weiß ich leider nicht. Bitte entschuldige! Das Angebot ist aber ein reines Online-Angebot, daher müsstest du es online abschließen. Wahrscheinlich kannten die Kollegen an der Hotline es deshalb nicht. Hilft dir das weiter?


    Nun habe ich denen die Essentials noch einmal ausdrücklich genannt. Bin neugierig ...

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