Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Handling von Versicherungsschäden und der MWSt.
Für einen Schadensfall (Privathaftpflicht) hat die Versicherung den Nettobetrag des Kostenvoranschlags sowie die Kosten für den Kostenvoranschlag an den Geschädigten bezahlt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die MWSt bezahlt wird, wenn die Reparaturrechnung vorgelegt wird.
Nun ist es so, dass die Reparaturkosten bei ca. 400€ liegen. Für etwa den gleichen Betrag könnte auch eine Ersatzbeschaffung getätigt werden.
Jetzt stellt sich die Frage ob unbedingt repariert werden muss oder ob auch eine Ersatzbeschaffung möglich ist. Muss die Versicherung die noch einbehaltene USt auch zahlen, wenn keine Reparatur, sondern eine Ersatzbeschaffung getätigt wird?
Viele Grüße.
Sebastian