MWSt Versicherungsfall

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage zum Handling von Versicherungsschäden und der MWSt.


    Für einen Schadensfall (Privathaftpflicht) hat die Versicherung den Nettobetrag des Kostenvoranschlags sowie die Kosten für den Kostenvoranschlag an den Geschädigten bezahlt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die MWSt bezahlt wird, wenn die Reparaturrechnung vorgelegt wird.


    Nun ist es so, dass die Reparaturkosten bei ca. 400€ liegen. Für etwa den gleichen Betrag könnte auch eine Ersatzbeschaffung getätigt werden.
    Jetzt stellt sich die Frage ob unbedingt repariert werden muss oder ob auch eine Ersatzbeschaffung möglich ist. Muss die Versicherung die noch einbehaltene USt auch zahlen, wenn keine Reparatur, sondern eine Ersatzbeschaffung getätigt wird?


    Viele Grüße.
    Sebastian

  • Nein, weil dann ja nicht entsprechend des Kostenvoranschlags repariert wird.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    Nein, weil dann ja nicht entsprechend des Kostenvoranschlags repariert wird.


    Bei einem KFZ schaden ist doch aber auch so das bei Neukauf anstatt Reparatur die entsprechend dem Gutachten MwSt. erstattet wird.
    Zumal bei meiner Schwester war das in Privathaftpflicht auch so, eine Bekannte hatte ihre Digicam fallen gelassen und die Rechnung eingereicht, da Neukauf sogar günstiger wie Reparatur war und auch den Kaufpreis inkl. MwSt. bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    Nein, weil dann ja nicht entsprechend des Kostenvoranschlags repariert wird.

    Doch, weil nach § 249 Abs. 2 BGB die USt zu erstatten ist, "wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist". Dies ist unabhängig davon, welche Art der Wiederherstellung (Ersatzbeschaffung oder Reparatur) gewählt wird.


    Aber Vorsicht: Bei Ersatzbeschaffung ist möglich, einen Teil des Geldersatzes dafür abzuziehen, dass man dann statt eines gebrauchten ein Neugerät besitzt ("Abzug neu für alt"). Außerdem könnte ein eventueller Restwert der beschädigten Sache anzurechnen sein oder die Sache ist herauszugeben. Am Besten vorher mit der Versicherung klären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die hier tatsächlich solche Abzüge vornehmen würden, wenn die Neubeschaffung nicht teurer ist als die Reparatur.

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