Problem mit vorzeitiger Portierung - Schadensersatz?

  • Liebe Community,


    ich habe ein riesiges Problem mit der vorzeitigen Portierung meiner O2 Nummer bei Mobilcom zu Base. Diese sollte zum 4.2. erfolgen, aber das hat wiederholt nicht geklappt und seither ist diese Nummer (meine geschäftliche Nummer!!!) nicht erreichbar!


    Ich habe unzählige Male mit Base, Mobilcom und O2 telefoniert bis Mobilcom endlich zugegeben hat, dass das Problem bei Ihnen liegt und sie mit O2 sprechen und das ganze klären müssen. Immer wieder hieß es das Problem sei gelöst und dann ging es doch nicht, der neue Termin ist zum 26.2. und ich bin gespannt ob es dann funktioniert....


    Ich hab echt keinen Nerv mehr, und einen Verdienstausfall sowie Rufschädigung habe ich auch weil ich nicht erreichbar bin! Könnt ihr mir sagen, ob ich da rechtliche Schritte einleiten kann? Laut Bundesnetzangentur müssen die Anbieter ja die Portierung lückenlos (also ohne dass man unter der Nummer nicht erreichbar ist!) ermöglichen. Habt ihr sonst irgendwelche Tips für mich? Danke schon mal!


    Aikichick

  • Re: Problem mit vorzeitiger Portierung - Schadensersatz?


    Zitat

    Könnt ihr mir sagen, ob ich da rechtliche Schritte einleiten kann?


    Rechtliche Schritte "kann" man immer einleiten, man sollte sich aber vorher über Chancen und Risiken (sprich: Kosten) im klaren sein. Das kann wohl am besten der Rechtsanwalt beurteilen.


    Essentiell wichtig ist, dass man aktuell alle Beweise sichert. Du schreibt "mobilcom hat zugegeben" einen Fehler gemacht zu haben. Das würde ich mir in jedem Fall schriftlich geben lassen ("die Portierung konnte aufgrund unseres Fehlers nicht durchgeführt werden"), dann wäre das ein Trumpf in der Hand. Den Verweis auf eine lediglich telefonisch gegebene Auskunft eines Hotline-Mitarbeiters dagegen halte ich für zu schwach.


    Aus meiner Sicht wird es auch schwer (und ggf. langwierig) werden, einen möglichen Schadenersatz gerichtsfest nachzuweisen. Auch "Rufschädigung" z.B. lässt sich nur schwer monetär fassen.


    Also: ab zum Anwalt zwecks kompetenter Beratung.


    Gruß Jörg

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